Familiennachzug: Härtefallregelung läuft ins Leere

Nachfolgend veröffentlichen wir eine Presseerklärung von PRO ASYLzur Umsetzung einer sogenannten „Härtefallregelung“ beim Familiennachzug, die faktisch darauf hinausläuft, den Familiennachzug zu Geflüchteten mit subsidiärem Schutz ins Leere laufen zu lassen.

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Presseerklärung vom 18. September 2025

Weisung des Auswärtigen Amtes zeigt: Härtefallregelung läuft ins Leere

Eine von FragDenStaat veröffentlichte interne Weisung des Auswärtigen Amtes offenbart: Härtefälle sollen nur auf dem Papier existieren. PRO ASYL sieht darin einen Bruch des Grund- und Menschenrechts auf Familieneinheit und fordert die Bundesregierung auf, die Weisung sofort zurückzunehmen und eine anwendbare Härtefallregelung zu schaffen. Maßstäbe müssen dabei die Grundrechte und die Europäische Menschenrechtskonvention sein – nicht politisches Kalkül.

„Die Bundesregierung verkauft eine humanitäre Ausnahme, die in Wahrheit nie greifen soll. Das zeigt die öffentlich gewordene Weisung schwarz auf weiß. Selbst eine Trennung kleiner Kinder von ihren Eltern wird erst nach fünf Jahren als Härtefall eingestuft – Kinder ab drei Jahren müssen sogar zehn Jahre Trennungszeit erleiden, damit ihre Situation als schlimm genug eingestuft wird. Diese sogenannten humanitären Ausnahmen haben ihren Namen nicht verdient”, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. „Das widerspricht den Versprechen, die die Bundesregierung während der Verhandlungen zum Gesetz gemacht hat. Das Gesetz bricht das Grund- und Menschenrecht auf Familieneinheit, selbst in Härtefällen!”, so Alaows.

Härtefallregelung so formuliert, dass sie wirkungslos bleibt

Die Härtefallregelung wurde in dem „Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten”, das seit dem 25. Juli 2025 in Kraft ist, als Auffangregelung verkauft – doch die nun öffentlich gewordene Weisung zeigt: Sie bleibt völlig wirkungslos. Denn das Ministerium formuliert so viele Bedingungen, dass im Endeffekt fast jeder Fall abgelehnt werden kann.

Wenn die langen Trennungszeiten nicht erfüllt sind, sollen nur singuläre Einzelschicksale berücksichtigt werden. Schwerwiegende Situationen, die viele Menschen betreffen, werden ignoriert, allein aus dem Grund, dass sie nicht nur eine Einzelperson betreffen. Als Beispiele für einen Härtefall werden „schwere, nur im Bundesgebiet zu behandelnde Krankheiten“ und „in Kürze bevorstehender Tod“ genannt. Selbst der Umstand, dass Kleinkinder ohne ihre Eltern im Ausland sind, sei „nicht per se ausreichend“. Zudem gibt es zahlreiche Gründe, die eine Ablehnung ermöglichen, etwa die Unterstellung, die Familie habe sich absichtlich getrennt.

Familien werden durch absurde Vorgaben in Hoffnungslosigkeit gestürzt – die Chance, überhaupt eines Tages wohlbehalten beeinander zu sein, rückt in jahrelange Ferne. Damit ignoriert das Auswärtige Amt nicht nur seine menschenrechtlichen Verpflichtungen, sondern auch das Kindeswohl und die vom Gesetzgeber ausdrücklich zugesicherte Möglichkeit von Härtefällen. Statt Integration zu fördern, produziert diese Politik Rechtsunsicherheit, psychische Belastungen, einsame Kindheiten und gebrochene Biografien.

PRO ASYL mahnt: Familien gehören zusammen, auch bei geflüchteten Familien muss das gelten!

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