Abschiebungshaft wird in großem Umfang weiter rechtswidrig angeordnet und vollstreckt

Nachstehend die neuesten Zahlen von Rechtsanwalt Peter Fahlbusch zur rechtsstaatswidrigen Anordnungspraxis von Abschiebungshaft in Deutschland (Stand 28.07.2025):

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  • Seit 2001 habe ich bundesweit 2.764 Menschen in Abschiebungshaftverfahren vertreten (in rund 24 Jahren etwa alle 3 – 4 Tage ein neues Mandat).
  • 1.390 dieser Menschen (dh 50,3 %) wurden nach den hier vorliegenden rechtskräftigen Entscheidungen rechtswidrig inhaftiert (manche „nur“ einen Tag, andere monatelang).
  • Zusammengezählt kommen auf die 1.390 Gefangenen 35.691 rechtswidrige Hafttage, was -wir nähern uns fleißig der 100-Jahr-Marke- knapp 98 Jahre rechtswidrige Haft bedeutet.
  • Im Durchschnitt befand sich jede Mandant*in genau 25,7 Tage zu Unrecht in Haft.

Das Ganze hat iÜ nichts mit „anwaltlicher Trickserei“ zu tun, wie Bundeskanzler Merz (bar jeder Kenntnis – oder war das in voller Absicht?) im herbstlichen Wahlkampfgetöse unterstellt hat, sondern mit Rechtsstaat. Mehr zum Nachhören hier

Dass Innenminister Dobrindt bei der Diskussion um die Abschaffung des Pflichtanwalts im Abschiebungshaftrecht auf diesen Zug aufgesprungen (https://dserver.bundestag.de/btp/21/21018.pdf, dort S. 1748 f.) und bar jeder Kenntnis ausgeführt hat, Betroffene in Abschiebungshaft bräuchten keine „juristischen Pflichtverteidiger“ (???), verwundert nicht wirklich, oder?!?

Peter Fahlbusch, Rechtsanwalt

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