Die heutige Presseerklärung des nds. Sozialministeriums verspricht die Gewährleistung einer konsequenten Umsetzung der Istanbulkonvention in Niedersachsen. Bereits am 21.06.2023 hatte das Land weitere konkrete Maßnahmen angekündigt.
Das Vorhaben ist grundsätzlich natürlich begrüßenswert. Leider findet sich in der Presseerklärung des Sozialministeriums jedoch kein Hinweis, dass Niedersachsen im Rahmen seiner Gesamtstrategie auch die Situation von geflüchteten Frauen in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften in den Blick nimmt. Das Land hat lediglich für die Landeseinrichtungen ein Gewaltschutzkonzept entwickelt.
Beim Gewaltschutz für geflüchtete Frauen in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften bleibt die Landesregierung jedoch sehr zurückhaltend. Das Versprechen im rot-grünen Koalitionsvertrag, „die entwickelten Mindeststandards bei Geflüchtetenunterkünften … fort(zu)schreiben“, wird bislang nicht durch verbindliche Vorgaben umgesetzt. Stattdessen belässt es die Landesregierung bei dem Angebot,
„(…) 10. Kommunen bei der Erstellung eigener Schutzkonzepte für Einrichtungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen zu unterstützen. Die Schutzkonzepte sollten dabei an den „Mindeststandards zur Unterbringung geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ des BMFSFJ und UNICEF orientiert sein. Als Vorbild soll hier auch das Gewaltschutzkonzept vom MS und MI zum Schutz geflüchteter Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes Niedersachsen dienen und insbesondere die Bedürfnisse queerer Geflüchteter berücksichtigen.“
aus: Niedersächsischer Landtag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/2752 – Antrag vom 01.11.2023 der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen: Queeres Leben in Niedersachsen sichtbar machen, Akzeptanz schaffen, Diskriminierung abbauen – Maßnahmen zur Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt)
Das ist deutlich zu wenig. Wir fordern die Landesregierung auf, den Gewaltschutz für geflüchtete Frauen durch verbindliche Standards in allen Gemeinschaftsunterkünften zu gewährleisten. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, bitten wir die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf zu drängen, dass der Gewaltschutz für geflüchtete Frauen auch auf kommunaler Ebene hinreichend beachtet wird.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...