Wie wirkt sich die neue Dienstanweisung des BAMF auf die Verfahren queerer Geflüchteter aus?

Berlin, 05. April 2023. Noch bis vor kurzem lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) regelmäßig lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere (LSBTIQ*) Geflüchtete mit der Begründung ab, diese würden bei Rückkehr in ihr Herkunftsland ihre sexuelle Orientierung bzw. geschlechtliche Identität verbergen und sich somit vor Verfolgung schützen. Nachdem der LSVD und andere diese europarechts- und verfassungswidrige Anwendung des sogenannten „Diskretionsgebots“ über Jahre kritisiert hatten, änderte Bundesinnenministerin Nancy Faeser zum 1. Oktober 2022 die entsprechende Dienstanweisung Asyl und schaffte die „Diskretionsprognosen“ ab. Künftig sei im Asylverfahren bei der Prüfung der Gefährdung von queeren Geflüchteten in ihren Herkunftsstaaten immer davon auszugehen, dass die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität offen gelebt wird, so Faeser damals. Inzwischen liegt dem LSVD die Dienstanweisung vor.
Weitere Infos finden sich auf der Homepage des LSVD
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