BGH rüffelt regelmäßig Abschiebungshaft

Seit 2015 bis Ende 2022 hat der BGH nach einer Auswertung der UNI Hamburg sich in 254 Entscheidungen eindeutig zur Rechtswidrigkeit bzw. Rechtmäßigkeit der angeordneten, aufrechterhaltenen oder verlängerten Abschiebungshaft geäußert. Die festgestellte Rechtswidrigkeitsquote beläuft sich für alle Jahre im Schnitt auf 60,9 %. Im Jahr 2019 erreichte sie mit 75 % ihren Höchststand. Die niedrigste Quote gab es 2016 mit 44 %.

Die rechtswidrige Haftdauer betrug im Schnitt 38,5 Tage. In den 2017 vom BGH entschiedenen Verfahren betrug sie sogar 52,9 Tage. Das Jahr mit der niedrigsten durchschnittlichen Haftdauer war 2015 mit 13,7 Tagen. Manchmal geht es um einige Tage, manchmal um einige Monate. Zu berücksichtigen ist auch, dass in einigen Fällen bereits die Landgerichte die Haft teilweise für rechtswidrig erklärt hatten, der BGH also nur noch über den übrig gebliebenen Haftzeitraum entschieden hat.

 

 

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