VG Göttingen, vom 15.08.2007, Az. 2 A 571/05
Moderne Künstler aus dem Irak sind auch nach dem Sturz des Saddam-Regimes in ihrem Land noch bedroht. Deutsche Behörden dürfen solche Künstler daher nicht abschieben, hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Ein irakischer Grafiker und Bildhauer, der seit 1993 in Deutschland lebt und politisches Asyl erhalten hatte, gab an, er sei im Irak seines Lebens nicht sicher. Die Polizei kann ihn nicht vor den fundamentalistischen und islamistischen Gruppen schützen, die seine Kunst als „entartet“ ansehen.
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