Ausländerabwehr geht vor Kinderschutz und Kinderrechten

Ausländerabwehr geht vor Kinderschutz und Kinderrechten
Die Bundesregierung erklärt ihren Unwillen zur Rücknahme der deutschen Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention

Die Bundesregierung bekennt sich offensiv zu den kinderfeindlichen Aspekten deutscher Migrationspolitik. Sie behauptet: Eine Rücknahme der vor 15 Jahren abgegebenen Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention wäre migrationspolitisch bedenklich (Antwort der Bundesregierung – BT-Drucksache 16/6076 – auf eine Große Anfrage der Grünen). Deutschland hat 1992 eine Erklärung zur Kinderrechtskonvention hinterlegt, die im Grunde bedeutet, dass auf dem Vorrang deutscher Ausländergesetze vor Geist und Inhalt der Konvention beharrt wird.

PRO ASYL wertet die Aussage der Bundesregierung als Bekenntnis gegen das Kindeswohl, das die Kinderrechtskonvention in den Vordergrund stellt. 16- bis 18-Jährige sollen weiter unter denkbar schlechten Bedingungen mit Erwachsenen in Flüchtlingslagern oder während des Flughafenasylverfahrens im Transitbereich untergebracht werden. Sie sollen weiterhin – obwohl von der komplizierten Materie überfordert – ausländerrechtlich handlungsfähig sein. In Kürze wird man nach Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsrechts von ihnen verlangen, den Beweis für ihre Minderjährigkeit selbst zu erbringen.

„Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des nationalen Aufenthalts- und Asylrechts“ gibt die Bundesregierung zur Erklärung an und bezieht sich auf die Abwehrhaltung von zwölf Bundesländern, die die Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention nicht wegfallen lassen wollen. „Föderalismus in Sachen Ausländerrecht und Kinderschutz ist systematisch geteilte Verantwortungslosigkeit,“ kommentiert PRO ASYL-Referent Bernd Mesovic die Ablehnungsfront von Bund und Ländern.

Gerade vor kurzem hat Thomas Hammarberg, der Menschenrechtskommissar des Europarates, seinen Deutschlandbericht vorgelegt. Darin kritisiert er die Behandlung minderjähriger Asylbewerber als Erwachsene. Er weist darauf hin, dass die EU-Richtlinien zum Asyl unbegleitete Minderjährige als Kinder unter 18 definieren. Entsprechend hat er die deutschen Behörden aufgefordert, Asylsuchende zwischen 16 und 18 Jahren als Minderjährige zu behandeln und die deutsche Vorbehaltserklärung zur Kinderrechtskonvention in ßbereinstimmung mit den UN-Empfehlungen zurückzuziehen. Vor diesem Hintergrund erscheint die deutsche Position als anmaßend.

gez. Bernd Mesovic
Referent

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