Bremer Erlass: Aufenthaltserlaubnis für junge Erwachsene nach 4 Jahren Aufenthalt

Seit über zwei Wochen ist in Bremen ein bemerkenswerter Erlass in Kraft, der jungen Erwachsen bis zu einem Alter von 26 Jahren bereits nach vierjährigem Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG in Aussicht stellt, wenn sie in Anlehnung an den § 25a AufenthG für 14 bis 20-jährige zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.

Diese Voraussetzungen sind:

  • ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1) oder hinreichende Deutschkenntnisse (Niveau A2) und die Deutschnote „befriedigend“ auf einem Schulzeugnis einer deutschen Schule
  • vierjähriger erfolgreicher Schulbesuch im Bundesgebiet oder Erwerb eines anerkannten Schul- oder Berufsabschlusses, Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung,
    Absolvierung einer Berufsausbildung im Sinne des § 60c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a) und b) AufenthG oder eines Studiums oder Teilnahme an einer staatlich geförderten Berufsvorbereitungsmaßnahme,
    Absolvierung eines Freiwilligen Sozialen Jahres, eines Freiwilligen Ökologischen Jahres oder eines Bundesfreiwilligendienstes.

Mit diesem Erlass setzt das Land Bremen eine Regelung um, die in ähnlicher Form das Land Schleswig-Holstein als Gesetzentwurf am 04.12.2018 in den Bundesrat eingebracht hatte. Leider wurde dieser Gesetzentwurf vom Bundesrat abgelehnt und somit auch nicht beim Bundestag eingebracht.

In Niedersachsen hatte die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen am 04.09.2018 parallel einen Antrag in den Landtag eingebracht, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden sollte, die Bundesratsinitiative des Landes Schleswig-Holstein zu unterstützen. Über diesen Antrag wurde (bisher) nicht entschieden.

Der Erlass von Bremen sollte Anlass sein, eine ähnliche Regelung auch in Niedersachsen umzusetzen. Es braucht lediglich den politischen Willen.

Erlass Bremen § 25b AufenthG für junge Geflüchtete

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