Gazale Salame – eine unendliche Geschichte

Mitteilung des LK Hildesheim vom 19.6.2007:
(Stellungnahme des Flüchtlingsrats und des Unterstützervereins siehe unten)
Landrat Reiner Wegner (LR) hatte sich bereits im Vorfeld für eine möglichst zeitnahe Terminierung beim OVG Lüneburg in der Verwaltungsrechtsache Ahmed Siala (Aufenthaltsrecht) eingesetzt, da die Frage der Wiedereinreise für Frau ßnder eng mit dem aufenthaltsrechtlichen Schiksal von Herrn Siala verbunden ist.

Seither hat es zahlreiche Anfragen unterschiedlicher Organistionen bezüglich der Ermöglichung einer Wiedereinreise zu Besuchszwecken v. Frau ßnder (zz. Türkei) gegeben.

Nach den Verwaltungsvorschriften zum AufentG v. 30.11.2005 (Vorl. Nds. VV) wäre im vorliegenden Fall eine Befristung v. vier Jahren seit dem Tag der Abschiebung zu verfügen.

Der LR hat inzwischen dem MI mitgeteilt, dass er beabsichtigt, bei einem Erfolg v. Herrn Siala eine Verkürzung der Vierjahres-Befristung vorzunehmen und die Wiedereinreisesperre daher mit sofortiger Wirkung aufheben könnte.

In seinem Schreiben v. 15.06.2007 erbittet der LR beim MI konkret eine rechtliche Einschätzung darüber, ob die besonderen Umstände dieses Einzelfalles nicht bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Verkürzung der Vierjahres-Befristung auf zwei Jahre rechtfertigt.

Zwischen dem Landkreis und dem MI (Ref. 42) war und ist in der Sache eine enge Abstimmung vereinbart worden.
MfG
Hans – A. Lönneker
– Pressesprecher –
Stellungnahme des Flüchtlingsrats und des Unterstützervereins vom 20.6.2007:

die gestrige Mitteilung des Landkreis Hildesheim zum Fall der Gazale Salame bedarf einiger Korrekturen:

  1. Die Vorläufigen Verwaltungsvorschriften des niedersächsischen Innenministeriums vom 30.11.2005 sehen in der Tat auf Antrag eine Befristung der Wiedereinreise auf vier Jahre im Regelfall vor. Sie sehen aber auch die Möglichkeit für die Ausländerbehörden vor, diese Frist um bis zu drei Jahre zu unterschreiten.
  2. Um eine Befristung der Einreisesperre vorzunehmen, braucht der Landkreis nicht die Erlaubnis des niedersächsischen Innenministeriums, solange er die Vorgaben einhält, die in den o.g. Verwaltungsvorschriften genannt sind. Es gibt insofern keinen Anlass für den Landrat, beim niedersächsischen Innenministerium um Erlaubnis zu fragen, wie auch der Pressesprecher des Innenministeriums bestätigt hat.
  3. Wenn Landrat Wegner sich dennoch hilfesuchend an das Innenministerium wendet, macht dieser Schritt deutlich, dass er – im Unterschied zu seiner Vorgängerin Ingrid Baule – im Fall der Gazale Salame keine eigenen Entscheidungen treffen will. Dies steht in klarem Widerspruch zu den von ihm im Wahlkampf geäußerten Absichten und enttäuscht uns sehr.
  4. Wir fordern Herrn Wegner auf, nicht nur die Wiedereinreisesperre aufzuheben, sondern auch eine Vorabzustimmung für eine Wiedereinreise von Gazale Salame zu Besuchszwecken zu erteilen. Erst auf dieser Grundlage bestände die Chance, der Familie nach mehr als zweijähriger erzwungener Trennung endlich ein Wiedersehen zu ermöglichen. Ein Besuch von Ahmed Siala und den Kindern in der Türkei bei seiner Frau ist nicht möglich, da die deutschen Behörden der Familie eine Wiedereinreise nicht erlauben würden.
  5. Das Oberverwaltungsgericht wird das vom Landkreis Hildesheim angestrengte Berufungsverfahren gegen die positive Entscheidung des Verwaltungsgerichts (vom 21.6.2006) am 27.09.2007 durchführen.
  6. Am 21.06.2007 wird der Unterstützerkreis zwischen 10 und 14 Uhr eine Mahnwache vor dem Gebäude des Landkreises Hildesheim in der Bischof-Janssen-Straße durchführen. Wir appellieren an Landrat Wegner, sich mit uns am Stand über Lösungsmöglichkeiten zu unterhalten.

gez. Kai Weber
Flüchtlingsrat Niedersachsen

gez. Andreas Vasterling
Menschen für Menschen Hildesheim

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