Geschwisternachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und subsidär Schutzberechtigten

Das Schleswig-Holsteinische Innenministerium hat mit Erlass vom 9. März 2020 gezeigt, dass die Problematik des Geschwisternachzugs zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und subsidär Schutzberechtigten auf der Basis des Aufenthaltsgesetzes so geregelt werden kann, dass eine gemeinsame Einreise der Geschwisterkinder mit den Eltern im Rahmen des normalen Visumsverfahrens ohne den Nachweis von Lebensunterhalt  und Wohnraum ermöglicht werden kann.

Dabei trägt das Ministerium in Kiel der Tatsache Rechnung, dass es eine unzumutbare Härte bedeutet, wenn die Kinder wegen der bestehenden Gesetzeslage im Herkunftsland oder im Flüchtlingslager in einem Transitland allein oder mit einer Elterteil zurückbleiben müssten. Dieser Erlass steht im Einklang mit der seit Jahren praktizierten Berliner Regelung, wie sie in den Verfahrenshinweisen zum Aufenthaltsgesetz für die Berliner Ausländerbehörde festgeschrieben ist (S. 324), und im Einklang mit der Gesetzesinitiative von Thüringen und Rheinland-Pfalz im Bundesrat.

Das niedersächsische Innenministerium ist nunmehr gefragt, einen vergleichbaren Erlass im Sinne der Geschwister von unbegleiteten Minderjährigen herauszugeben. Dies würde den betroffenen Familien eine weitere Familientrennung und immenses Leid ersparen und ein Ankommen der Eltern und Geschwister in Deutschland ermöglichen. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass das niedersächsische Innenministerium sich schon vor mehreren Jahren für eine Lösung dieser Problematik an das Bundesinnenministerium gewandt und eine gesetzliche Änderung angeregt hat. In Niedersachsen erfahren wir oft von Fällen, bei denen minderjährigen Geschwistern der Familiennachzug zu hier lebenden, international schutzberechtigen Minderjährigen die Zustimmung zur Visumserteilung versagt und ein Nachzug nur den Eltern zugebilligt wird. Wir haben daher schon wiederholt an das Innenministerium in Hannover appelliert, dem Beispiel von Berlin und neuerdings auch Kiel zu folgen und eine gemeinsame Einreise aller Familienmitglieder (endlich) zu ermöglichen.

Der niedersächsische Innnenminster Boris Pistoris, der sich zu Recht stark macht für die Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aus Griechenland nach Deutschland, muss auch dafür sorgen, dass keine Flüchtlingskinder in den Herkunftsländern zurückbleiben müssen, wenn ein Familiennachzug genehmigt wird.

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