Elvira Gashi ist wieder zurück in ihrer Heimat
Flüchtlingsrat dankt Landrat Röhmann und dem Kreistag in Wolfenbüttel
Am 4. Juni 2009 wurde die 21-jährige Elvira Gashi nach 20-jährigem Aufenthalt mit ihrem vierjährigen Sohn und ihrer dreijährigen Tochter in das Kosovo abgeschoben. Viele protestierten dagegen, darunter auch der Braunschweiger Bischof Weber. Gestern, am 28. März 2010, landete Elvira in Hannover und konnte ihre hier lebenden Angehörigen wieder in die Arme schließen. Sie ist überglücklich und erleichtert, dass ihre Odyssee endlich ein Ende gefunden hat.
Möglich wurde die Rückkehr von Elvira durch den Beschluss des Kreistags Wolfenbüttel vom 25. Juni 2009, Elvira wieder nach Deutschland zurückzuholen, und den tatkräftigen Einsatz des Landrats Röhmann, diesen Beschluss in die Tat umzusetzen. Ihm und dem Wolfenbütteler Kreistag gilt unser besonderer Dank.
Die Umsetzung des Rückholbeschlusses gestaltete sich schwieriger als zunächst erwartet: Zwar hob der Landkreis kurzfristig die Wiedereinreisesperre auf. Das niedersächsische Innenministerium wollte eine Rückkehr von Elvira jedoch nicht unterstützen. Darüber hinaus musste Elvira – ohne die Einwilligung des Vaters der Kinder, von dem sie getrennt ist und der sie nach Angaben von Elvira mehrfach bedrohte – neue Pässe für ihre Kinder besorgen, war sich als äußerst schwierig erwies. Der Flüchtlingsrat unterstützte Elvira auch finanziell und übernahm die anfallenden Gebühren.
Derzeit besitzt Elvira eine befristete „Betretenserlaubnis“ für Deutschland. Diese wurde ihr erteilt, weil die Umstände der Abschiebung (nicht angekündigt zur Nachtzeit) auch vom Landkreis Wolfenbüttel im Nachhinein als äußerst unglücklich und rechtlich fragwürdig angesehen werden. Mit Eintreffen in Deutschland hat sie nun die Möglichkeit, ein Daueraufenthaltsrecht auf der Grundlage verschiedener rechtlicher und humanitärer Bestimmungen zu beantragen.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen wird Elvira Gashi auch weiterhin unterstützen. Er appelliert an alle Beteiligten, eine politische Auseinandersetzung auf dem Rücken von Elvira Gashi und ihren Kindern zu vermeiden und eine vorurteilsfreie Prüfung eines rechtlichen oder humanitären Daueraufenthaltsrechts zu ermöglichen. Elvira ist in Niedersachsen zu Hause und sollte in ihrer Heimat bleiben dürfen.
Hintergründe hier
Artikel aus der HAZ vom 30.03. hier
Artikel aus der BZ vom 29.03. hier
Artikel aus der BZ vom 30.03. hier
dpa-Artikel vom 06.04. hier