1 Jahr Familiennachzugs-neuregelungsgesetz

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Der nachfolgende Text stammt von Pro Asyl.

Am 1. August 2019 ist das sogenannte »Familiennachzugsneuregelungsgesetz« genau ein Jahr in Kraft. Das Recht auf Familie für subsidiär geschützte Flüchtlinge wird seitdem in ein monatliches Kontingent von bis zu 1.000 Personen gepresst. Zuvor blieb der Nachzug zu in Deutschland lebenden subsidiär Geschützten mehr als zwei Jahre (von März 2016 bis Juli 2018) komplett ausgesetzt.

In einer ausführlichen Stellungnahme hat PRO ASYL die weitreichenden Folgen des Gesetzes für die Betroffenen dargelegt und kritisiert. Informationen zum subsidiären Schutz gibt es hier.

1. Das Verfahren

Wer in das Monatskontingent kommt (und wann), wird in einem schwer durchschaubaren Geflecht aus mehreren Behörden bearbeitet und entschieden. Beteiligt sind das Auswärtige Amt (teilweise unterstützt durch die Internationale Organisation für Migration (IOM)), die kommunalen Ausländerbehörden sowie das Bundesverwaltungsamt. Unter dieses Kontingent fallen können nur engste Familienangehörige (minderjährige Kinder, Eltern oder Eheleute; ausgeschlossen sind grundsätzlich minderjährige Geschwister) und auch nur in besonders gelagerten »humanitären« Fällen.

Mehr Infos zum Verfahren können bei Karim Al-Wasiti, zuständig für das PRO ASYL-Projekt zum Familiennachzug beim Flüchtlingsrat Niedersachsen, angefragt werden.

2. Zahlen

Wie viele Angehörige vom neuen Gesetz betroffen sind, lässt sich nur annäherungsweise anhand der Terminanfragen bei den Botschaften erahnen. Laut Bundesregierung waren bei den Botschaften Ende Januar 2019 rund 36.000 Terminanfragen für ein Visumverfahren anhängig – ein Bruchteil von den einst von Innenminister Seehofer prognostizierten 300.000 nachkommenden Angehörigen.

Seit 1. August 2018 haben die Botschaften mehr als 13.000 Anträge an die Ausländerbehörden weitergeleitet; 9.000 davon wurden bislang bearbeitet. Erteilt wurden in den elf Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes insgesamt rund 8.800 Visa, davon laut Auswärtigem Amt 6.149 im 1. Halbjahr 2019. 2018 wurde das Monatskontingent nicht ausgeschöpft: Von den möglichen 5.000 Visa wurden bis Dezember gerade einmal 2.612 erteilt. Was mit den Restplätzen geschieht und ob sie auf die Folgemonate übertragen werden, ist immer noch unklar.

3. Folgen für Betroffene: drei Fallbeispiele

Das lange Warten und Bangen geht für viele Familien weiter, so auch für Luna, die Familie Ghazal und den jugendlichen Flüchtling N.

  1. Luna flieht mit Kleinkind aus dem eingekesselten Damaskus, ihr Mann bleibt zurück.
  2. Die jahrelange Trennung der Familie Ghazal sorgt dafür, dass eine Tochter in Syrien inzwischen volljährig wurde und ohne Nachzug komplett auf sich allein gestellt wäre.
  3. N. flieht als Minderjähriger aus Syrien. Inzwischen ist er volljährig geworden, eine Chance auf Familiennachzug und ein Wiedersehen mit der Familie besteht kaum noch.

Für weitere Fallbeispiele oder Kontakte zu Betroffenen wenden Sie sich bitte an Karim Al Wasiti beim Flüchtlingsrat Niedersachsen.

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