Das Bundesinnenministerium (BMI) hat mit „Neustart im Team“, kurz NesT, Anfang Mai ein deutsches Pilotprojekt zur legalen Aufnahme von Flüchtlingen vorgestellt. Entsprechend der Aufnahmeanordnung des Bundesinnenministeriums werden 500 Personen aus den Erstzufluchtsländern Ägypten, Äthiopien, Jordanien und Libanon ab Mitte 2019 aufgenommen. Wie das Programm funktioniert und was an diesem problematisch ist, fasst Thomas Heek, Vorstandsmitglied des Flüchtlingsrats, zusammen.
Einerseits begrüßt der Flüchtlingsrat zusätzliche Aufnahmeplätze für Schutzsuchende. So ging das NesT-Programm in die – vom Umfang allerdings sehr begrenzte und den Bedarf bei weitem nicht deckende – deutsche Aufnahmezusage von 10.200 Schutzsuchenden ein. Es erschließt sich aber weder, warum sich Bürger:innen finanziell an Wohnraumkosten beteiligen sollen, noch wird deutlich, warum der Aufwand betrieben wird, ein weiteres Programm aufzulegen statt die bestehenden Programme zu stärken. Vorzuziehen wäre, wenn Deutschland die Quote für das originäre Resettlement deutlich erhöhen und auf diese Weise sichere Fluchtwege stärken würde.
Angesichts der Tatsache, dass die verfügbaren Resettlement-Plätze weit hinter dem großen Bedarf zurückbleiben, gilt aber nach wie vor, dass Resettlement und kleine Programme wie NesT andere Aufnahmewege nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzen können. Resettlement darf daher keinesfalls dazu dienen, die Flucht und Aufnahme nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu beschränken oder auszuhebeln.
Hier der vollständige Text: NesT – ein neues Programm zur legalen Aufnahme von Flüchtlingen
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