Neuer Gesetzentwurf zu Ausbildungsduldung und Beschäftigungsduldung bleibt kritikwürdig

Das Bundeskabinett hat sich auf einen Gesetzentwurf für ein „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ sowie auf ein „Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ geeinigt. Damit ist der ursprüngliche Gesetzentwurf nun gesplittet worden in einen Entwurf, der Aufenthaltsmöglichkeiten für Personen, die im Asylverfahren abgelehnt wurden oder sonstwie ausreisepflichtige sind und deren Abschiebung ausgesetzt ist sowie in einen anderen Entwurf, der die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland regeln soll.

Mit dem Gesetzentwurf für die Geduldeten sollen einige Voraussetzungen für die Ausbildungsduldung verändert sowie die sog. „Beschäftigungsduldung“ eingeführt werden. Gegenüber dem Entwurf vom 26.11.2018 gibt es kaum Änderungen. Auch der neue Gesetzentwurf will den generellen Ausschluss von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten perfektionieren: Grundsätzlich werden alle Personen mit einer Duldung vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen, einzig auf Grund der Tatsache, dass sie aus sog. „sicheren Herkunftsstaaten“ kommen. Stellen sie einen Asylantrag wird dies als Missbrauch unterstellt, stellen sie keinen Asylantrag oder nehmen sie einen Asylantrag zurück, wird ihnen dies ebenfalls als Missbrauch angelastet.

Lediglich für unbegleitete Minderjährige wird eine Ausnahme gemacht, wenn die Nichtantragstellung oder die Rücknahme eines Asylantrages im Interesse des Kindeswohls geschieht.

Darüber hinaus gibt es weitere Verschlechterungen gegenüber dem ersten Gesetzentwurf: So ist nun allein die Einleitung eines Dublin-Verfahren eine „konkrete Maßnahme zur Aufenthaltsbeendigung“, die die Erteilung einer Ausbildungsduldung ausschließt. Bei der Beschäftigungsduldung wird nun verlangt, dass die Betroffenen bereits seit 18 Monaten „eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden pro Woche“ ausüben und der Lebensunterhalt in den letzten zwölf Monaten vor Antragstellung durch die Erwerbstätigkeit gesichert war.

Eine Zusammenfassung über die Verschlechterungen und die teilweisen Verbesserungen des jüngsten Gesetzentwurfes sowie eine kurze Kommentierung hat Norbert Grehl-Schmitt für Pro Asyl erstellt, siehe hier.

Die grundsätzliche Kritik an den Gesetzes-Plänen der Bundesregierung, die neben vielen anderen Organisationen auch der Flüchtlingsrat Niedersachsen und Pro Asyl geäußert haben (siehe hier), bleibt also bestehen: Die Gesetzentwürfe sind vor allem von dem Gedanken der Verwertbarkeit von Geflüchteten auf dem Arbeitsmarkt geleitet. Humanitäre Aspekte werden vollkommen außer acht gelassen.

Es ist vorgesehen, dass das „Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ am 01.01.2020 in Kraft tritt.

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5 Gedanken zu „Neuer Gesetzentwurf zu Ausbildungsduldung und Beschäftigungsduldung bleibt kritikwürdig“

  1. „Die Gesetzentwürfe sind vor allem von dem Gedanken der Verwertbarkeit von Geflüchteten auf dem Arbeitsmarkt geleitet wird. Humanitäre Aspekte werden vollkommen außer acht gelassen.“

    Das ist der springende Punkt. Die Regierung und Wirtschaftslobby baut stetig den Sozialstaat ab, beklagt den Fachkräftemangel aber meint damit in Wirklichkeit, dass sie keine billigen dummen deutschen Lohnsklaven mehr finden. Denn die kennen mittlerweile ihre Rechte und fordern sie auch ein. Habe selbst erlebt wie man mich bei meiner Gewerkschaft (Ver.di) als Student hat abblitzen lassen, nachdem ich sie auf die Missstände mit der illegalen Arbeitnehmerüberlassung an Drittfirmen und gravierende Arbeitsschutzdefizite aufmerksam gemacht habe. Der Spruch der zuständigen Sachbearbeiterin war die Höhe: „Ein jur. Verfahren lohnt sich nicht, da es ewig lang dauert und Anwälte alle Schmarotzer sind“ (O-Ton). Und meinem Vater hat man nach 50 Jahren Gewerkschaft eine billige 1 Dollar China-Uhr zum Jubiläum mit Logo geschenkt.

    Es geht unserer Bundesregierung schon lange nicht mehr um den Bürger und humanitäre Hilfe. Wir sehen, dass Staaten über Freihandelsabkommen von Investoren verklagt werden können, nur weil sie den Mindestlohn anheben. Dieses Gesetz wird dazu führen, dass Europa sich immer weiter spaltet und rechter wird. Wer kann es den Menschen auch verdenken, wenn nicht mal mehr an sie gedacht wird? Wenn prekäre Arbeit zur Normalität wird und Fachkräftemangel das Unwort dieses Jahrzehnt’s wird.

    Bloß weg mit der CDU / CSU / SPD (und der FDP).
    Wir brauchen eine Alternative zur Alternative.

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    • Liebe zusammen

      Seit 3 Jahren ich wohne in Deutschland, ich hab Sprache gelernt und seit 2 Jahren ich hab Vollzeit gearbeitet! Kein einziges Problem hatte ich in Deutschland, aber es gibt keine Rechte im Gesetz für Geduldete

  2. Hallo zusammen, das freut mich ehrlich für das neue Gesetz, arbeite seit 5 Jahr als lkw Fahrer in voll Zeit . Aber leider bin Geduldet nur weil meine Frau Ausbildung macht in Einzelhandel . Leider siet zweimal fällt sie durch wegen Matte , sie muss jetzt im july 2019 wider wenn sie nicht auch dieses Mal besteht dann bin ich reise flicht mit meine Frau und die kleine . Ich hoffe das ich bis 01.01.2020 in Deutschland bin . ?.

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