Datenaustausch- verbesserungsgesetz: Eingriff in das Primat der Kinder- und Jugendhilfe durch die Hintertür

Derzeit wird ein neuer Gesetzentwurf im Schnellverfahren vorangetrieben, welcher u.a. die Rechte von UMF im Besonderen und Kindern/ Jugendlichen sowie erwachsenen Geflüchteten massiv beschneiden will. Das „Zweite Datenaustauschverbesserungsgesetz“ möchte, mit Stand 18.10.2018, u.a.:

– ED-Behandlung (Fingerabdrücke, Biometrische Bilder) schon ab dem 6. Lj. (bisher 14. Lj.)
– UMF zentral in Erstaufnahmeeinrichtungen oder ANker-Zentren (nicht: in Einrichtungen der Jugendhilfe) durch BAMF, Polizei oder andere Behörden erstregistrieren.
– für die Alterseinschätzung von UMF wäre damit nicht mehr das Jugendamt zuständig, sondern o.g. Behörden
– nicht als minderjährig eingestufte UMF würden in der Jugendhilfe nicht mehr ankommen, keine qualifzierte Inaugenscheinnahme durch päd. Fachpersonal etc. erhalten
– mehr als fragwürdige „Altersfestsetzungen“ in anderen EU-Ländern würden praktisch übernommen werden (Eurodac-ED-Behandlung, BAMF)
– die Aufgaben für Jugendämter im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme würden erweitert werden
– u.a.

Eine aktuelle Stellungnahme des BUMF e.V. sowie des Netzwerks Datenschutzexpertise findet sich nachfolgend:

 

„Der BumF hat zum Entwurf des zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz kritisch Stellung genommen: Die angedachten Vorgaben widersprechen grundlegenden Prinzipien des Minderjährigenschutzes, es fehlen die Sicherstellung des Primats der Kinder- und Jugendhilfe für alleine flüchtende Minderjährige sowie die Gewährleistung einer fachkundigen und sorgetragenden Vertretung von Anfang an.

Wird der Entwurf zum Gesetz würden die Verfahren der Identifizierung und Erstunterbringung unbegleiteter Minderjähriger nicht länger nur durch die Jugendämter, sondern auch konkurrierend durch Bundespolizei, Aufnahmeeinrichtungen für Erwachsene sowie Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung und Registrierung erfolgen.

Der Bundesfachverband umF ist zudem besorgt darüber, dass lediglich vier zivilgesellschaftliche Verbände zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wurden. Darunter befindet sich nicht ein Verband oder eine Stelle, die ihre Expertise im Datenschutz vorhält, obwohl der vorliegende Entwurf eine umfangreiche Ausweitung von sensiblen Datennutzungsrechten unterschiedlichster Behörden und Stellen etablieren möchte und damit entscheidend in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen eingreift. Der BumF bedankt sich daher beim Netzwerk Datenschutzexpertise, welches den Entwurf eigeninitativ kritisch bewertet hat.“(www.b-umf.de)

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!