Khaled Kenjo: Inhaftierung nach Abschiebung bestätigt! VG Osnabrück setzt Abschiebungen nach Syrien aus

Die Inhaftierung des aus Deutschland nach Syrien abgeschobenen kurdischen Flüchtlings Khalid Kenjo (s. hier) schlägt weitere Wellen. Amnesty international hatte eine „urgent action“ zu dem Fall ins Leben gerufen, da Kahlid Kenjo drei Wochen ohne Kontakt zur Außenwelt war und vermutet wurde, dass er gefoltert würde. Inzwischen ist bekannt geworden, dass er im Gefängnis Qamishli festgehalten wird. Auch die Bundesregierung hat mittlerweile die Festnahme bestätigt und in einer Antwort auf eine Anfrage der Linken im Bundestag mitgeteilt, man werde sich um die Angelegenheit „kümmern“. Unter Bezugnahme auf weitere Misshandlungsfälle hat das Verwaltungsgericht Osnabrück mit Beschluss von 7.10. die Abschiebung eines Syrers gestoppt. Amnesty hat seine „urgent action“ zum Fall des Khaled Kenjo am 8.10. zurückgezogen und stellt fest:

„Khaled Kenjo wurde am 13. September vom syrischen Staatssicherheitsdienst in Qamishli im Nordosten Syriens in Haft genommen. Im Jahr 2002 hatte Khaled Kenjo in Deutschland Asyl beantragt. Sein Asylantrag wurde in allen Instanzen abgelehnt. Am 1. September 2009 schoben ihn die deutschen Behörden nach Syrien ab.
Die Anklage nach Paragraf 287 des syrischen Strafgesetzbuches lautet Verbreitung „falscher“ Informationen im Ausland, die dem Ruf des Landes schaden könnten.
Khaled Kenjo konnte bei der Anhörung am 6. Oktober mit einem Rechtsanwalt sprechen.
Soweit Amnesty International beurteilen kann, ist Khaled Kenjo damit nicht länger unmittelbar in Gefahr gefoltert oder in anderer Weise misshandelt zu werden.“
(Quelle ai)

Gegen die Abschiebung des oppositionellen Kurden hatten Landsleute und Freunde/innen in Warendorf vergeblich protestiert, siehe Bericht Ahlener Zeitung vom 26.08.2009.

Das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf drei weitere Fälle von Misshandlung nach Abschiebung die Abschiebung eines Syrers bis auf weiteres ausgesetzt.  In seinem bemerkenswerten Beschluss vom 07.10.2009 – Az 5 B 94/09 – beruft sich das Gericht auf  Zeugenaussagen. Es stellt fest, dass dem Betroffenen nicht nur eine mehrstündige Befragung und Identitätsprüfung, sondern unter Umständen auch „eine mehrmonatige Inhaftierung, körperliche Misshandlungen während der Befragungen bzw. Inhaftierung durch Angehörige des syrischen Geheimdienstes und menschenunwürdige, erniedrigende Haftbedingungen für die Rückgeführten (drohe)“, der bzw. denen sich die Rückgeführten nur durch Zahlung eines Lösegeldes seitens der Familienangehörigen entziehen könnten.

Die Beispielfälle verdeutlichen, dass das Rücknahmeabkommen der Bundesregierung mit Syrien, das Anfang diesen Jahres in Kraft trat, unverantwortlich ist. Die von Deutschland nach Syrien Abgeschobenen werden einem Regime überstellt, dass systematisch Menschenrechte missachtet. In Deutschland müssen ca. 7000 Flüchtlinge aus Syrien eine Abschiebung nach Syrien befürchten. Trotz der Festnahme von Khaled Kenjo schieben die deutschen Behörden bislang ungerührt weiter nach Syrien ab. Gemeinsam mit anderen Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen fordern wir die Bundesregierung auf, dass Rücknahmeabkommen auszusetzen, da es die Freiheit und das Leben der Betroffenen gefährdet.

gez. Kai Weber

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1 Gedanke zu „Khaled Kenjo: Inhaftierung nach Abschiebung bestätigt! VG Osnabrück setzt Abschiebungen nach Syrien aus“

  1. Detutsches Regierung weißt besser alls uns,dass syrien Menschen rechte verletzt und Menschen währen inhaftierung gefoltert werd.Deutschland weißt auch das wir Kurden bzw Yezid verfolgt werden aus zwei unterschiedlichen grunden 1 weill wir yeziden 2 weill wir kurden sind.

    Deutschland ist genau so ein land wie Syrien….

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