Kleine Anfrage zu Lagerunterbringung

Beiliegend übersende ich die Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen zum Thema Flüchtlingsunterbringung dezentral bzw. in Lagern. Die Landesregierung räumt darin ein, dass die Kosten pro Kopf und Jahr über dem Betrag liegt, der den Kommunen bei dezentraler Unterbringung erstattet wird (12.730 Euro in Lagern, 4.270 Euro bei dezentraler Unterbringung). Sie rechtfertigt dies mit zusätzlichen Leistungen, etwa im Bereich der Förderung der Freiwilligen Rückkehr. Im Übrigen dürfe staatliches Handeln nicht immer nur mit dem Blick auf die Kostenseite beurteilt werden.

Eine Integration vom ersten Tag an hält das MI bei Flüchtlingen für kontraproduktiv, da Flüchtlinge keine „daueraufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen“ darstellten. Dabei unterschlägt die Landesregierung, dass bei Flüchtlingen im Asylverfahren eine Entscheidung darüber, ob ein Aufenthaltsrecht ausgesprochen wird, noch gar nicht getroffen wurde. Ein erheblicher Anteil der Flüchtlinge, die das Land in Lagern isoliert, um ihnen die „Reintegration“ in das Herkunftsland schmackhaft zu machen, befindet sich im Asylverfahren und erhält später ein Aufenthaltsrecht.

Interessant ist schließlich die Zusammenschau der Ausgaben für die Rückkehrförderung und der Zahl der „freiwilligen Rückkehr“ insofern, als ein Zusammenhang zwischen Förderung und Bereitschaft zur Rückkehr daraus nicht abzulesen ist: Die Zahl der „freiwilligen Rückkehrer“ ist seit 2003 (974) bis 2008 (359) trotz der jährlichen Ausgaben in Höhe von rund 500.000 Euro pro Jahr für „Rückkehrförderung“ deutlich zurückgegangen.

gez. Kai Weber

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