Fragwürdige Kollaboration der Bundesregierung mit der eritreischen Diktatur

Im Umgang mit der eritreischen Staatsführung fällt die Bundesregierung durch Leisetreterei auf: Sie hält die abstrusen Bedingungen des Regimes zur Erteilung eines Passes an hier lebende Geflüchtete für „zumutbar“. Interne Informationen der Bundesregierung zur Passbeschaffung werden als „vertraulich“ deklariert und nicht veröffentlicht. Die niederländischen Behörden sprechen dagegen Klartext.

Eritreer:innen ohne Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, die Passangelegenheiten bei den eritreischen Auslandsvertretungen in Berlin und Frankfurt/Main erledigen wollen, werden nicht akzeptierbare Bedingungen gestellt: Unter anderem verlangt die Botschaft die Abgabe einer „Reueerklärung“ sowie die Abführung einer jährlichen Zwangssteuer in Höhe von 2% des Einkommens. Dies ist aus Sicht des Flüchtlingsrats Niedersachsen unzumutbar.

Mehr als fragwürdig ist dabei die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den eritreischen Behörden. Das Bundesinnenministerium (BMI) hat im Januar 2017 ein Hinweisblatt zum Thema „Beschaffung eritreischer Pässe“ an die Bundesländer übermittelt. Das niedersächsische Innenministerium (MI) hat dieses an die Ausländerbehörden weitergeleitet. Das Hinweisblatt wurde vom BMI aber als Verschlusssache eingestuft – offenbar ist es der Bundesregierung selber peinlich. Wörtlich heißt es in dem (dem Flüchtlingsrat vorliegenden) Papier:

„Subsidiär Schutzberechtigten oder Personen, denen ein Abschiebeverbot zuerkannt wurde, ist die Beschaffung eines Heimatpasses grundsätzlich zuzumuten. Der jeweilige Nationalpass kann grundsätzlich auf zumutbare Weise erlangt werden. Die Abgabe von Erklärungen oder die Zahlung von Gebühren oder Steuern bedingen für sich genommen keine Unzumutbarkeit.(Hervorhebung durch den Flüchtlingsrat)

Die Bundesregierung behandelt die Forderung von Reuebekenntnissen und hohen Steuern also als einen ganz normalen Vorgang. Die niedersächsische Landesregierung schließt sich dem an – und unterstützt damit faktisch die sittenwidrigen Steuereintreibungspraktiken und die Forderung, gegenüber einem despotischen Regime „Reue“ zu bekennen.

Die niederländischen Behörden sind da weniger verständnisvoll: Aus Protest gegen die skandalöse Praxis der eritreischen Behörden verweisen sie einen eritreischen Spitzendiplomaten des Landes, wie die taz berichtet. Die niederländischen Behörden hätten die eritreische Vertretung mehrmals darauf hingewiesen, die Zwangsbesteuerung einzustellen. Ein Bericht des niederländischen Außenministeriums aus September 2017 bestätige, dass die „Diaspora-Steuer“ weiterhin gängige Praxis sei. Auch eritreische Vertretungen in Deutschland gingen ähnlich vor.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hält es für unzumutbar, eritreische Geflüchtete mit subsidiärem Schutz zu verpflichten, bei den eritreischen Auslandsvertretungen vorzusprechen, wo neben der Zwangssteuer auch ein allgemeines Reuebekenntnis als Voraussetzung für Unterstützung in Passangelegenheiten verlangt wird. Allen Betroffenen ist ausnahmslos ein deutscher Ausweisersatz auszustellen, solange die derzeitige Praxis Eritreas nicht beendet ist. Weiterhin fordert der Flüchtlingsrat die sofortige Offenlegung des Hinweisblattes des BMI zur Beschaffung eritreischer Pässe. Wer die Mitwirkung der Betroffenen fordert, muss auch die eigenen der Behördenpraxis zugrundegelegten Maßstäbe offen legen und transparent machen.

Weitere Hintergründe zu den Entwicklungen in den Niederlanden:

Head of Eritrean embassy office in The Hague declared ‘persona non grata’, Bericht von Europe External Policy Advisors (EEPA) vom 17. Januar 2018

Niederlande weisen Diplomaten aus. Eklat wegen „Diaspora-Steuer“, taz online vom 18. Januar 2018

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4 Gedanken zu „Fragwürdige Kollaboration der Bundesregierung mit der eritreischen Diktatur“

  1. Eine mir bekannte eritreische junge Frau und ein eritreischer junger Mann, beide mit Flüchtlingsanerkennung und blauem GFK Pass wollen in Deutschland heiraten. Bei beiden steht im Pass aber der Hinweis: „Die Personendaten beruhen auf den eigenen Angaben des Antragstellers.“ Die eritreische Geburtsurkunde könne man nicht anerkennen. Beide sollen sich einen gültigen eritreischen Pass besorgen. Was können die beiden denn nun tun?

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    • Den beiden bleibt nur die Möglichkeit, in Dänemark zu heiraten. Dazu fehlt ihnen ggfl. noch eine Ledigkeitsbescheinigung, die evtl. auch als notarielle Erklärung abgefasst werden kann.

  2. Guten Tag, wie ist denn da der aktuelle Stand heute in 2020. Ist Dänemark überhaupt noch eine Option und was ist mit Belgien? Das Standesamt in Wuppertal rät zur Zahlung der „Steuer“ und findet das ganz normal.

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