Humanitäre Lage für Schutzsuchende auf griechischen Inseln weiterhin höchst prekär!

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Vor zwei Wochen sprach der griechische Migrationsminister Ioannis Mouzalas davon, dass er Tote unter den Schutzsuchenden auf den griechischen Inseln nicht ausschließen könne. Die Lage im angefangenen Winter auf den Inseln Samos, Lesbos, Chios, Kos und Leros ist weiterhin höchst prekär. PRO ASYL hat letzte Woche ausführlich über die „humanitäre Katastrophe mit Ansage“ berichtet. Bereits vor zwei Monaten hatten über vierzig griechische und internationale Nichtregierungsorganisationen die griechische Regierung zum Handeln aufgefordert, um Kältetode auf den Inseln zu verhindern. Teil der Vereinbarung der Europäischen Union mit der Türkei aus März 2016 ist es aber gerade, dass die Asylverfahren auf den Inseln durchgeführt werden sollen und die Antragsteller:innen über einen langen Zeitraum keine Möglichkeit haben, auf das griechische Festland zu kommen.

Die deutsche Bundesregierung könnte ganz konkret etwas zur Entlastung der zum Teil gesundheits- oder gar lebensbedrohenden Unterbringungssituation in Griechenland beitragen, in dem sie die dort festsitzenden Schutzsuchenden mit Verwandten in Deutschland unbürokratisch einreisen ließe. Noch immer warten dort rund 4.500 Personen mit feststehendem Rechtsanspruch auf Einreise zu ihren Verwandten in Deutschland (sh. Bundestags-Drucksache 19/273, Antwort der Bundesregierung auf Frage 9). Zwar konnten zuletzt deutlich mehr Personen einreisen als zuvor, dennoch will die Bundesregierung sich nicht konkret dafür einsetzen, dass die Betreffenden auch endlich eigeninitiativ einreisen können und damit nicht von der griechischen und deutschen Bürokratie abhängig wären.

Geradezu zynisch ist vor dem Hintergrund der Berichte von den griechischen Inseln die weiterhin geplante Wiederaufnahme der Rücküberstellungen von Schutzsuchenden aus Deutschland nach Griechenland auf Grundlage der Dublin-Verordnung. Diesbezüglich läuft die deutsche Behördenmaschinerie bereits wieder auf Hochtouren. Allein im 3. Quartal 2017 stellte des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über 1.000 Übernahmeersuchen an Griechenland (sh. Bundestags-Drucksache 19/273, Antwort der Bundesregierung auf Frage 6). Bisher ist allerdings noch keine Überstellung im Rahmen der Dublin-Verordnung erfolgt. Abschiebungen nach Griechenland waren Anfang der 2010er Jahre sowohl vom Europäischen Gerichtshof als auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte untersagt worden.

Angesichts dieser Hintergründe laden Flüchtlingsrat Niedersachsen und die Gruppe Grenzenlos Kochen Hannover am Donnerstag, 21. Dezember 2017, 19 Uhr zu einer Veranstaltung in Hannover ein, bei welcher drei Hannoveraner:innen, die vor wenigen Wochen in unterschiedlichen Projekten vor Ort in Griechenland waren, über die konkreten Auswirkungen der europäischen Abschottungspolitik am Beispiel der sogenannten Hotspots auf Lesbos und Chios berichten werden.

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