Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften

Der Schutz von Flüchtlingen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben müssen, ist auch beim Flüchtlingsrat Niedersachsen, insbesondere im Netzwerkprojekt AMBA, ein wichtiges Thema.

Gemeinschaftsunterkünfte können aufgrund ihrer gravierenden strukturellen Mängel nur Übergangslösungen sein. Sie müssen so rasch wie möglich geschlossen werden. Denn nur eine dezentrale Unterbringung in eigenem Wohnraum ermöglicht den Geflüchteten, ihr Leben selbstbestimmt zu führen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Solange jedoch Gemeinschaftsunterkünfte betrieben werden, sind verbindliche Standards zum Schutz der dort lebenden Menschen unabdingbar.

Solche Standards hat das Bundesfamilienministerium und UNICEF gemeinsam mit zahlreichen Verbänden und Expert:innen erarbeitet. Die Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften wurden Mitte 2016 veröffentlicht. Ende Juni 2017 ist nun eine überarbeitete Fassung erschienen, die um Maßgaben zum Schutz von LSBTI*-Geflüchteten und geflüchteten Menschen mit Behinderungen ergänzt ist:

Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften 2017

Diese Standards sollten in allen Gemeinschaftsunterkünften verbindlich umgesetzt werden; darauf aufbauend sind in jeder Unterkunft Konzepte zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz zu entwickeln und anzuwenden. Wir hoffen daher, dass das Papier überall dort Eingang in die kommunalen Debatten findet, wo Geflüchtete (auch) in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Nicht zuletzt die Stadt Oldenburg zeigt mit ihrem Gewaltschutzkonzept, dass eine Umsetzung dieser Standards auf kommunaler Ebene möglich ist.

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