Die Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten Voßhoff (CDU) zur geplanten Handy-Auswertung durch das BAMF und andere maßlose und verfassungswidrige Änderungspläne im Bereich des Datenaustauschs im Asylrecht ist eine „schallende Ohrfeige“ (Ulla Jelpke) für die Bundesregierung. Voßhoff hat „erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken“, die Kritik im Einzelnen ist deutlich: Der geplante massive Grundrechtseingriff sei unverhältnismäßig, der Kernbereich privater Lebensgestaltung sei nicht ausreichend geschützt, es fehlten Regelungen zur wirksamen Kontrolle und in der jetzigen Ausgestaltung wird auch dem Grundsatz der Erforderlichkeit nicht entsprochen. Auch im Übrigen scheint der Datenschutz im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts für die Bundesregierung nichts zu gelten: Die Datenschutzbeauftragte kritisiert insbesondere eine Neuregelung zum Umgang mit besonders sensiblen Gesundheitsdaten. Diese „würde also nicht näher bezeichneten öffentlichen Stellen eine Übermittlung nicht näher bezeichneter (Gesundheits-)Daten aufgrund nicht näher eingegrenzter Anlässe an nicht näher eingegrenzte Empfänger ermöglichen“.
Geplante Handy-Auswertung widerspricht dem Datenschutz
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