Flüchtlingsrat Niedersachsen begrüßt Vorstoß für einen bundesweiten Abschiebungsstopp Afghanistan

UNHCR-Bericht: „Das gesamte Staatsgebiet ist betroffen“
BAMF ist aufgefordert, Verfahren für bislang abgelehnte Geflüchtete wieder aufzunehmen

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen begrüßt die Initiative des Kieler Innenministers Stefan Studt, der sich gegenüber Bund und Ländern für einen Afghanistan-Abschiebungsstopp stark macht.

„Der aktuelle Bericht des UNHCR vom 22. Dezember (Anlage) über die sicherheitsrelevante Lage in Afghanistan macht eine solche Maßnahme unumgänglich“, bekräftigt Kai Weber, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Niedersachsen.

Der neue UNHCR – Bericht von Dezember 2016 dokumentiert, dass sich bewaffnete Konflikte im Jahr 2016 weiter ausgebreitet haben. Laut UNAMA-Bericht wurden „in der ersten Jahreshälfte 2016 1.601 zivile Tote und 3.565 verletzte Zivilpersonen“ dokumentiert, dies stelle einen Anstieg um weitere 4 Prozent gegenüber der absoluten Zahl von Opfern im Verhältnis zum Vergleichsvorjahreszeitraum dar.

„Unter Bezugnahme auf die Auslegung des Begriffs des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts durch den Europäischen Gerichtshof in der Entscheidung Diakité“ hält UNHCR „das gesamte Staatsgebiet Afghanistan von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt im Sinne des Art. 15 c der EU-Qualifikationsrichtlinie“ für betroffen. Infolge dieser Einschätzung und konsequenter Umsetzung der EU-Qualifikationsrichtlinie wäre den Betroffenen im Asylverfahren subsidiärer Schutz nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AsylG zu gewähren. Eine Rückführung in Sicherheit und Würde dürfte somit kaum möglich sein. In diesem Sinne sieht der UNHCR bei negativen Asylentscheidungen Anlass zur erneuten Ermittlung des Schutzbedarfes auf Grundlage der veränderten Faktenlage.

Der Flüchtlingsrat appelliert dringend an den Bundesinnenminister und das ihm unterstellte Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Vorausetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen und die Asylanerkennungspraxis der tatsächlichen Gefährdungs- und Verfolgungslage in Afghanistan anzuzpassen. Weiterhin fordert der Flüchtlingsrat, Asylanträge abgelehnter Flüchtlinge aus Afghanistan von Amts wegen erneut aufzunehmen und neu zu bescheiden. Die bereinigte Schutzquote für Flüchtlinge aus Afghanistan betrug 2016 nur  etwa 60%, die nicht bereinigte Schutzquote etwa 56%.

Der Flüchtlingsrat fordert darüber hinaus, den afghanischen Flüchtlingen regelmäßig eine sichere Bleibeperspektive zuzusprechen und für alle von Anfang an Sprach- und Integrationsförderung zugänglich zu machen. Bis dato gilt für afghanische Flüchtlinge, dass sie bis zur rechtskräftigen Anerkennung keinen Anspruch auf Integrationskursteilnahme haben.

gez. Kai Weber

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2 Gedanken zu „Flüchtlingsrat Niedersachsen begrüßt Vorstoß für einen bundesweiten Abschiebungsstopp Afghanistan“

  1. Sehr geehrter Herr Weber,

    seit November 2015 betreue ich Onkel (19) und Neffe (17), Staatsangehörigkeit Afghanistan, geflüchtet nach Iran und die Söhne, die als „Soldaten“ hätten nach Syrien müssen, geflüchtet zu uns. Dies in Kürze.

    Nun meine Frage: Die Familien sind Hazara, der Vater des 19-jähren vor der o.g. Flucht von den Taliban ermordet. Eine eventuelle Abschiebung droht, da Afghanistan (oder Iran?) als SICHER!! gelten. Stets ist immer nur pauschal von Afghanen und Afghanistan die Rede in Medien usw. Wird dieser bedeutende Unterschied z. B. bei Ihnen gesehen? Die nochmal völlig andere und kritischere Situation der Hazara in Afghanistan ist garantiert allen, die in irgendeiner Form mit Flucht und Asyl befasst sind, doch wohl bekannt!

    Wie wird das bei Ihnen gesehen und gibt es Hilfen speziell für diese Fälle?

    Antworten
    • Guten Tag,
      der Flüchtlingsrat Niedersachsen entscheidet nicht über Asylanträge, aber natürlich sind wir uns der besonderen Lage der Hazara bewusst. Eine gute Darstellung findet sich hier:
      http://www.ecoi.net/local_link/325973/465909_de.html

      Wir unterstützen als Flüchtlingsrat alle afghanischen Flüchtlinge, weil wir derzeit für alle eine Bedrohungslage im Fall einer Rückkehr sehen. Insofern stützen wir uns in unseren Stellungnahmen v.a. auf die allgemeine Bedrohungslage. Für jede individuelle Rechtsvertretung im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren müssen aber natürlich die besonderen Gefahrenlagen benannt und geltend gemacht werden.

      Im Übrigen ist es ja nicht so, dass allen Afghan:innen eine Rückkehr zugemutet wird. Immerhin rund 60% erhielten 2016 Schutz in Deutschland, und selbst die Bundesregierung behauptet nicht, dass Flüchtlinge in alle Regionen Afghanistans zurückkehren können. Die Herausforderung besteht in jedem Einzelfall darin, konkret darzulegen, in welchen Regionen Afghanistans ein afghanischer Flüchtling leben könnte, und ob überhaupt Wege dorthin gefahrlos passierbar sind. Freundlicher Gruß Kai Weber

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