Nicht selten werden Asylsuchenden falsche Identitätsangaben bei unterschiedlichen Stellen vorgeworfen. Dabei muss es sich aber keineswegs immer um Täuschungsversuche handeln, wie das nachfolgende anonymisierte Beispiel von Geburtsdatums-Registrierungen für eine afghanische Familie zeigt (zur Anonymisierung wurden in jeder Spalte auch die Original-Jahreseintragungen,für jede Zeile in der jeweiligen Spalte in gleichem Maße, leicht verschoben). Bei Namenseintragungen können ähnliche Missverständnisse vorkommen (zum Beispiel Verwechslungen, welcher Namenbestandteil als Vorname und welcher als Nachname einzutragen ist oder Eintragung des angegebenen Großvater-Namens als Namen des Asylsuchenden, von unterschiedlichen Transkriptionen aus der arabischen Schrift ganz zu schweigen).
Die im vorliegenden Fall bei den zuständigen Behörden eingetragenen Geburtsdaten bedürfen daher zum großen Teil einer Korrektur. Die unter Nutzung eines Internet-Umrechners (siehe in der Tabelle oben links) als richtig berechneten Daten sind in der Tabelle markiert.
Fehleintragungen des Geburtstags dürften oftmals auf Fehlern bei der Umrechnung des Geburtsdatums nach dem Sonnenkalender in den (christlichen, westlichen) Gregorianischen Kalender und zum Teil auf der Übernahme derart fehlerhaft eingetragener Daten von später tätigen Behörden beruhen. Auch das Jahr nach dem Sonnenkalender hat zwar zwölf Monate. Und es kreist auch nicht wie die Monate des islamischen Kalenders um den Jahreslauf unseres Kalenders. Aber es beginnt nicht mit unserem 1. Januar, sondern mit dem Frühlingsanfang um den 21. März.
Außerdem sind zwar alle Monate – abgesehen von Schaltjahren – ebenfalls 30 oder 31 Tage lang, aber nicht in der gleichen Abfolge wie bei uns. Deshalb genügt es nicht, zu der Jahreszahl nach unserem Kalender lediglich 621 Jahre (die Zeitrechnung nach dem Sonnenkalender – wie nach dem islamischen Kalender – beginnt im Jahre 622 unserer Zeitrechnung; aber nicht an unserem 1. Januar!) dazuzurechnen oder in Abhängigkeit von dem unterschiedlichen Jahreswechsel 622 Jahre. Es muss vielmehr eine vollständige Umrechnung des Datums erfolgen, bei der außer dem unterschiedlichen Jahreswechsel auch unterschiedliche Monatslängen zu beachten sind.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...