Die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer hat eine Stellungnahme „Medizinische Altersschätzung bei unbegleiteten jungen Flüchtlingen“ verabschiedet. Sie empfiehlt, Altersschätzungen in erster Linie sozialpädagogisch durchzuführen und medizinische Untersuchungen nur in besonderen Ausnahmen vorzunehmen. „Bei nicht auszuräumenden Zweifeln am Lebensalter sollte zu Gunsten des Betroffenen entschieden werden“ („in dubio pro minore“) – lautet eine weitere Empfehlung der Kommission.
Zur Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission:
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