Familiennachzug: Fristwahrende Anzeige innerhalb der Dreimonatsfrist über das Webportal möglich

Das DRK weist in einem neuen Rundschreiben darauf hin, dass eine fristwahrende Anzeige des Familiennachzugs über das Portal www.fap.diplo.de für den Nachzug zu allen anerkannten Flüchtlingen möglich ist. Das DRK schreibt:

„Das Auswärtige Amt hat gegenüber dem UNHCR und dem DRK-Suchdienst bestätigt, dass ab sofort die so genannte fristwahrende Anzeige gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG über das Webportal www.fap.diplo.de – bisher www.familyreunion-syria.diplo.de – (Punkt 2. auf der Website) nicht nur für den Nachzug zu syrischen Flüchtlingen genutzt werden kann, sondern für alle Fälle des Nachzuges von Ehepartnern und minderjährigen ledigen Kindern zu in Deutschland lebenden anerkannten Flüchtlingen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit bzw. des Herkunftslandes.
Auch für diesen erweiterten Personenkreis werden das Auswärtige Amt bzw. die Auslandsvertretungen von der Wahrung der 3-Monats-Frist ausgehen, sofern das Webportal innerhalb der Frist genutzt worden ist. Am Verfahren bezüglich der fristwahrenden Anzeige hat sich im Übrigen nichts geändert. Der beschreibende Text auf der Website ist aktuell weiterhin auf den Nachzug zu syrischen Flüchtlingen zugeschnitten. Dennoch kann dieses Portal für den erweiterten Personenkreis genutzt werden. Wichtig ist dabei, dass die Fristwahrung nur dann erfolgen kann, wenn ein Ausdruck der fristwahrenden Anzeige bei der Vorsprache in den Auslandsvertretungen vorgelegt wird.
Das Auswärtige Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass das Webportal für den erweiterten Personenkreis allerdings nicht genutzt werden kann, um den förmlichen Visumsantrag (Punkt 3. auf der Website) vorzubereiten. Dies gilt weiterhin nur für den Nachzug zu in Deutschland lebenden syrischen Flüchtlingen.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass die Nutzung des Webportals nur in den Fällen erforderlich ist, wenn es nicht möglich ist, innerhalb der 3-Monats-Frist einen persönlichen Termin zur Antragsstellung bei der Auslandsvertretung wahrzunehmen.
Der DRK-Suchdienst empfiehlt weiterhin neben der Nutzung des Webportals einen formlosen fristwahrenden Antrag auf Familienzusammenführung an die für den
Familienangehörigen in Deutschland zuständige Ausländerbehörde zu faxen, da das Webportal weiterhin nicht vom Gesetz als Möglichkeit zur Fristwahrung anerkannt ist und eine Speicherung oder Weiterleitung der eingegebenen Daten an die Deutschen Botschaften oder das Auswärtige Amt nicht erfolgt“

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

5 Gedanken zu „Familiennachzug: Fristwahrende Anzeige innerhalb der Dreimonatsfrist über das Webportal möglich“

  1. Fristwahrende Anzeige – an wen?
    Was leider nicht so klar wird ist die Frage nach der Kontakt bzw. Email-Adresse, an die die Fristwahrende Anzeige gesendet werden muss. Muss sie an die zuständige Ausländerbehörde oder an die zuständige Botschaft gesendet werden? Oder gar an beide?
    Wie verhält sich das beim Zuzug zu unbegleiteten minderjährigen subsidiär geschützten? Für diese ist die fristwahrende Anzeige normalerweise nicht notwendig, von Anwälten wird vorichtshalber trotzdem dazu geraten. Hier ist mir nicht klar, an wen die fristwahrende Anzeige gesendet werden muss.

    Antworten
    • Hallo guten Tag, das ist jetzt auch mein Problem, mein Anwalt hat selbst eine fristwahrende Anzeige geschrieben und versichert, dass mein 16 Jahre altes Kind bei mir leben kann. Und er hat dies weiter mitgeteilt beim deutschen Konsulat. Jetzt weiß ich nicht, ist das richtig oder nicht?

    • Hallo,
      leider können wir Einzelfallanfragen nicht in der Kommentarspalte beantworten. Generell raten wir dazu, dass ein Antrag auf Familiennachzug direkt an die Botschaft gestellt wird, bevor die Volljährigkeit eintritt.
      Um Ihren Einzelfall beurteilen zu können, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns.
      Viele Grüße

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!