Petition: Keine Einschränkung der Jugendhilfe – Zukunftsperspektiven für geflüchtete Jugendliche!

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Keine Einschränkung der Jugendhilfe – Zukunftsperspektiven für geflüchtete Jugendliche!

Tausende unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben es in Selbstständigkeit und Ausbildung geschafft. Dabei war Unterstützung nötig – doch diese ist nun in Gefahr: Bund und Länder verhandeln die Einschränkung der Hilfen. Daher sagen wir, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Jugendliche ohne Grenzen: Spart nicht an der Zukunft!

Unterzeichnet hier für eine starke Jugendhilfe: https://weact.campact.de/petitions/keine-einschrankung-der-jugendhilfe-zukunftsperspektiven-fur-gefluchtete-jugendliche

Für Jugendliche aus Jugendhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen stehen auf unserer Homepage die Unterschriftenlisten samt Übersetzung der Forderungen auf Dari, Englisch, Arabisch und Französisch zum Download zur Verfügung.

Die ausgefüllten Listen bitte an info@b-umf.de senden oder an +49 (0)30 82 09 743 – 9 faxen.
Bitte verbreiten Sie auch die Videobotschaften sowie unseren Facebook-Aufruf, damit wir gemeinsam möglichst viele Menschen erreichen können.

Unsere Forderungen in Kürze:

  • Keine Kürzung der Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Wer in betreuten Wohngruppen (§34 SGB VIII) statt großen Unterkünften mit geringer Betreuung lebt, hat deutlich bessere Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsverlauf und gesellschaftlicher Teilhabe.
  • Hilfen für junge Volljährige (§41 SGB VIII) müssen vollumfänglich möglich sein. Sie sind essentiell, um die Erfolge von Schule und Jugendhilfe abzusichern.
  • Kinderrechte und Kinderschutzstandards müssen für geflüchtete Kinder und Jugendliche ohne Einschränkung gelten. Sie brauchen einen besonderen Schutz vor Ausbeutung und Bedrohungen.

Mehr Informationen unter: www.b-umf.de und www.jogspace.net

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Auch wir, der Flüchtlingsrat Niedersachsen, fordern mit dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) und Jugendliche ohne Grenzen (JoG), dass weiterhin an den Standards der Kinder- und Jugendhilfe festgehalten wird, für alle Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft.

Das breite Spektrum der unterstützenden Leistungen innerhalb des Kinder- und Jugendhilfesystems bietet viel Raum, um den Jugendlichen die notwendige Stütze bei der individuellen Entwicklung sowie bei den Bildungszugängen und  -wegen zu sein. Sowohl die bisherigen belastenden Lebenserfahrungen durch die Flucht, als auch die vielfältigen Hürden und Barrieren, bedingt durch eine neue Sprache,ein neues Lebensumfeld, ein komplexes verunsicherndes Asylsystem, weisen auf die schwierige Gesamtsituation der Jugendlichen hin.

Durch die Jugendhilfe wird Teilhabe ermöglicht und gefördert, sowie bei der Bewältigung belastender Lebensereignisse unterstützt. Das sind grundlegende Faktoren, die dazu beitragen, dass die Jugendlichen in Deutschland Fuß fassen können und an Stabilität und Halt gewinnen. Erst dieser Rahmen erhöht erheblich die Chancen vorhandene Ressourcen und Kompetenzen einzubringen und diese zu entfalten.

Diese Unterstützung ist nun in Gefahr: Derzeit wird bei den Ministerpräsidentenkonferenzen über eine Änderung der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) verhandelt. Das Ziel: Kosten bei der Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge einzusparen. In Niedersachsen wurden die Jugendhilfestandards bereits durch einen Erlass, als sogenannte „Übergangslösung“ für männliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingeschränkt, u.a. bei der Unterbringung. (Hier ist der Erlass aufzurufen: Erlass Nds. UmF )

Wir sind schockiert über einen solches bundesweites Vorhaben. Aufgrund der unbegleiteten Flucht und der Minderjährigkeit zählen die Kinder und Jugendlichen gemäß Artikel 21 der EU-Aufnahmerichtlinie zu einer besonders schutzbedürftigen Personengruppe. An dieser Stelle darf es nicht zu Einsparungen kommen. Der Herausforderung aus dem letzten Jahr, bedingt durch höhere Zugangszahlen und der neu eingeführten quotenbasierten Umverteilung von umF seit November 2015, sollte professionell, mit langfristigen und nachhaltigen Konzepten begegnet werden, die sich an dem Wohl und Schutz der Kinder und Jugendlichen orientieren. Weiterhin heißt es im SGB VIII § 1 Abs. 3 (1): Ziel sei es : “Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“. Wird an diesem Ziel, bestehende Standards und Grundsätzen angeknüpft, kann es keine Einschränkungen geben.

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