
Dass Migrantenverbände und Landesfrauenrat gemeinsam mit der Sozial- und Gleichstellungsministerin eine gemeinsame Erklärung für die Gleichstellung von Frauen unterzeichnen, ist ein starkes Signal zum morgigen Internationalen Frauentag. In dieser heißt es unmissverständlich: „Jede Frau hat das Recht und die Freiheit, nach ihrem eigenen Rollenverständnis zu leben. Eine Unterdrückung von Frauen wird nicht toleriert.“
Die unterzeichnenden Verbände wollen sich „mit aller Kraft für eine tolerante und weltoffene Gesellschaft einsetzen“ und werben um Unterstützung bei Bürgerinnen und Bürgern sowie Entscheidungsträgerinnen und -trägern in der Gesellschaft, in Wirtschaft und Politik: „Sorgen wir gemeinsam überall und mit aller Kraft dafür, dass die Gleichberechtigung für alle Frauen und Männer in unserer Gesellschaft auf allen Ebenen auch faktisch weiter voranschreitet!“ Cornelia Rundt: „ Ich freue mich, dass wir diese wichtige Erklärung gemeinsam auf den Weg gebracht haben und dass wir aufgrund der Spannbreite der beteiligten Verbände nun ein ganz starkes Signal in die Gesellschaft senden, dass die Errungenschaften der Gleichstellung auch in turbulenten Zeiten nicht zur Disposition stehen.“
Auch Cornelia Klaus, Vorsitzende des Niedersächsischen Landesfrauenrates, begrüßt die Verabschiedung der Erklärung, an der der Frauenrat aktiv mitgearbeitet hat: „Geschlechtergerechtigkeit ist ein zentrales Element bei der Integration.“
Dündar Kelloglu (Flüchtlingsrat Niedersachsen) führte aus: „Gerade in den heutigen bewaffneten Konflikten und Kriegen sind die Frauen und Kinder die eigentlichen Opfer. Die Frauen werden nicht nur in den Kriegsregionen Opfer von sexuellen Erniedrigungen, sie werden auch bei der Flucht und in den Aufnahmeländern Opfer von sexuellen Übergriffen. Gerade geflüchtete Frauen brauchen unsere besondere Unterstützung bei der Teilhabe.“
Dr. Anwar Hadeed, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft von Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen in Niedersachsen (AMFN), erklärt: „Es war uns von amfn ein großes Anliegen, gemeinsam mit anderen ein Zeichen zu setzen: Mädchen und Frauen – gerade die neu zugewanderten – sollen jede nur denkbare Unterstützung bekommen. Sie haben ein Recht darauf, ohne Einschränkungen zu leben und ihre Fähigkeiten frei entfalten zu können.“ Ministerin Rundt wertet die Hannoversche Erklärung somit auch als wichtiges Zeichen dafür, dass sich die Frauen in Niedersachsen, unabhängig von ihrer Herkunft, nicht auseinander dividieren lassen.
Die „Hannoversche Erklärung“ im Wortlaut:
Hannoversche Erklärung zum Internationalen Frauentag
Am 8. März feiern wir mit dem Internationalen Frauentag einen Tag, der seit Beginn des 20.Jahrhunderts in vielen Ländern für den zumeist erfolgreichen Kampf um die Einführung des Frauenwahlrechts und um den Kampf für Gleichberechtigung und gegen Krieg steht. Seit 1975 wird immer am 8. März in zahlreichen Ländern der „Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und des Weltfriedens“ gefeiert. Der Internationale Frauentag ist Ausdruck des politischen Kampfes um soziale und politische Gerechtigkeit; er ist weltweit ein Tag der Solidarität für gleiche und bessere Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen. Das verbindet uns heute besonders auch mit den Frauen, die aus ihren Ländern vor Krieg, Unterdrückung uns Missachtung von Frauenrechten als Menschenrecht fliehen müssen.
In rechtlicher Hinsicht wurde die Gleichstellung der Frauen in Deutschland im Laufe des 20. Jahrhunderts in allen Lebensbereichen erreicht. Niemand darf wegen seines Geschlechts diskriminiert werden und keine Frau braucht sich von einem Mann ihr Verhalten vorschreiben zu lassen. Die strukturelle Benachteiligung von Frauen in unserer Gesellschaft ist dagegen noch lange nicht vollends beseitigt – auch werden Frauen noch immer bedroht, ausgebeutet, misshandelt und vergewaltigt. Der Staat ist verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern, also die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern und Benachteiligungen und Unterdrückung, die nach wie vor bestehen, zu beseitigen. Die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau ist ein wesentlicher Bestandteil des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft, sie ist Ausdruck der Menschenwürde und des Selbstbestimmungsrechts jedes einzelnen Menschen. Sie hat in Deutschland insgesamt Verfassungsrang und ist auch in der Niedersächsischen Verfassung verankert.
Das Thema „Gleichberechtigung“ ist in Deutschland gerade heute besonders im Fokus. Die Aufnahme vieler Menschen vergrößert die Vielfalt in unserem Land. Unterschiedliche Sozialisationen, Blickwinkel und Erfahrungen ermöglichen unterschiedliche Lebensentwürfe, die die Gesellschaft insgesamt voranbringen können. Unser Land kann dadurch besser werden!
Im Rahmen der bestehenden Gesetze haben alle Religionen und Kulturen das Recht, sich in Deutschland frei zu entfalten. Eigene Lebensentwürfe und eigenes Verhalten finden jedoch da ihre Grenze, wo die eigene Selbstverwirklichung die Selbstbestimmtheit anderer Menschen verletzt oder einschränkt. Diese Werte, auf die alle, die in Deutschland leben, verpflichtet sind, ergeben sich aus den Grundrechtsartikeln der deutschen Verfassung; es bedarf dazu nicht einer wie auch immer gearteten „Leitkultur“.
Das gilt für die Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, genauso wie für alle Deutschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte. Die Einwanderungsgesellschaft hat die Aufgabe und die Pflicht, alles dafür zu tun, dass den zugewanderten Menschen gleichermaßen die Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht wird. Dies gilt für den Schutz der eigenen Person, für die Unterbringung und Versorgung wie für die Arbeitsmarktintegration und gesellschaftliche Partizipation.
Gleichberechtigte Teilhabe in der Zuwanderungsgesellschaft setzt die Akzeptanz der Gesetze und der Rechte des Individuums voraus. Die Rolle der Frau darf dem Mann in keiner Weise gegenüber untergeordnet sein. Das bedeutet: Jede Frau hat das Recht und die Freiheit, nach ihrem eigenen Rollenverständnis zu leben. Eine Unterdrückung von Frauen wird nicht toleriert.
Wir setzen uns
mit aller Kraft für eine tolerante und weltoffene Gesellschaft ein.Wir stellen aber auch – insbesondere mit Blick auf alle Frauen – heute am Internationalen Frauentag fest, dass die Toleranz und Akzeptanz unterschiedlicher Lebensweisen und Lebensvorstellungen klare Grenzen in den geltenden Gesetzen findet.
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser „Hannoverschen Erklärung“ bitten die Menschen in Niedersachsen, alles für die gleichberechtigte Teilhabe der zugewanderten Menschen und insbesondere für die gleichberechtigte Teilhabe der zugewanderten Mädchen und Frauen zu tun. Sorgen wir gemeinsam überall und mit aller Kraft dafür, dass die Gleichberechtigung für alle Frauen und Männer in unserer Gesellschaft auf allen Ebenen auch faktisch weiter voranschreitet!
Diesen Appell richten wir nicht nur an die Zivilgesellschaft, sondern gleichermaßen an die staatlichen Organisationen, die Verbände und Vereine, die Wirtschaft und nicht zuletzt an die Medien. Tragen wir alle dazu bei, dass unsere Gesellschaft zukünftig bunt und gleichberechtigt ist.
Niedersächsische Landesfrauenrat
Flüchtlingsrat Niedersachsen
Arbeitsgemeinschaft von Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen in Niedersachsen (AMFN)
Verein für interkulturelle Kommunikation, Flüchtlings- und Migrationsarbeit (kargah)
Gleichstellungsministerin Cornelia Rundt
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...