Checkliste Mindeststandards zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt in Flüchtlingsunterkünften

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung Johannes-Wilhelm Rörig hat eine Checkliste mit Mindeststandards zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt in Flüchtlingsunterkünften bereitgestellt.

Verantwortliche in Unterkünften, aber auch dort tätige Ehrenamtliche sowie die Bewohner:innen sind aufgerufen mit Hilfe der Fragen dieser Checkliste zu prüfen, ob die personellen und räumlichen Mindeststandards gegeben sind und Informations- und Hilfsangebote hinreichend zugänglich sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so sollte das Gespräch mit den für die jeweilige Unterkunft verantwortlichen Stellen gesucht werden.

Rörig selbst zeigte sich irritiert, dass ihn die Bundesregierung im laufenden Gesetzgebungsprozess zum Asylpaket II außen vorgelassen habe. Im Asylpaket II sind nach bisherigem Stand auch Maßnahmen für Unterkünfte enthalten, die Rörig allerdings für absolut nicht hinreichend hält.

 

Hintergrund:

Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren

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