Nachfolgend ein Bericht des „Kehrwieder am Sonntag“ vom 18.01.2009 zur Abschiebung eines psychisch kranken Flüchtlinge am 12. Januar 2009 im unmittelbaren Anschluss an einen Suizidversuch (siehe auch hier).
Grüne kritisieren Vorgehen der Ausländerbehörden als „gnadenlos“
Dramatische Abschiebung: Armenier will sich umbringen
(lv) Bodenburg. Unter dramatischen Umständen ist am Montag der 27-jähriger Armenier Arkadin H. abgeschoben worden. Als zwei Bad Salzdetfurther Polizisten den Mann in der Bodenburger Asyl-Unterkunft Am Bruderstieg abholen wollten, richtete er ein Messer gegen seine Halsschlagader und versuchte, aus einem geöffneten Fenster zu springen – im dritten Stock.
Die Beamten klopften morgens um 7.15 Uhr an die Zimmertür des Armeniers. Zu dieser Zeit waren drei Angestellte der Zentralen Abschiebestelle aus Langenhagen auf dem Weg nach Bodenburg. Als der Mann den Polizisten geöffnet hatte, zog er ein Messer mit einer etwa zehn Zentimeter langen Klinge hinter seinem Rücken hervor und setzte es an seine Halsschlagader. Dann ging er auf das Fenster zu und ließ sich rückwärts ins Freie fallen. Die Polizisten sprangen nach vorn, drückten das Fenster zu und erwischten den 27-Jährigen am Gürtel und an einem Bein. Arkadin H. hing jetzt kopfüber an der Hauswand und hielt sich weiterhin das Messer an den Hals. Durch Zureden gelang es den Polizisten, dass er sich wieder ins Zimmer zurückziehen ließ. Die Beamten forderten Verstärkung und eine Notärztin an, die Gegend um das Wohnheim wurde gesperrt. Die Feuerwehr kam mit einem Sprungkissen zum Ort des Geschehens.
Gut eine Stunde zogen sich die Gespräche mit dem Armenier hin. Er ließ sich überreden, das Messer vom Hals zu nehmen. Das nutzten die Beamten wenig später aus, um auf den Mann zuzuspringen und ihn zu überwältigen. Ein 27-jähriger Angestellter der Abschiebebehörde zog sich dabei eine stark blutende Schnittwunde am rechten Unterarm zu, die später ambulant in einem Hildesheimer Krankenhaus behandelt wurde. Der Armenier wurde abgeführt und noch am selben Tag um 15 Uhr von Frankfurt/Main über Moskau in die armenische Hauptstadt Eriwan abgeschoben.
Der Landkreis teilte zu dem Vorgang mit, dass der Mann 2004 mit seinem Bruder nach Deutschland eingereist sei und unter falschem Namen Asyl beantragt habe. Seine armenische Mutter sei in Russland verstorben, wo sein aserbaidschanischer Vater sei, wisse er nicht. Der Asylantrag wurde kurz darauf als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, bereits seit September 2004 sei Arkadin H. daher zur Ausreise verpflichtet gewesen.
Da die Brüder keine Ausweispapiere hatten, nahm die Ausländerbehörde des Landkreises Ermittlungen zur Identität auf. Diese blieben zunächst erfolglos. So gaben die Brüder eine Adresse in Russland an, die laut Kreis „definitiv nicht existiert“. Der jüngere Bruder sei dann im Mai 2006 untergetaucht und in Frankreich aufgegriffen worden. Er hatte sich dort unter Personalien gemeldet, mit denen der Deutschen Botschaft in Armenien die Identifizierung gelang. Wie der Landkreis mitteilt, sei die Mutter keineswegs verstorben, sondern mit ihrem Ehemann und Vater der Brüder in Armenien gemeldet.
Bereits im Juni 2007 war Arkadin H. wegen Selbstmordabsichten ins Landeskrankenhaus Hildesheim eingeliefert worden. Da die ßrzte dort bei ihren Untersuchungen von der „unwahren Lebensgeschichte“ ausgegangen seien, habe der Landkreis bei einem externen Nervenarzt aus Lüneburg ein Gutachten zur Reisefähigkeit in Auftrag gegeben. Dieser habe die uneingeschränkte Reisefähigkeit bescheinigt.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hält die Umstände der Abschiebung für „höchst fragwürdig“. Spätestens mit dem Suizidversuch am Montag habe sich das Gutachten des Lüneburger Arztes als falsch erwiesen, sagte Karim Al Wasiti vom Flüchtlingsrat dem KEHRWIEDER. Die Organisation wirft die Frage auf, ob es sich bei dem Gutachter um einen „berüchtigten“ Arzt handele, der im Verdacht stehe, „mit fachlich ungenügenden Gefälligkeitsgutachten im Auftrag der Ausländerbehörden jeden Flüchtling für reisefähig zu erklären“. Al Wasiti kritisiert außerdem, dass dem Mann kein Anwalt beistehen konnte. „Der hätte die Abschiebung durch einen Eilantrag sofort gestoppt.“ Der Flüchtlingsrat habe erst eine Stunde vor Abflug von der Angelegenheit erfahren und noch eine Abschiebebeobachterin am Frankfurter Flughafen benachrichtigt. Doch da sei es bereits zu spät gewesen.
Auch die Grünen verurteilen die Vorgehensweise der Behörden. „Es ist inhuman, dass Arkadin H. nach seinem dramatischen Suizidversuch nicht erneut von neutraler Seite auf seine Flugfähigkeit medizinisch untersucht worden ist“, erklärte Hahle Badrnejad-Hahn für den Kreisvorstand. „Der Mann hatte mehr Angst vor der Abschiebung nach Armenien als vor seinem Tod“, so Ottmar von Holtz vom Hildesheimer Ortsvorstand. Das Vorgehen sei daher gnadenlos und menschenrechtlich äußerst fragwürdig.
Die Kreistagsfraktion der Grünen hat am Mittwoch eine schriftliche Anfrage an den Landkreis gestellt. Sie will wissen, nach welchen Kriterien Gutachten vergeben werden. „Wir würden zunächst davon ausgehen, dass bei Bedarf entweder das Gesundheitsamt des Kreises oder andere örtliche Fachärzte konsultiert werden“, so die Kreistagsabgeordnete Karin Loos. „Wieso hier auf einen Gutachter aus Lüneburg zurückgegriffen wurde, wirft für uns erhebliche Fragen auf, die der Aufklärung bedürfen.“
Die Grünen-Landtagsabgeordnete Filiz Polat warf Innenminister Uwe Schünemann den „vermehrten Einsatz von so genannten Flugmedizinern“ vor, die Flüchtlinge für reisefähig erklärten. Damit würden diese Mediziner zu Erfüllungsgehilfen des Staates. „Das widerspricht den ethischen Grundsätzen der ßrzteschaft und darf nicht toleriert werden“, so Polat am Dienstag.
Der Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums, Klaus Engemann, wies die Vorwürfe zurück. Es sei alles ordnungsgemäß gelaufen. Zudem sei es ein „Riesenaufwand, wenn eine Abschiebung verschoben wird“, sagte Engemann dem KEHRWIEDER, da unter anderem die Flüge gebucht seien. „Da geht es um fünfstellige Summen.“ Im ßbrigen sei der Armenier in ärztlicher Begleitung abgeschoben worden. Für Karim Al Wasiti vom Flüchtlingsrat ist das nicht zufriedenstellend: „Wie wird gewährleistet, dass sich Arkadin H. nicht unmittelbar nach der Abschiebung in Armenien das Leben nimmt?“
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