Nach vier Jahren im Elend ist Familie Shala zurück in Deutschland

Familie Shala, die im März 2010 nach 21 Jahren Leben in Deutschland in den Kosovo abgeschoben worden war, ist wieder in Deutschland. Die Familie hatte lange Zeit im Landkreis Rotenburg gelebt und soll nun auch wieder dorthin „verteilt“ werden.

Wegen einer schweren psychischen Erkrankung hatte das Bundesamt für Miration und Flüchtlinge (BAMF) 2004 der Mutter Abschiebungshindernisse zugestanden, worüber die gesamte Familie Aufenthaltserlaubnisse erhielt. Im Zuge der Beantragung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse widerrief das BAMF 2008 jedoch seine Entscheidung, da die Erkrankung auch im Kosovo behandelt werden könne. Auch zwei Söhne sind chronisch krank. Sie leiden an Diabetes. Trotzdem sahen weder BAMF noch das VG Stade und das Oberverwaltungsgericht gesundheitliche Abschiebungshindernisse vorliegen.

Alle vier Kinder sind in Deutschland geboren und aufgewachsen, Vater Lulzim und der älteste Sohn Lutfi hatten Arbeit. Trotzdem ist die Familie in ein den Kindern unbekanntes Land ins Elend abgeschoben worden. Dass es für diese Familie unter allen Umständen ein Bleiberecht hätte geben müssen – was u.a. mit Bezug auf Artikel 8 der EMRK wegen der faktischen Verwurzelung in Deutschland möglich gewesen wäre – liegt auf der Hand. Familie Shala hat die volle Härte der damals in Niedersachsen herrschenden Flüchtlingspolitik zu spüren bekommen.

Wie schlecht es der Familie im Kosovo erging und dass die gesundheitliche Versorgung – anders als BAMF und Gerichte es annahmen – keineswegs gewährleistet war, lässt sich in einem Artikel des Weser Kurier (siehe hier) und im Bericht von VertreterInnen des Roma Center (siehe hier), die die Familie kurz nach der Abschiebung im Jahre 2014 sowie vier Jahre später dort besucht haben, nachlesen.

Offensichtlich hielt die Familie das Leben im Kosovo nicht mehr aus und hat sich deswegen wieder auf den Weg nach Deutschland gemacht. Ebenso skandalös wie die damalige Abschiebung von Familie Shala verlief anscheinend auch ihre Einreise nach Deutschland: Nachdem die Familie in Sachsen die tschechisch-deutsche Grenze überquert hatte, wurden sie laut ihrem Anwalt von der Bundespolizei für rund elf Stunden in Gewahrsam genommen, ohne dass es einen richterlichen Beschluss gab oder dieser auch nur beantragt wurde. Nach Intervention des Anwalts wurde die Familie schließlich freigelassen und nach Niedersachsen geschickt, nicht ohne gegen den Vater, der am Steuer des Autos saß, mit dem die Familie eingereist war, eine Anzeige wegen „Einschleusens von Ausländern“ und gegen die anderen Familienmitglieder wegen illegalen Grenzübertritts zu stellen.

Der Anwalt hat einen Asylfolgeantrag gestellt, über den v.a. die gesundheitlichen Abschiebungshindernisse geltend gemacht werden sollen. So oder so muss die Familie ein Bleiberecht in Deutschland erhalten.

gez.
Sigmar Walbrecht

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