Zum Tag des Flüchtlings 2013: „Wer für Flüchtlinge offen ist, kann mehr erleben!“

Flüchtlingsrat fordert Ende der strukturellen Ausgrenzung von Flüchtlingen. Aufnahme von Asyl- und Schutzsuchenden forcieren – Abschottung beenden!

Der Tag des Flüchtlings findet in Jahr am 27.9.2013 in der Interkulturellen Woche (IKW) statt. Bezugnehmend auf das IKW-Motto gilt für den Flüchtlingsrat Niedersachsen: „Wer offen für Flüchtlinge ist, kann mehr erleben!“ Es läge auch im Interesse der Aufnahmegesellschaft, wenn Asylsuchende und Flüchtlinge genauso Zielgruppe der Integrationsförderung werden, wie es andere Zuwanderergruppen schon sind.
Über welche arbeitsmarktlichen Potenziale Flüchtlinge verfügen, belegen seit Jahren z.B. die Erfahrungen der niedersächsischen Bleiberechts-Netzwerke zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Geduldeten: Mehrere Hundert Flüchtlinge sind – allen widerstreitenden Rechtslagen zum Trotz – erfolgreich in Schulabschlussangebote, betriebliche Praktika und in berufliche Ausbildung und in Arbeit vermittelt worden.
Dort wo solche Förderangebote nicht zugänglich sind, führt seit den 80er Jahren ein Labyrinth aus Paragraphen zur systematischen Ausgrenzung von Flüchtlingen aus dem Arbeitsmarkt. Im Ergebnis finden 90 % der geduldeten Flüchtlinge in Deutschland laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Wegen der so für sie kaum zu überwindenden Abhängigkeit von Leistungen der öffentlichen Hand werden die Betroffenen obendrein von interessierter Seite als Sozialschmarotzer und Wirtschaftsflüchtlinge diskreditiert.

Die bestehenden strukturellen Diskriminierungen von Flüchtlingen sind nicht erst mit Blick auf den demographischen Wandel und arbeitsmarktliche Bedarfsentwicklungen kontraproduktiv. Auch vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte die Aufnahme weiterer Flüchtlingskontingente – etwa aus Syrien – werden Maßnahmen zur Humanisierung der Flüchtlingspolitik dringlich. Die Bundesregierung ist gefordert, endlich auch Flüchtlingen einen unmittelbaren Zugang zu Sprachkursen, Arbeit und Qualifikatuionsangeboten zu eröffnen und anachronistische administrative Hürden wie z.B. die Residenzpflicht abzuschaffen. Eine konsequent menschenfreundliche Flüchtlingspolitik könnte darüber hinaus auch auf Landesebene die Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge weiter verbessern und durch eine großzügige Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen die bisherige Praxis der Kette4nduldungen für viele Flüchtlinge beenden.

Hier einige Rechtslagen und integrationsrechtliche Handlungsbedarfe:

  • Geflüchtete mit einer Aufenthaltsgestattung, die auf eine Entscheidung ihres Asylverfahrens warten, unterliegen in den ersten neun Monaten ihres Aufenthaltes einem generellen Arbeitsverbot. Für Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde und zunächst eine Duldung erhalten, gilt dieses Arbeitsverbot für die ersten zwölf Monate. Danach folgt ein nur nachrangiger Arbeitsmarktzugang, der „bevorrechtigte“ Arbeitslose begünstigt.
  •  Eine Sprachkursförderung wird Flüchtlingen i.d.R. erst mit der Anerkennung ihres Asylverfahrens zugestanden. So ein Verfahren dauert bisweilen Jahre – eine im Wartestand vertane Zeit, die ggf. für den Spracherwerb und die Integration im sozialen Alltag und in der Arbeitswelt fehlt.
  •  Schutzsuchenden sind in zugewiesenen Unterkünften wohnverpflichtet, oftmals in heterogener Belegung gemeinsam in Mehrbettzimmern einer Gemeinschaftsunterkunft ohne Privatsphäre – nicht selten weit ab „auf der grünen Wiese“. Insbesondere für junge Menschen ist unter diesen Bedingungen erfolgreiches Lernen als Schlüssel für schnelle Integration kaum möglich. Derzeit erstattet das Land den Kommunen lediglich 4.826 € pro Jahr und Flüchtling, die tatsächlichen Kosten liegen jedoch erheblich darüber (Beispiel Lüneburg: 6.552 €). Wichtig ist, dass die Landkreise und kreisfreien Städte die Flüchtlinge nicht nur irgendwo, sondern an Orten unterbringen, in denen auch eine Sprachförderung und Anpassungsqualifizierung stattfinden kann, die eine Privatsphäre ermöglichen, und wo Anschlussmöglichkeiten an den öffentlichen Personennahverkehr bestehen.
  •  Obwohl mit Inkrafttreten des Aufnahmegesetzes 2005 angekündigt, ist die Praxis der Kettenduldungen bis heute nicht überwunden. Es erscheint absurd, dass beispielsweise Flüchtlinge aus Afghanistan und dem Irak seit 2005 (mit Ausnahme von Straftätern) nicht abgeschoben werden, aber auch kein Aufenthaltsrecht erhalten. Nach wie vor leben fast 90.000 Flüchtlinge mit einer „Duldung“ in Deutschland, davon rund 50% seit über fünf Jahren. Ein gesetzliches Bleiberecht fehlt, damit Flüchtlingen nach fünf Jahren automatisch eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Darüber hinaus vermissen wir einen Erlass des Landes, dass allen Geduldeten unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist, denen eine Rückkehr wegen faktischer Integration in Deutschland eine Rückkehr nicht mehr zugemutet werden kann.
  • Die sogenannte Residenzpflicht und Wohnsitzauflagen schränken auch weiterhin in gravierender Weise die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen ein. In den bis zu drei Monaten, in denen Flüchtlinge in der Landeserstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind, dürfen sie den zugewiesenen Ausländeramtsbezirk nicht ohne Erlaubnis verlassen. Anschließend dürfen sie sich nur in Niedersachsen frei bewegen. Wohnsitzauflagen verhindern vielfach die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit, weil ein Umzug verboten ist und nicht genehmigt wird.
Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

1 Gedanke zu „Zum Tag des Flüchtlings 2013: „Wer für Flüchtlinge offen ist, kann mehr erleben!““

  1. ich habe mal da eine frage was muss man tun bzw machen damit man ihre familie angehörige von syrien nach deutschland bringen kann ??? brauche dringend eine antwort danke

    Antworten

Schreibe einen Kommentar zu mia Antworten abbrechen

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!