Resettlement zwischen Flüchtlingsschutz und Feigenblatt – das Beispiel der Evakuierung von Flüchtlingen aus Libyen

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Datum/Zeit
18.02.2019
19:30 - 22:00 Uhr

Veranstaltungsort
Pavillon Hannover
Lister Meile 4
30159 Hannover


Resettlement-Flüchtlinge aus Libyen/Niger nehmen im Oktober 2018 nach ihrer Ankunft in Deutschland an einem Buddy-Austauschtreffen des Projekts Resettlement.de teil. Foto: Caritasstelle Friedland

Seit Jahren setzt die Europäische Union auf eine umfassende Abriegelung Europas gegen Flüchtlinge. Dieser Abschottungspolitik steht mit Resettlement ein Konzept gegenüber, das kleinen Gruppen von Schutzberechtigten einen sicheren Zugang nach Europa ermöglichen soll. Während Resettlement für sich genommen unstrittig ein wichtiges Instrument des Flüchtlingsschutzes darstellt, kritisieren Menschenrechtsorganisationen die Instrumentalisierung des Konzepts zum Zweck der Migrationskontrolle. Am Beispiel der Aufnahme von knapp 300 Flüchtlingen, die über Libyen und Niger schließlich den Weg nach Deutschland fanden, wollen wir den Zusammenhang von Resettlement und Migrationskontrolle kritisch beleuchten.

Gastredner

  • Awet Isack Araya und Selemawi Hayelom Measho, zwei eritreische Geflüchtete, die im Rahmen des Resettlementprogramms in Friedland aufgenommen wurden, sprechen über ihre Fluchterfahrungen in Libyen und Niger
  • Christian Jakob, taz-Journalist und Autor, stellt die von der EU verfolgte Politik der Fluchtverhinderung zur Etablierung einer Migrationskontrolle auf afrikanischem Boden dar.
  • Thomas Heek, Leiter der Caritasstelle Friedland, kommentiert die von der EU und der Bundesregierung verfolgte Resettlementpolitik

Übersetzung: Frezgi Akalu

Eine Veranstaltung von Flüchtlingsrat Niedersachsen, Seebrücke Hannover und Caritasverband für die Diözese Hildesheim.

Hintergrund

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat in Abstimmung mit den Bundesländern mit der Aufnahmeanordnung vom 11. Dezember 2018 den Rahmen für die Aufnahme von 2.900 Resettlement-Flüchtlingen in den Jahren 2018 und 2019 geschaffen.Im Rahmen des Resettlementprogramms soll insgesamt 10.200 besonders schutzbedürftigen („vulnerable“) Personen ein legaler Weg nach Deutschland ermöglicht werden. Dies umfasst unter anderem 300 vulnerable Flüchtlinge aus libyschen Gefängnissen, aber z.B. auch Flüchtlinge, die im Rahmen des sog. Türkei-Deals in Europa aufgenommen werden.

Für Libyen/Niger hat das BMI am 06.07.2018 eine Aufnahmeanordnung für 300 Schutzsuchende herausgegeben. Mit Begleiterlass vom 26.07.2018 erläutert das niedersächsische Innenministerium den politischen Hintergrund sowie das weitere Verfahren der Aufnahme.

4.000 der rund 50.000 von UNHCR in Libyen registrierten Flüchtlinge (mehrere Hunderttausend in Libyen lebende Flüchtlinge wurden – noch – nicht registriert) sollen in Europa aufgenommen werden, davon 300 „besonders Schutzbedürftige“ in Deutschland. Die mit EU-Geldern finanzierte und mit Drohungen gegen Seenotrettungsorganisationen durchgesetzte, weitgehende Abriegelung der libyschen Küste unter Inkaufnahme steigender Opferzahlen wird fortgesetzt. Rund 15.000 Flüchtlinge wurden von der so genannten „libyschen Küstenwache“ abgefangen und in libysche Folterlager zurückgebracht. Resettlement ist in diesem Konzept nicht mehr als ein Feigenblatt, das die Kritik an der menschenrechtsverachtenden europäischen Flüchtlingspolitik abmildern und die betroffenen nordafrikanischen Staaten zur Zusammenarbeit bewegen soll.

Der Flyer zur Veranstaltung.

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