Datum/Zeit
28.11.2017
19:00 - 21:00 Uhr
Veranstaltungsort
Höraalgebäude 1507, Conti-Campus
Königsworther Platz 1
Hannover
Durch § 23a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wurden die Länder dazu ermächtigt, sogenannte Härtefallkommissionen einzurichten. Die Kommission stellt für viele Menschen die letzte Chance auf einen legalen Aufenthalt in Deutschland dar. 2016 wurde in Niedersachsen so aber gerade einmal 221 Personen ein Bleiberecht zugesprochen. Dabei kommt es in der Rechtspraxis ganz entscheidend auf die Art der Antragsstellung und Begründung an. Welche Voraussetzungen und Hürden dabei zu nehmen sind, erläutert Carmen Schaper.
kargah e.V.
kargah (Persisch: Werkstatt) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich sozial und politisch engagiert und unabhängig von Parteien und Religionen ist. Heute schaut kargah auf eine lange und ereignisreiche Geschichte zurück. Der Verein wurde 1980 durch eine Gruppe von politisch verfolgten Exil-Iraner*innen gegründet, die sich gegenseitig im Alltag unterstützten und gemeinsam politisch organisierten. Heute verfolgt der Verein einen neuen Weg: einen interkulturellen und zukunftsorientierten Lernansatz durch ein interkulturelles Team. Er fördert u.a. Migrant*innen im Alltagsleben und bei der Kommunikation, bietet interkulturelle und antirassistische Bildungsangebote und berät Flüchtlinge in Rechts- und Alltagsfragen.
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Die Veranstaltung ist Teil der Ringvorlesung der Refugee Law Clinic Hannover.
Die anderen Termine finden Sie hier:
Veranstaltungsort:
Leibniz Universität Hannover
Raum 003
Gebäude 1507
Eine Anfahtsskizze finden Sie hier: https://rlc-hannover.de/ringvorlesung/