Familiennachzug

Das Bundesaufnahmeprogramm ist leider nicht für Menschen vorgesehen, die ein Visum zum Familiennachzug beantragen können. Wenn Menschen aufgrund des Familiennachzugs nach Deutschland einreisen möchten, müssen Sie das Visumverfahren über die zuständigen Auslandsvertretungen durchlaufen.

Da es seit einem Bombenanschlag 2017 keine deutsche Botschaft in Afghanistan mehr gibt, sind die deutschen Botschaften in Pakistan (Islamabad) und neuerdings auch Teheran (Iran) für afghanische Staatsangehörige zuständig. Darüber hinaus können afghanische Staatsangehörige das Visum auch bei deutschen Botschaften in anderen Staaten beantragen, sofern sie sich legal und dauerhaft in diesem anderen Staat aufhalten. Außerdem räumt das Auswärtige Amt ein, dass gefährdete Afghan:innen an allen Auslandsvertretungen einen Antrag stellen können, sofern die Notwendigkeit begründbar ist.

Im Folgenden versuchen wir häufig gestellte Fragen zum Familiennachzug zu beantworten. Weiterführende Materialien finden Sie hier.


Bin ich berechtigt meine Angehörigen nach Deutschland zu holen?
Wen kann ich nachziehen lassen?
Wie bekomme ich einen Termin bei der Botschaft?
Wie verläuft die Antragstellung?
Muss meine Ehefrau/ mein Ehemann ein Sprachzertifiakt A1 vorweisen?
Wie verläuft die Bearbeitung des Antrags?

Bin ich berechtigt meine Angehörigen nach Deutschland zu holen?

Ob Menschen die Möglichkeit haben, ein Visum zum Zwecke des Familiennachzugs zu erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Infos dazu finden Sie hier.

 

Wie bekomme ich einen Termin bei der Botschaft? 

Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Anträge von Antragstellenden mit gewöhnlichem Aufenthalt in Afghanistan für ein Visum zur Familienzusammenführung bei den Botschaften in Teheran und Islamabad. Infos dazu finden Sie hier.

Für die Terminbuchung wird momentan nur auf Visametric verwiesen, wenn es sich um eine der folgenden Visumzwecke handelt:

  • Studium und Forschung
  • Erwerbstätigkeit: Vorsprache ohne Termin, wenn man eine Vorabzustimmung erhalten hat (seit 10.11.21), sonst Terminbuchung bei der Botschaft
  • beschleunigtes Fachkräfteverfahren: Vorsprache ohne Termin, wenn man eine Vorabzustimmung erhalten hat (seit 10.11.21), sonst Terminbuchung bei der Botschaft.

Die Buchung des Termins zum Familiennachzug muss nicht über Visametric erfolgen.

Wichtig bei der Buchung: Sie müssen unbedingt eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer angeben, auf der Sie gut erreichbar sind. Wenn sich die Kontaktdaten ändern, teilen Sie das der Auslandsvertretung mit. 

Die Terminbuchung über die Mailadresse des IOM  (Info.fap.de@iom.int) scheint nun nicht mehr möglich zu sein (Stand 02.06.2022).

Terminvorziehung

Nach Aussage des Auswärtigen Amtes vergeben die Botschaften Sondertermine zur Vorsprache, wenn besondere Umstände vorliegen, die auf eine besondere Notlage bzw. eine besondere Gefährdungssituation hindeuten und eine unverzügliche sachliche Prüfung des Visumbegehrens erfordern. Unter Darlegung der spezifischen Gefährdungssituation könne daher auf die Vergabe eines zeitnahen Sondertermins bei der deutschen Auslandsvertretung hingewirkt werden. Ein Hinweis auf die generelle Gefährdungssituation in Afghanistan genügt jedoch nicht. Auch eine Schwangerschaft ist i.d.R. kein Grund zur Terminvorziehung. 

Nach unserer Erfahrung wird nur dann ein Sondertermin vergeben, wenn ein medizinischer Notfall besteht.

 

Unterstützung durch das IOM

Das Auswärtige Amt schreibt:

Die International Organisation for Migration (IOM) führt das Familienunterstützungsprogramm (FAP) weiter. Es dient zur Vorbereitung von Anträgen auf Familienzusammenführung auch für afghanische Antragsteller. Afghanische Antragstellerinnen und Antragsteller, die noch keinen Familiennachzug nach Deutschland beantragt haben, können sich per Mail unter info.fap.af@iom.int an die IOM wenden. IOM kann Ihnen dann, im Rahmen der freien Kapazitäten, einen Termin an einer deutschen Auslandsvertretung in der Region zuteilen.

Sofern Termine aufgrund der Situation in Afghanistan nicht wahrgenommen werden können, teilen Sie dies der Botschaft mit und erfragen Sie einen neuen Termin.

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Wie verläuft die Antragstellung? Welche Unterlagen muss ich beibringen? 

Die Antragstellung erfolgt durch die persönliche Vorsprache bei der zuständigen Auslandsvertretung.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass versucht wird, das Visumverfahren für afghanische Staatsangehörige zu erleichtern. Konkret bedeutet dies Folgendes:

  • Visastellen wurden angewiesen, Ermessensspielräume umfänglich zu nutzen,
  • die Urkundenüberprüfung wurde ausgesetzt,
  • Passersatzpapiere können im erleichterten Visumverfahren ausgestellt werden, wenn kein Pass vorliegt,
  • ein Dienstleister unterstützt die Annahme der Visumanträge (in Teheran und künftig auch in Islamabad (vgl. Plenarprotokoll 20_36_FNZ Teheran BFAA_Bünger, Frage 49).

Wenn Dokumente aufgrund der Herrschaft der Taliban nicht beschafft werden können, empfehlen wir, dies in einem Schreiben darzulegen. Wenn es sich um einem Reisepass handelt, empfehlen wir, einen schriftlichen Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für Ausländer im Ausland beizulegen.

Achtung: Reisepässe sind in den allermeisten Fällen unbedingt erforderlich, da die pakistanische und die iranische Regierung von afghanischen Personen ein Visum fordern.

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Muss meine Ehefrau/ mein Ehemann ein Sprachzertifiakt A1 vorweisen?

Es gibt keine grundsätzliche Befreiung von der Voraussetzung, ein Sprachzertifikat A1 vorzuweisen. Das Auswärtige Amt schreibt dazu:

„Die deutschen Visastellen im Ausland sind gem. § 30 AufenthG u.a. verpflichtet zu prüfen, ob auf Grund der Umstände des Einzelfalles eine Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Lernbemühungen zum Erwerb einfacher Kenntnisse der deutschen Sprache oder der Nachweis dieser Bemühungen vorliegt. Dabei berücksichtigen sie insbesondere die jeweilige Gesundheits- und Sicherheitslage und Bewegungsmöglichkeiten am Wohn- bzw. Aufenthaltsort sowie die persönliche und familiäre Situation der Antragstellenden. Aufgrund des gesetzlichen Auftrags, die Umstände des Einzelfalls zu prüfen, darf keine pauschale Einstufung erfolgen.

Das AA hat die Auslandsvertretungen der Region Mitte August explizit darauf hingewiesen, angesichts der aktuellen Situation in Afghanistan auf das Vorliegen derartiger Umstände zu achten und diese zu berücksichtigen. Die Bundesregierung geht derzeit davon aus, dass das Ablegen einer  A1- Prüfung im Zuge von Visumanträgen zur Familienzusammenführung für Menschen, die im Zeitpunkt der Antragsstellung ihren letzten Wohnsitz bzw. dauerhaften Aufenthaltsort in Afghanistan hatten, grundsätzlich weder möglich noch zumutbar ist.

Sofern der Nachzug zum Ehegatten bereits seit längerem geplant und ggfs. beantragt ist, kann grundsätzlich erwartet werden, dass bereits entsprechende Bemühungen um das Erlernen der deutschen Sprache unternommen wurden. Diese Bemühungen können bei der Antragstellung entsprechend glaubhaft gemacht werden.“

Wir empfehlen: Schreiben Sie genau auf, welche Bemühungen unternommen wurden und reichen Sie die Zusammenfassung bei der Botschaft ein. Wurde mithilfe einer App gelernt? Wurde sich ein Sprachlernbuch zum Selbststudium angeschafft? Wie viele Stunden hat die antragstellende Person wöchentlich mit Lernen verbracht? Hat der Ehepartner oder die Ehepartnerin in Deutschland online unterstützen können?

Auch wenn es Herausforderungen oder Schwierigkeiten beim Erlernen der Sprache gab (z.B. fehlender Internetzugang, Erkrankungen, Analphabetismus), empfehlen wir, diese darzulegen.

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Wie verläuft die Bearbeitung des Antrags?

Da es aktuell keine deutsche Botschaft in Kabul gibt, werden die Visumanträge im Afghanistan-Referat des Auswärtigen Amtes in Berlin und im Amt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg bearbeitet. Außerdem werden die zuständigen Ausländerbehörden in die Erteilungsentscheidung einbezogen.

Wenn der Antrag abgelehnt wird, gibt es die Möglichkeiten, gegen die Ablehnung vorzugehen, indem eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin (unabhängig vom Wohnort der Refernzperson!) eingereicht wird.

Die Möglichkeit, eine sogenannte Remonstration einzureichen wurde abgeschafft.

 

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