Kein längeres Rückkehrrecht für Zwangsverheiratete

Innenausschuss Berlin:
(hib/HLE) Im Ausland zwangsverheiratete Frauen werden auch in Zukunft kein längeres Rückkehrrecht nach Deutschland erhalten. Der Innenausschuss lehnte am Mittwochvormittag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen einen Antrag (16/7680) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, in dem ein längeres Rückkehrrecht als die bisher geltenden sechs Monate gefordert wird. Die Fraktion begründete ihren Antrag mit dem Argument, Ausländerinnen müsse durch ßnderungen im Aufenthaltsrecht die Möglichkeit gegeben werden, sich gegen eine Zwangsverheiratung zur Wehr setzen zu können. Diese Zwangsverheiratungen würden im Ausland vorgenommen, und die Frauen könnten oft nicht innerhalb von sechs Monaten nach Deutschland zurückkehren. Daher dürfe die Niederlassungsfreiheit in Deutschland nicht erlöschen, wenn sich eine Frau aufgrund einer Zwangsverheiratung länger als sechs Monate im Ausland aufgehalten habe. Die bisherigen gesetzlichen Maßnahmen der Bundesregierung gegen Zwangsverheiratung nannten Bündnis 90//Die Grünen unzureichend. So hätten die 2007 beschlossenen Maßnahmen zur Umsetzung von aufenthalts- und asylrechtlichen Richtlinien der Europäischen Union keine Besserstellungen für die Opfer von Zwangsheiraten gebracht. Es gebe auch keine gesicherten Zahlen, ob die Anzahl der Zwangsverheiratungen zurückgegangen sei. Die Koalitionsfraktionen Union und SPD lehnten eine Verlängerung des Rückkehrrechts über sechs Monate hinaus nicht grundsätzlich ab. Die SPD-Fraktion erklärte, sie könne den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zwar nicht mittragen, forderte aber zugleich, sich dem Thema im Herbst intensiver zuzuwenden. Dann müsse auch über „arrangierte Ehen“ gesprochen werden. Von der Union hieß es, man sei bereit, die Rückkehrfrist für Zwangsverheiratete auf zwei Jahre zu verlängern, wenn im Gegenzug die Ehebestandszeit verlängert werde. Damit soll verhindert werden, dass Scheinehen zur Erlangung von Aufenthaltsrechten eingegangen werden. ßber Scheinehen würden zahlreiche Schwerkriminelle nach Deutschland kommen, die nach zwei Jahren ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwerben würden. Die FDP-Fraktion wies darauf hin, dass Zwangsverheiratungen im Ausland nicht strafbar seien. Das sei eine Strafbarkeitslücke, die geschlossen werden müsse. Die FDP-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung, begrüßte aber, dass das Thema Zwangsheirat insgesamt auf der Tagesordnung stehe. Die Linksfraktion stimmte dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen trotz „einiger Bedenken“ zu.

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!