Schluss mit der rassistischen Hetze gegen Roma! Das Recht auf Asyl duldet keine Unterschiede!

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Hetze gegen Flüchtlinge, getragen u.a. von Bundesinnenminister Friedrich und dem niedersächsischen Innenminister Schünemann, haben Flüchtlingsorganisationen, unter ihnen auch acht Flüchtlingsräte, am Wochenende einen gemeinsamen Aufruf geschrieben und miteinander abgestimmt, den wir nachfolgend veröffentlichen:

[ Presseerklärung in serbischer Sprache]

Schluss mit der rassistischen Hetze gegen Roma!
Das Recht auf Asyl duldet keine Unterschiede!

15. Oktober 2012 – In den vergangenen Tagen haben konservative Politiker, aber auch Mitglieder der SPD, wiederholt gefordert, die Visumpflicht für serbische und mazedonische StaatsbürgerInnen, die im Dezember 2009 gelockert wurde, wieder einzuführen. Sie möchten damit den „massiven Zustrom von serbischen und mazedonischen Staatsbürgern“ stoppen. Dabei geht es in erster Linie um Mitglieder der Romaminderheit, die seit Aufhebung der Visumpflicht für Kurzaufenthalte im Schengenraum vermehrt in der EU und anderen Schengener Vertragsstaaten Asyl beantragen.

Die Aufhebung der Visumpflicht für die Staaten des sogenannten westlichen Balkans steht am Ende eines langen Prozesses, bei dem die Staaten im Auftrag der EU tiefgreifende Reformen im Bereich der Gesetzgebung und anderen Bereichen (Dokumentensicherheit, Grenzkontrollen und Kontrolle der Wanderbewegungen, usw.) durchführen mussten. Nur im Bereich Menschenrechte blieben die Reformen weit hinter den Erwartungen zurück. Ende August stellte die EU-Kommission in ihrem dritten Bericht zur Visaliberalisierung erneut fest, dass die Roma in allen Balkanstaaten einer umfassenden Diskriminierung ausgesetzt sind, die sie an der Ausübung grundlegender Rechte wie beispielsweise dem Zugang zu Bildung und Ausbildung, Gesundheitsversorgung und Arbeitsmarkt hindert.

Nach Aussagen der serbischen Regierung leben circa 60 Prozent der geschätzten 450 000 Roma in Serbien in unsicheren und unhygienischen Lebensverhältnissen; 30 Prozent haben keinen Zugang zu Trinkwasser; 70 Prozent keinen Zugang zur Kanalisation. Serbische Studien belegen, dass Romakinder in Sonderschulen mit einem Anteil von mehr als 30 Prozent deutlich überrepräsentiert sind. Umfragen zufolge gelten sie als die meist diskriminierte Bevölkerungsgruppe in Serbien, eine Diskriminierung, die sich insbesondere im Zugang zum Arbeitsmarkt deutlich macht. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) stellte in ihrem letzten Länderbericht zu Serbien fest, dass die Mehrheit aller Roma von Gelegenheitsjobs, wie beispielsweise dem Sammeln von Altmetall lebt, und dass kaum Roma in staatlichen Betrieben beschäftigt sind.

Auch in Mazedonien sind Roma einer allumfassenden Diskriminierung ausgesetzt. Ebenso wie in Serbien leben sie in Mazedonien oft in abgeschiedenen Siedlungen, wo sie keinen oder nur beschränkten Zugang zu grundlegenden Diensten haben. Romakinder sind in Sonderschulen und in Sonderklassen deutlich überrepräsentiert, was sowohl auf ungeeignete Einstufungstests, als auch auf eine falsche Orientierung der Eltern zurückgeht, wie das Budapester European Roma Rights Centre kürzlich in einer Studie feststellte. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) stellte in einem 2010 veröffentlichten Bericht fest, dass 70 Prozent aller Roma in Mazedonien arbeitslos sind, womit ihre Arbeitslosigkeit deutlich über dem Landesdurchschnitt liegt. ECRI fand auch, dass Roma mit Vorurteilen im Gesundheitssystem konfrontiert sind, was ihren Zugang zu medizinischen Dienstleistungen beeinträchtigt.

Es ist demnach abfällig, wenn Asylanträge von Roma von vorneherein als unbegründet bewertet werden. Laut Handbuch des UN-Flüchtlingswerks von 1951 zu den Prozeduren und Kriterien zur Festlegung des Flüchtlingsstatus, das im Dezember 2011, neu aufgelegt wurde, kann Diskriminierung durchaus als Fluchtgrund gewertet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie dazu führt, dass eine Person nur mehr begrenzt in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Daneben stellt das UN-Flüchtlingswerk auch fest, dass rassistische Diskriminierung eine der deutlichsten Menschenrechtsverletzung darstellt und folglich bei der Festlegung des Flüchtlingsstatus berücksichtigt werden muss.

Auf Druck von Seiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten, allen voran Deutschland, Schweden, Belgien und Luxemburg, haben Serbien und Mazedonien sowie die anderen Balkanstaaten, deren BürgerInnen kürzlich von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte entbunden wurden, in den vergangenen zwei Jahren umfassende Maßnahmen getroffen, um den angeblichen Missbrauch der Visumfreiheit und des Rechts auf Asyl zu beenden. Dazu gehört eine Verschärfung der Grenzkontrollen, in deren Folge Tausende von Menschen, zumeist Roma, aufgrund von zum Teil fadenscheinigen Argumenten und willkürlichen Begründungen an der Ausreise gehindert wurden. Abgeschobenen AsylbewerberInnen droht bei der Rückkehr eine Strafe und der Verlust ihres Passes, womit sie an einer erneuten Ausreise gehindert werden sollen. Roma werden in den Medien und im politischen Diskurs unterschiedslos als „lažni azilanti“, als „ScheinasylantInnen“ bezeichnet und für die drohende Aufhebung der Visumfreiheit verantwortlich gemacht. Rassistische Ressentiments gegen Roma erleben einen erneuten Auftrieb. Die Gewaltbereitschaft gegen sie nimmt zu.

Parallel dazu erleben wir in westlichen Ländern eine selektive Aushebelung des Rechts auf Asyl. Schnellverfahren, wie sie jüngst vom bayrischen Innenminister Joachim Herrmann ins Spiel gebracht wurden, bieten oftmals nicht die Gewähr für eine rigorose Überprüfung des Einzelfalls, wie sie die Genfer Flüchtlingskonvention vorschreibt. Roma aus dem Balkan, die in der EU und der Schweiz Asyl beantragen, unterliegen ohnehin einem Generalverdacht, sogenannte WirtschaftsasylantInnen zu sein, der eine objektive Überprüfung ihres Antrags auf Asyl von vorneherein unmöglich macht. Bereits heute werden Anträge von Roma aus Serbien und Mazedonien vielfach vorgezogen, mit dem erklärten Ziel, Roma durch eine zügige Bearbeitung ihres Asylantrags, die in der Regel in der Ablehnung mündet, davon abzuhalten, überhaupt nach Deutschland ein zu reisen und dort Asyl zu beantragen.

In weniger als zwei Wochen wird Bundeskanzelerin Merkel in Berlin das zentrale Mahnmal für die ermordeten Sinti und Roma zur Zeit des Nationalsozialismus einweihen. Die Verfolgung und Ermordung von mehr als einer halben Million Sinti und Roma durch Nazideutschland sollte eine Erinnerung und eine Mahnung sein, wohin Rassismus und Vorurteile führen können. In Serbien wurden mehrere Zehntausende Roma und Juden im Rahmen von sogenannten Vergeltungsaktionen von Wehrmachtsoldaten erschossen. Abertausende starben in den Konzentrationslagern Banjica und Sajmište (Belgrad) und Crveni Krst (Niš).

Es ist demnach völlig gedächtnislos und realitätsfremd, wenn deutsche Politiker heute Schnellverfahren für AsylbewerberInnen aus dem Balkan oder eine Wiedereinführung der Visumpflicht fordern, mit dem ausschließlichen Ziel, Roma an der Einreise nach Deutschland hindern. Sie geben serbischen und mazedonischen PolitikerInnen, die ohnehin keinen Hehl aus ihrer Abneigung gegenüber Roma machen und Roma in Randgebiete abdrängen, wo sie erst recht keine Möglichkeit zum Überleben haben, einen Blankoschein, Roma weiter zu diskriminieren und in der Ausübung ihrer Grundrechte einzuschränken.

Wir fordern ein Ende der rassistischen Hetze gegen Roma! Roma aus dem ehemaligen Jugoslawien dürfen nicht vom Recht auf Asyl ausgeschlossen werden. Sie haben ein Recht auf eine Einzelfallprüfung, innerhalb derer die rassistische Diskriminierung in ihren Heimatländern, in angemessener Weise zu berücksichtigen ist.

Wir fordern ein Ende einer restriktiven Ausländer- und Asylpolitik, die dazu geführt hat, dass tausende von Roma aus dem ehemaligen Jugoslawien, die oftmals Opfer von Krieg und Verfolgung waren, nie eine Möglichkeit hatten, ein dauerhaftes Bleiberecht zu erhalten. Personen, die in Deutschland geboren oder aufgewachsen sind, müssen ein Rückkehrrecht erhalten. Sie überhaupt als Fremde zu betrachten ist zynisch und eine Verkennung ihrer Rechte.

[Anhang: Ausführliches Interview mit Christian Schwarz-Schilling mit HR Fernsehen zur Lage in Serbien und Mazedonien]

Chachipe a.s.b.l., Luxemburg
Förderverein Roma e.V.
, Frankfurt am Main
Rom e.V.
, Köln
Forschungsgesellschaft Flucht und Migration e.V., Berlin

Romane Aglonipe e.V., Hannover

Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung

Flüchtlingsrat Berlin e.V.
, Berlin
Bayerischer Flüchtlingsrat e.V.
, München
Redaktion des
Hinterland-Magazins
Flüchtlingsrat NRW e.V.
, Essen
Grüne Alternative Freiburg

Roma Center Göttingen e.V.
, Göttingen
Hessischer Flüchtlingsrat
, Frankfurt am Main
Antirassistische Initiative Rostock

Aktion Bleiberecht Freiburg

Bündnis gegen Abschiebungen (BgA)
Mannheim
Flüchtlingsrat Niedersachsen
, e.V., Hildesheim
Flüchtlingsrat Brandenburg
, Potsdam
Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
, Hamburg
Bündnis „MünsteranerInnen für ein Bleiberecht der Roma“
Verein für politische Flüchtlinge, Münster

Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.
(GGUA Flüchtlingshilfe), Münster
Initiative Grenzenlos Karlsruhe

Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V., Magdeburg
PRO ASYL, Frankfurt
Roma Union Grenzland e.V., Aachen

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1 Gedanke zu „Schluss mit der rassistischen Hetze gegen Roma! Das Recht auf Asyl duldet keine Unterschiede!“

  1. Die Feststellungen der EU mögen inhaltlich richtig sein, aber kann das der Grund sein, dieser Volksgruppe quasi einen Freifahrtschein in unsere Sozialsysteme zu geben? Trennen Sie doch bitte mal die unsägliche Geschichte von den heute real vorhandenen Tatsachen. Die sehen nähmlich so aus, dass die Betreffenden noch nicht mal mehr versuchen, tatsächliche Asylgründe vorzubringen, sondern frank und frei zugeben, nur aus wirtschaftlichen Gründen eingereist zu sein. Die Einzigen, die diese Personengruppe in einen Asylanspruch drücken möchte sind solche Vereinigungen wie sie. Ich stelle mir gerade vor wie sie einen Serben einreden wollen, dass er möglicherweise asylberchtigt sein könnte und der Ihnen sagt, dass er überhaupt keine Asylanerkennung begehrt und nur die Leistungen, die er während der Verfahrenszeit erhält mit nach Hause nehmen möchte. Ihre Organisation mag in Ansätzen ihre Berechtigung haben, aber wenn Sie nicht einmal zwischen echten und falschen Asylbewerbern unterscheiden, stellen Sie sich in der Öffentlichkeit selbst ins Abseits.

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