Anforderungen an PTBS Gutachten/Beweisantrages

  1. Zur Substantiierung eines Sachverständigenbeweisantrags, der das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen posttraumatischen Belastungsstörung zum Gegenstand hat, gehört regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attests, aus dem sich nachvollziehbar ergeben muss, auf welcher Grundlage der Arzt zu seiner Diagnose gelangt ist und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt.
  2. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl I 2007, 1970) ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei Asylbewerbern auch für die ausländerrechtliche Ermessensentscheidung zuständig, ob nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der Vorschrift von der Abschiebung abgesehen werden soll.
  3. Verpflichtet das Verwaltungsgericht das Bundesamt zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinsichtlich eines bestimmten Staates, so ist auch die Bezeichnung des betreffenden Staates als Zielstaat in der Abschiebungsandrohung rechtswidrig.

Urteil des 10. Senats vom 11. September 2007 BVerwG 10 C 8.07

gez. Rechtsanwalt ßnal Zeran

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1 Gedanke zu „Anforderungen an PTBS Gutachten/Beweisantrages“

  1. Sehr geehrter Damen und Herren…

    Ich heiße Ali Jaan und ich komme aus Pakistan.
    ich habe eine Freund von mir, er kommt auch aus Pakistan aber grenze von Afghanistan und Zurzeit er lebt in Deutschland als Asylbewerber.
    Jetzt er hat posttraumatische Belastungsstörung und schwere Depression Episode mit psychotischen Symptomen..
    Er hat am 16.03.17 in Bundesamt die große Anhörung gegeben und er hat auch in Bundesamt seine Schwierigkeit erzählt und hat auch gesagt das ich bin stark krank.
    Das Bundesamt hat von ihm eine fachärztlichen Attest verlang bis 16.4.17 und die Attest habe ich schon geschickt. und legt vor bei Bundesamt.
    Zurzeit ist er auch in Krankenhaus legt und in Behandlung,mir tut aber sehr weh, wenn ich die arme Jung sehe.
    Er erzählt mir immer wie wurde seine Vater umgebracht und danach seine Mutter auch verstorben.
    Das ist echt Hart, wenn ich von ihm höre. er hat auch viel Angst, das er wurde zurück abgeschoben.
    jetzt habe ich eine frage, weil er hat niemand in Pakistan und er ist hier auch alleine.
    er hat eine Aufenthaltsrecht in Deutschland zu bleiben oder er wird wirklich abgeschoben?
    Für die Rückmeldung werde ich sehr Dankbar sein..

    Mit freundlichen grüßen
    Ali Jaan

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