Abschiebungshaft zum Zweck der Familientrennung?

Verheiratet, 3 kleine Kinder und seit 3 Monaten in AbschiebehaftBerlin, 20. Dezember 2007. Seit drei Monaten nun sitzt ein 37-jähriger Libanese in Abschiebungshaft. Einen Pass will die libanesische Botschaft aber nicht für ihn ausstellen. Weihnachten wird er wohl ohne seine Frau und seine drei kleinen Kinder verbringen müssen, wenn nicht die Ausländerbehörde doch noch ein Einsehen hat.

Schon seit sieben Jahren lebt Mohamad M. hier in Berlin. Der Libanese arabischer Volkszugehörigkeit kam mit einem Visum aus dem Libanon nach Deutschland. Er wird aufgefordert auszureisen, aber zunächst geduldet, weil die Abschiebung mangels Papieren nicht durchgeführt werden kann.

Erst im Jahr 2005 stellt sich aufgrund einer anonymen Anzeige heraus, dass er bei seiner Einreise über seine Identität getäuscht hat. Deswegen wird er Anfang 2007 ausgewiesen und am 20. September 2007 in Abschiebungshaft genommen.

Aber Mohamad M. ist verheiratet und hat drei kleine Kinder, die alle in Berlin geboren sind. Ein Kind besucht die Kita. Der jüngste Sohn ist keine 2 Monate alt; er kam zur Welt, als sein Vater schon hinter Gittern saß. Denn der soll abgeschoben werden, obwohl seine Frau und seine Kinder einen langfristigen Aufenthalt aus humanitären Gründen haben.

Bei der Ausweisung der Ausländerbehörde handelt es sich um eine sog. Ermessensentscheidung: d.h. die Ausländerbehörde muss Mohamad M. nicht ausweisen. Die Ausländerbehörde will jedoch keine „schutzwürdigen Bindungen“ entdecken.

Mohamad M. kann die Entscheidung nicht verstehen. Er fragt sich, wie es sein kann, dass ein Ehemann und Vater von seiner Ehefrau und seinen Kindern getrennt wird. Die Familie braucht dringend die Unterstützung des Vaters, und Mohamad M. macht sich große Vorwürfe, dass er sich nicht um seine Kinder kümmern kann.

Weitere Informationen finden Sie unter www.jesuiten-fluechtlingsdienst.de

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