Keine Herztransplantation wegen zu geringer Sprachkenntnisse?

Nachfolgend übersende ich einen – bereits am 8. Dezember 2010 – erschienenen Bericht aus der „Nord-West-Zeitung (NWZ)“ über die Klage des Irakers Hassan Rashow-Hussein, dessen Anmeldung zur Herztransplantation von der Klinik mit der fragwürdigen Begründung abgelehnt wurde, der Betroffene spräche zu schlecht deutsch. Warum die notwendige Nachsorge unbedingt auf deutsch und ohne Übersetzer/in erfolgen muss, bleibt das Geheimnis des Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalens (HDZ) in Bad Oeynhausen.  Rechtsanwalt Tolan kritisiert die verweigerte Aufnahme auf der Warteliste denn auch als Verstoß gegen das AGG und verlangt Schmerzensgeld für seinen Mandanten. Nach Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe durch das Landgericht vor drei Wochen hat Anwalt Tolan nun Beschwerde beim OLG Hamm eingelegt. Eine Entscheidung steht noch aus.

Hassan Rashow-Husseinkonnte inzwischen  – dank der Vermittlung seines Anwalts – auf die Warteliste des Universitätsklinikums Münster für Herztransplantationen gesetzt werden.

http://www.nwzonline.de/Region/Artikel/2493944/Wenn-Deutsch-zur-Herzenssache-wird.html


Wenn Deutsch zur Herzenssache wird
Integration – Klinik lehnt wegen Sprachproblemen Operation eines Flüchtlings ab  –  Anwalt reicht Klage ein

Die Erfolgsaussichten der Operation seien wegen der Verständigungsprobleme gering, schreibt die Klinik. Der Anwalt des Herzkranken hält das für Diskriminierung.

von Karsten Krogmann

Großenkneten – Zwei Männer, beide sind Kurden, beide gehören der Religionsgemeinschaft der Jesiden an. Der eine Mann wuchs in Batman (Türkei) auf, der andere im 250 Kilometer entfernten Mosul (Irak). Das Schicksal verschlug sie beide ins Oldenburger Land – aber angekommen sind sie in unterschiedlichen Welten.

Zwei Lebens-Geschichten

Cahit Tolan wurde vor 33 Jahren in der Türkei geboren. Vier Jahre lang besuchte er eine türkische Schule, dann kam er mit seiner Familie nach Deutschland: erst nach Altenoythe (Landkreis Cloppenburg), dann nach Oldenburg. Er besuchte die Hauptschule, die Realschule, die Fachoberschule, er schrieb sich an der Fachhochschule Bremen ein. Nach dem Vordiplom konnte er auf die Universität wechseln, er studierte Jura. Tolan lächelt: „Wenn ich einmal meine Autobiografie schreibe, dann bekommt sie den Titel: ,Vom Schafhirten zum Rechtsanwalt‘.“ Der 33-Jährige ist jetzt deutscher Staatsbürger, in Oldenburg führt er eine eigene Kanzlei.

Hassan Rashow-Hussein wurde vor 58 Jahren im Irak geboren. Doch der Jeside musste vor dem Regime Saddam Husseins fliehen, seine Familie wurde auseinandergerissen. Rashow-Hussein kam nach Deutschland, im Sommer 2000 wurde er von der Bundesrepublik als Flüchtling anerkannt. Er lebt in Großenkneten und bezieht Hartz IV, richtig Deutsch lernte er nie. Rashow-Hussein sagt: „Ich war zehn Jahre voller Sorge um meine Familie, ich konnte an nichts anderes denken.“ Seit zwei Monaten leben nun endlich Frau und Kinder bei ihm, jetzt will er sich auf ein Leben in Deutschland konzentrieren.

Doch Rashow-Hussein wurde sehr krank, sein Herz liefert nur noch eine Pump-Leistung von 24 Prozent. Die Ärzte sagten, eine Herztransplantation sei vermutlich seine letzte Chance.

Das Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen (HDZ) in Bad Oeynhausen, die größte Transplantationsklinik Europas, lehnte es aber ab, den 58-Jährigen auf die Warteliste für eine Herztransplantation zu nehmen. Begründung: gravierende Verständigungsprobleme aufgrund mangelhafter Deutschkenntnisse des Patienten und die nicht sichere Compliance. „Compliance“, auf Deutsch auch Komplianz, bedeutet so viel wie Therapietreue: Nimmt der Patient nach der OP die lebenswichtigen Medikamente? Kommt er regelmäßig zu Untersuchungen?

Der Ablehnungsbescheid rief Cahit Tolan, den kurdischen Anwalt, auf den Plan: „Die Deutschkenntnisse dürfen bei so einer Entscheidung keine Rolle spielen! Unsere Organe müssen sich nicht integrieren – die sind schließlich bei jedem Menschen gleich!“

Tolan reicht nun Klage beim Amtsgericht Bad Oeynhausen ein. Er sieht in der Ablehnung einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, nach dem niemand aus Gründen der Rasse oder seiner ethnischen Herkunft benachteiligt werden darf. Der Anwalt hofft auf Schmerzensgeld für seinen Mandanten.

Weil Geld aber nicht gesund macht, sprach Tolan mit dem Universitätsklinikum Münster. Dort setzten die Ärzte Rashow-Hussein auf die Warteliste für eine Herztransplantation. „Ich habe auch eine ausländische Abstammung“, begründet Tolan sein Engagement, „so ein Fall lässt mich nicht kalt.“

Laut dem deutschen Transplantationsgesetz, Paragraf 12, sind Organe nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit zu vermitteln. Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organtransplantation konkretisieren das: Eine unsichere Compliance des Patienten, also Zweifel an seiner „Bereitschaft und Fähigkeit, an den vor und nach einer Transplantation erforderlichen Behandlungen und Untersuchungen mitzuwirken“, können ein Ablehnungsgrund sein. In den Richtlinien steht aber auch: „Sprachliche Verständigungsschwierigkeiten können die Compliance beeinflussen, stehen aber allein einer Transplantation nicht entgegen.“

55 000 Euro pro Operation

Im HDZ in Bad Oeynhausen will man aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht über den Fall Rashow-Hussein nicht sprechen. „Eine solche Entscheidung hängt aber nicht allein an der Sprache“, erklärt Professor Dr. Jan Gummert, stellvertretender Ärztliche Direktor des HDZ: „Auch das soziale Umfeld des Patienten spielt eine große Rolle.“ Gummert hält es für „ethisch fragwürdig“, einen Patienten mit geringen Erfolgsaussichten zu transplantieren: „Uns fehlen pro Jahr 300 bis 400 Spenderherzen!“

Eine Herztransplantation kostet laut HDZ circa 55 000 Euro. Nicht eingerechnet sind Vorsorgeuntersuchungen, Medikamente, stationäre Aufenthalte, der mögliche Einsatz eines Kunstherzens.

Auch in der Uniklinik Münster räumt man ein, dass Verständigungsschwierigkeiten den Erfolg einer Transplantation gefährden können. „Sprache ist wichtig“, sagt Professor Dr. Jörg Haier. „Die Frage lautet doch: Können wir unsere Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten gewährleisten?“ In Münster könne er das, denn dort gebe es das „Internationale Patientenmanagement“, Haier leitet die gleichnamige Stabsstelle. „Wir haben einen Vertrag mit einem Dolmetscherbüro, wir können hier alle gängigen Sprachen abdecken“, sagt er.

Anwalt Tolan meint, ein kranker Mensch sollte überall so wie in Münster betreut werden. Wie bei Strafverfahren müsste bei lebensnotwendigen Maßnahmen ein Übersetzer verpflichtend sein und von der Kasse bezahlt werden, wenn es Verständigungsprobleme gibt.

Warten auf Musterprozess

„Wir machen es uns mit so einer Entscheidung nicht leicht“, beteuert Professor Gummert in Bad Oeynhausen. Vor zehn Jahren geriet das HDZ in Bad Oeynhausen schon einmal in die Schlagzeilen, weil der Klinik Diskriminierung unterstellt wurde. Damals hatte das Zentrum einer 56-jährigen Herzpatientin aus der Türkei die Aufnahme auf die Warteliste verweigert. Die Frau wurde später in Münster transplantiert, „und dann geschah, was wir leider erwartet haben“, berichtet Gummert: „Die Patientin verstarb kurz nach der Operation.“

Der eine Mann, Cahit Tolan, sieht seinen Prozess nun als Musterprozess. „Es gibt in Deutschland keine Rechtsprechung zu der Frage, ob Sprache ein Ablehnungsgrund sein darf oder nicht“, sagt er. „Diese Lücke muss endlich geschlossen werden.“

Der andere Mann, Hassan Rashow-Hussein, hat derweil begonnen, Deutsch zu lernen. Er sagt, er will sich auf seine Operation vorbereiten; er will ja weiterleben, jetzt, wo seine Familie in Deutschland ist.

Statistisch stirbt jeder zweite Transplantationspatient, während er auf ein Spenderherz wartet.

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1 Gedanke zu „Keine Herztransplantation wegen zu geringer Sprachkenntnisse?“

  1. Leider werden auch in der MH Hannover Therapieadhärenz derart in den Vordergrund gestellt; nur wirkliche „Gutmenschen“ werden zur Herztransplantation gelistet. Die MHH nimmt es hin, durch Versagung einer Listung bei Eurotransplant, den eigentlich vermeidbaren baldigen Tod des Patienten/in zu riskieren. Ob eine ausreichende Compliance den Patienten/in für eine Herz-TX qualifiziert, oder aber disqualifiziert entscheidet die MHH.
    Ich habe das zuständige Landgericht angerufen, einen selbst gewählten Sachverständigen gefunden und warte derzeit auf den juristischen Fortgang.

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