Ein Jahr Zuwanderungsgesetz in Niedersachsen:

Presseerklärung vom 20.1.2006

Erstrebtes Ziel, Kettenduldungen abzuschaffen, wurde eindeutig verfehlt
Flüchtlingsrat kritisiert Innenminister Schünemann und fordert liberalere Flüchtlingspolitik

Fünfzig Prozent aller Geduldeten sollen ein Aufenthaltsrecht erhalten “ mit dieser programmatischen Aussage begründete Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, vor ei-nem Jahr die Erwartungen seiner Partei an das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsge-setz. Sechs Monate später äußerte er sich anlässlich eines Runden Tisches empört, ja „regelrecht ge-täuscht und hintergangen“ über die Auswirkungen des neuen Gesetzes. Das Anliegen des Gesetzgebers, Kettenduldungen abzuschaffen, sei nicht erreicht worden, so Wiefelspütz, und werde von der Ministeri-albürokratie in Bund und Ländern „konterkariert“.
Nach einem Jahr Zuwanderungsgesetz, liegen nun Zahlen auf dem Tisch, die die schlimmsten Befürch-tungen bestätigen: Rund 180.000 Flüchtlinge leben weiterhin mit einer Duldung in Deutschland, davon ca. 150.000 schon über fünf Jahre und ca. 50.000 von ihnen sogar über zehn Jahre, wie eine Anfrage der Linken/PDS im Bundestag ergab. In Niedersachsen leben nach Aussagen des Innenministeriums ca. 22.000 Menschen mit Duldungsstatus, davon rund 15.000 länger als 5 Jahre. Nur ein verschwindend kleiner Prozentsatz der geduldeten Flüchtlinge hat inzwischen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten
Verantwortlich für das offenkundige Scheitern des vom Gesetzgeber intendierten Ziels, Kettenduldun-gen abzuschaffen, ist zum einen der missverständliche Gesetzestext. Denn dieser lässt unterschiedliche Interpretationen zu, was eine restriktive Rechtsauslegung durch die Innenminister einiger Bundesländer ermöglicht. Zum Anderen fehlt noch immer eine allgemeine Bleiberechtsregelung für die so genannten Altfälle. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann spielt dabei eine unrühmliche Rolle:

Dem Aufenthaltsgesetz zufolge sollen geduldete Flüchtlinge ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie weder ausreisen noch abgeschoben werden können. Doch wer kann ausreisen? Und kommt es dabei auch auf die Zumutbarkeit an? Nein, sagt das niedersächsische Innenministerium, dies sehe das Gesetz nicht vor. Anders als in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, Berlin oder Mecklenburg-Vorpommern hat das Innenministerium in Niedersachsen die Ausländerbehörden ausdrücklich ange-wiesen, nicht zu prüfen, ob eine Ausreise im Einzelfall zumutbar ist. Allein die technische Möglichkeit einer Ausreise soll darüber entscheiden, ob ein Aufenthaltsrecht erteilt wird. Entsprechend restriktiv ist die Praxis der niedersächsischen Ausländerbehörden: So wird z.B. einen 18-jährigen afghanischen Mädchen aus Hannover, das hier aufgewachsen und zur Schule gegangen ist, zugemutet, ohne ihre auf-enthaltsberechtigten Eltern nach Afghanistan auszureisen. Eine seit 17 Jahren im Landkreis Cuxhaven lebende Familie soll jetzt „freiwillig“ in das Kosovo zurückkehren.

Auch die gesetzlich vorgegebene Möglichkeit, über die sog. Härtefallregelung des Aufenthaltsgesetzes zumindest für einige schon lange hier lebende Flüchtlinge eine humanitäre Lösung herbeizuführen, wird in Niedersachsen so gut wie nicht genutzt. Im vergangenen Jahr hat das Innenministerium nur in einem einzigen Fall nach Empfehlung des Petitionsausschusses ein Aufenthaltsrecht auf Grund besonderer Härte zugestanden. Weitere 5 Petitionen wurden aus anderen Gründen positiv beschieden, die meisten Anträge jedoch abgelehnt. Nach Auffassung des niedersächsischen Innenministeriums stellt die Dauer des Aufenthalts kein Grund für die Feststellung eines Härtefalls dar. In anderen Bundesländern (Berlin, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein) erhielten immerhin einige Hundert Flüchtlinge eine An-erkennung als Härtefall.

So bleibt als humanitäre Lösung für die langjährig geduldeten Flüchtlinge nur noch die Möglichkeit ei-ner allgemeinen Bleiberechtsregelung. Doch auch diese Lösung wird durch das niedersächsische In-nenministerium hintertrieben. Ein entsprechender Beschluss scheiterte auf der letzten Konferenz der In-nenminister im Dezember 2005 am Veto der Innenminister von Bayern und Niedersachsen. Der Nieder-sächsische Innenminister Schünemann profiliert sich in der Frage eines Bleiberechts für Altfälle als Hardliner. Mit öffentlichen ßberlegungen zu den angeblichen Kosten eines Bleiberechts für die durch Arbeitsverbote und Leistungseinschränkungen marginalisierten Geduldeten sorgt er für Empörung in der ßffentlichkeit.

Als Alternative zur Bleiberechtsregelung propagiert Schünemann eine Wiederkehr- und Bleiberechtsre-gelung für Jugendliche im Alter von 15 bis 21 Jahren, die acht Jahre in Deutschland gelebt haben und sechs Jahre hier zur Schule gegangen sind. So sinnvoll dieser Vorschlag als Ergänzung der bestehenden Rechtslage ist, so fatal wäre es, diesen Vorschlag als Alternative zu einer allgemeinen Bleiberechtsrege-lung zu akzeptieren. Zur Begründung für den Ausschluss der Eltern scheut Schünemann nicht davor zu-rück, sie pauschal des Missbrauchs zu bezichtigen und ihre Kinder zu „unschuldigen Opfern des Verhaltens ihrer Eltern“ zu erklären. Gerade dem Innenministerium ist bekannt, dass der lange Aufenthalt von Flüchtlingsfamilien in Deutschland in der Regel auf objektive Gründe wie Krieg, Bürgerkrieg, fehlende Flugverbindungen oder anarchische Zustände in den Herkunftsländern und nicht etwa auf subjektive Faktoren zurückzuführen ist. Ein Innenminister, der ein Aufenthaltsrecht für langjährig in Niedersachsen lebende Kinder von der Bedingung abhängig macht, dass die Eltern das Land verlassen, setzt nicht nur die Familien einem ungeheuren Druck aus, sondern stellt das Grundrecht des Schutzes von Ehe und Familie insgesamt in Frage.

Statt Perspektiven für die langjährig geduldeten Flüchtlinge zu eröffnen, setzt das niedersächsische In-nenministerium weiterhin auf Repression: Abschiebungen auch von langjährig hier lebenden Menschen werden rigoroser durchgezogen, auch das Auseinanderreißen von Familien wird dabei zunehmend in Kauf genommen, und bei öffentlicher Kritik an Abschiebungen stellt sich das niedersächsische Innen-ministerium demonstrativ hinter die Ausländerbehörden.

Ein Jahr Zuwanderungsgesetz ist aus flüchtlingspolitischer Sicht kein Grund zum Feiern “ schon gar nicht in Niedersachsen.

gez. Sigmar Walbrecht

gez. Kai Weber

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