Vier Jahre nach Jina Mahsa Amini: Menschenrechtsverletzungen im Iran nicht aus dem Blick verlieren

Flüchtlingsrat fordert Abschiebungsstopp und humanitäre Aufnahme

Am 16. September 2022 starb die 22 jährige Kurdin Jina (Mahsa) Amini nach ihrer Festnahme durch die iranische Sittenpolizei. Ihr Tod wurde zum Ausgangspunkt der Bewegung „Jin, Jiyan, Azadî – Frau, Leben, Freiheit“ – ein kurdischer Slogen, der zum Symbol des Widerstands gegen staatliche Unterdrückung in Iran wurde. Die unabhängige UN-Untersuchungskommission stellte fest, dass Amini körperlicher Gewalt ausgesetzt war, die zu ihrem Tod in staatlichem Gewahrsam führte.

Ende Dezember 2025 erfasste erneut eine große Protestwelle das Land. Das Regime reagierte mit tödlicher Gewalt, Internetsperren und Massenverhaftungen. Wie viele Menschen bei der Niederschlagung der Proteste getötet wurden, lässt sich bis heute nicht verlässlich beziffern. Amnesty International verweist auf Angaben der UN-Sonderberichterstatterin für Iran, wonach mindestens 5.000 Menschen getötet wurden und die Zahl nach Informationen aus medizinischen Quellen sogar bei bis zu 20.000 liegen könnte. Der weitreichende Internet- und Kommunikationsblackout erschwerte bis heute eine unabhängige Dokumentation der Gewalt erheblich. Gleichzeitig wurden nach Angaben von Amnesty International Zehntausende Menschen willkürlich festgenommen; viele Inhaftierte sind von Folter, Misshandlungen und gewaltsamem Verschwindenlassen betroffen.

Die Repression dauert bis heute an. Zwischen dem 18. März und Ende August 2026 wurden nach Recherchen von Human Rights Watch und dem Abdorrahman Boroumand Center for Human Rights mindestens 59 Menschen nach politisch motivierten Vorwürfen hingerichtet. Mindestens 29 von ihnen waren im Zusammenhang mit den Protesten von Dezember 2025 und Januar 2026 festgenommen worden. Ende Juli hatte Amnesty International zudem 60 Menschen, darunter drei Kinder, identifiziert, denen im Zusammenhang mit den Protesten die Hinrichtung droht. Die tatsächliche Zahl der von Hinrichtung bedrohten Menschen dürfte noch deutlich höher liegen.

„Der Widerstand der Menschen in Iran ist nicht verstummt. Trotz massiver Gewalt, Verhaftungen und Hinrichtungen kämpfen Menschen weiter für Freiheit und Selbstbestimmung. Gerade deshalb dürfen ihre Stimmen heute nicht hinter Krieg, Geopolitik und wirtschaftlichen Interessen verschwinden“, erklärt Daniela Steinert vom Flüchtlingsrat Niedersachsen.

Eine menschenrechtsorientierte Iranpolitik muss deshalb gerade jetzt diejenigen in den Blick nehmen, die sich dem Regime widersetzen, dafür verfolgt werden oder das Land verlassen müssen. Das gilt auch für die deutsche Aufnahme- und Schutzpolitik.

Noch 2024 erklärte Deutschland für 252 iranische Staatsangehörige die Aufnahme nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz. Unter der neuen Bundesregierung ist dieser Zugang weitgehend zum Erliegen gekommen: Seit November 2025 wurde bis mindestens Ende März 2026 für keinen einzigen Menschen aus Iran eine neue Aufnahme erklärt. Zugleich stellte die Bundesregierung im April klar, dass eine Ausweitung humanitärer Aufnahmen nicht geplant sei.

Dabei werden sichere Fluchtwege immer enger. Armenien ist derzeit eines der wenigen noch offenen Nachbarländer, in das iranische Staatsangehörige ohne Visum einreisen können. Seit Beginn der Bombenangriffe suchen dort zunehmend Menschen Zuflucht. Angesichts fortdauernder staatlicher Verfolgung, massenhafter Inhaftierungen und einer weiter verschärften Hinrichtungspraxis braucht es mehr statt weniger sichere Aufnahmewege.

Auch die Schutzpraxis in Deutschland wirft Fragen auf. Im ersten Halbjahr 2026 führten lediglich 37,7 Prozent der Entscheidungen über Asylerstanträge iranischer Staatsangehöriger zu einem Schutzstatus oder Abschiebungsverbot. Das BAMF muss sicherstellen, dass die dramatisch veränderte Menschenrechts- und Sicherheitslage in Iran umfassend und aktuell in die Prüfung jedes Schutzgesuchs einfließt.

Auch für Menschen aus der iranischen Diaspora in Deutschland endet die Repression des Regimes nicht an der Grenze. Aus unserer Arbeit wissen wir, dass Einschüchterung, Überwachung und die Sorge um Angehörige in Iran für viele Betroffene zum Alltag gehören. Dass diese Gefährdung real ist, ist auch der Bundesregierung bekannt: Sie bewertet das Gefährdungspotenzial für die iranische Auslandsopposition in Deutschland als „konstant hoch“. Iranische Nachrichtendienste versuchen, Oppositionelle durch Einschüchterung, Drohungen und Diskreditierung unter Druck zu setzen. Bei Identitätsklärung und Passbeschaffung müssen Gefährdungen durch transnationale Repression konsequent berücksichtigt werden. Betroffene dürfen nicht routinemäßig auf eine Vorsprache bei iranischen Auslandsvertretungen verwiesen werden. Niedersachsen sollte seine ausländerrechtlichen Anwendungshinweise entsprechend überprüfen.

Vier Jahre nach dem Tod von Jina (Mahsa) Amini darf Solidarität mit „Jin, Jiyan, Azadî – Frau, Leben, Freiheit“ nicht bei Gedenkworten stehen bleiben. Sie muss sich in konkreter Schutz-, Aufnahme- und Menschenrechtspolitik zeigen.

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