Der Flüchtlingsrat Niedersachsen sowie die drei niedersächsischen Wohlfahrtsverbände Caritas, Arbeiterwohlfahrt und Paritätischer kritisieren, dass bis heute keine belastbaren Angaben dazu vorliegen, wie die GEAS-Umsetzung in Niedersachsen konkret ausgestaltet werden soll – obwohl die Reform bereits morgen (12.06.2026) in Kraft tritt. Die Verbände fordern die Landesregierung auf, umgehend einen Runden Tisch zur GEAS-Umsetzung einzuberufen und ihre Handlungsspielräume im Interesse der Schutzsuchenden zu nutzen.
Wie dringend ein Runder Tisch nötig ist, zeigt sich bereits beim Screening-Verfahren: Selbst zu dieser zentralen Pflichtaufgabe fehlen öffentlich nachvollziehbare Angaben zu Zuständigkeiten, Orten, Gesundheitskontrollen, Vulnerabilitätsprüfungen, Information und Beratung.
Claire Deery, Vorsitzende des Flüchtlingsrats Niedersachsen:
„Die GEAS-Reform verändert das Aufnahme- und Asylsystem grundlegend. Die Landesregierung muss ihre Pläne offenlegen, statt zentrale Weichen hinter verschlossenen Türen zu stellen. Die Expertise von Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbänden, NGOs, Selbstorganisationen und Rechtsanwält*innen muss einbezogen werden. Wer täglich mit Schutzsuchenden arbeitet, muss beteiligt werden, bevor Entscheidungen fallen, die ihre Situation maßgeblich bestimmen.“
Mit der GEAS-Reform steht das Land in der Pflicht, besondere Schutzbedarfe vulnerabler Personen zu erkennen und entsprechend zu berücksichtigen, Minderjährige zu schützen, Beschulung nach spätestens zwei Monaten zu organisieren, Gesundheitsversorgung, bedarfsgerechte Unterbringung sowie Beratung und Monitoring sicherzustellen. Gleichzeitig eröffnet die Reform dem Land neue Möglichkeiten, Schutzsuchende in Aufnahmeeinrichtungen und sog. Sekundärmigrationszentren durch Ausgangsverbote faktisch festzuhalten. Mit der Überprüfungs- und Asylverfahrenshaft werden zudem weitere Instrumente geschaffen, mit denen Geflüchtete eingesperrt werden können, obwohl sie keine Straftat begangen haben. Hinzu kommen Leistungseinschränkungen bis hin zum vollständigen Leistungsentzug.
Die Wohlfahrtsverbände sind der Meinung:
„An der GEAS-Umsetzung entscheidet sich, welche Richtung die Landesregierung im Umgang mit Schutzsuchenden einschlägt. Sie muss dafür sorgen, dass die Rechte der Betroffenen gewahrt werden, und ihre Handlungsspielräume zugunsten der Schutzsuchenden nutzen. Leistungskürzungen, Ausgangsverbote und Haft dürfen nicht zur Normalität bei der Aufnahme von Schutzsuchenden in Niedersachsen werden. Wohlfahrtsverbände, Beratungsstellen und Zivilgesellschaft stehen bereit, ihre Erfahrungen einzubringen, um eine menschenwürdige Umsetzung der GEAS-Reform mitzugestalten.„
Die vier Verbände appellieren daher an die Landesregierung, einen Runden Tisch einzuberufen, um gemeinsam mit Wohlfahrtsverbänden, Beratungsstellen, NGOs und Selbstorganisationen sicherzustellen, dass die GEAS-Umsetzung nicht auf Kosten der Rechte von Schutzsuchenden erfolgt.
Kontakt:
Flüchtlingsrat Niedersachsen
Muzaffer Öztürkyilmaz, Geschäftsführung
Mail: moy@nds-fluerat.org; nds@nds-fluerat.org
Tel.: 0511 / 98 24 60 38
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