
Unter alarmierenden Vorzeichen lud der Flüchtlingsrat Niedersachsen am 24. und 25. November 2025 zur achten WIR-Fachkonferenz in die Akademie Waldschlösschen ein. Teilnehmer*innen aus der ganzen Bundesrepublik pflegten den Fachaustausch, informierten sich über aktuelle politische und gesetzgeberische Entwicklungen und teilten ihre Bestürzung über besorgniserregende Entwicklungen im Sozial- und Asylrecht. Insbsondere die nationale Umsetzung der GEAS-Reform löste bei vielen Teilnehmenden doch reichlich Kopfschmerzen aus.

Zu Beginn der Tagung brachte Dr. Michael Maier-Borst, Referatsleiter „Flucht und Asyl“ im Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für Migration und Integration, die Kolleg*innen auf den neuesten Stand der asylrechtlichen Koalitionsvereinbarungen. So fiel seine vorläufige Bilanz hinsichtlich der Umsetzung des Chancenaufenthaltsrechts doch recht ernüchternd aus: von 17.900 Antragstellenden Personen verfügen derzeit 30.500 über eine Fiktionsbescheinigung, ca. 9.000 sind in die Duldung zurück gefallen und 25.700 haben eine AE nach §25a oder §25b erhalten. Insbesondere die Unklarheit, wie es für die betroffene Personengruppe nach dem 31.12.2025 weiter geht, lässt die Unsicherheit aufscheinen, die eine fehlende politische Lösung für diese bereits lange in Deutschland lebenden Menschen darstellt.
Hinzu kommt, dass diese Unsicherheit auch die große Gruppe der Geflüchteten aus der Ukraine nach dem drohenden Wegfall der §24-Regelung betrifft, stellen sie doch die größte Personengruppe mit unsicherem Aufenthaltstitel (AT) dar.
Auch 92% der hier Schutz suchenden Syrer*innen verfügen nur über einen befristeten AT. Ca. 50% von ihnen sind unter 18 Jahre und nach 2020 eingereist, sodass sie auch nicht über einen gesicherten Zugang zur Niederlassungserlaubnis verfügen. Besorgniserregend hier auch die niedrige Quote der Asylanerkennungen von 4,1% (wobei hier oftmals sog. „aussichtslose“ Anträge vorab behandelt wurden, viele andere noch dem Entscheidungsstop unterliegen).
Infolge der GEAS Reform nehmen zudem Kontrollen an den Binnengrenzen und damit Zurückweisungen ebenso signifikant zu wie populistisch lauthals propagierte (für 2025 auf 24.300 hochgerechnet) Abschiebungen.
Dr. Kristian Garthus-Niegel vom Sächsischen Flüchtlingsrat untermauerte Dr.Maier-Borsts nüchterne Betrachtung in seiner Auswertung des ChancenAufenthaltsrechts nach §104c. Zwar sei die jeweils persönliche Wirkung des Duldung gem. 104c für die Betroffenen eine wichtige Zeit der Rechtssicherheit gewesen, doch insbesondere für den großen Kreis der kaum Literalisierten, der alleinerziehenden Frauen, Kranker und lange vom Arbeitsmarkt Ausgeschlossenen, sowie derer, die Schwierigkeiten bei der Identitätsklärung haben, seien die Hürden zum Übergang in den §25a/b oft zu hoch gewesen. So, so Dr. Garthus-Niegel, blieben die Effekte der jetzt auslaufenden Regelung noch hinter denen der Altfallregelung aus den Jahren 2007 – 2009 zurück. So liegen denn die Zahlen mit ca. 21.000 Übergängen in den § 25a/b selbst weit unter den von der Bundesregierung prognostizierten 33.000.

Insbesondere Erleichterungen bei der Lebensunterhaltssicherung für Alleinerziehende und eine deutlich bessere Beratung seitens der Ausländerbehörden hinsichtlich der Identitätsklärung könnten hier Abhilfe schaffen und die Not lindern. Dass hier angesichts von aktuell ca. 186.000 Geduldeten akuter Handlungsbedarf besteht, dürfte unbestritten sein. Um so wichtiger, dass die Bundesregierung an dem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag festhält und das Fenster des §104c bis Ende 2027 offen lässt.

Den ersten Tag der WIR-Fachtagung schloss Olaf Strübing vom Flüchtlingsrat Niedersachsen mit seinem Input zum Thema „Änderungen in der Verwaltungspraxis bei der Erteilung von Duldungen“ ab. Dabei konzentrierte er sich neben den Bestimmungen zu den Duldungen nach §§ 60a-d auch auf die zunehmende Erteilung von sog. „Fantasiepapieren“. So galt bisher, dass Duldungen erteilt wurden, wenn die zuständigen Behörden Abschiebungen nicht betreiben konnten. So wurden z.B. Grenzübertrittsbescheinigungen in der Vergangenheit nur ausgestellt, wenn vor der Abschiebung eine Frist zur freiwilligen Ausreise gesetzt wurde. Im April 2025 hat das BMI nun aber alle Ausländerbehörden angewiesen, in sog. Dublin-Fällen sowie nach Einleitung konkreter Abschiebmaßnahmen keine Duldungen mehr zu erteilen, sondern nur noch „Schreiben ohne biometrische Daten“ auszustellen. Seitdem stellen Ausländerbehörden nur noch Ausländerbehördliche Bescheinigungen, Abschiebungs-Bescheinigungen oder anderweitig benannte Papiere aus, wenn keine Duldungsgründe vorhanden sind. Die Rechtsprechung hierzu ist zwar höchst widersprüchlich – und also immer einen Widerspruch wert – tatsächlich aber sagt z.B. die Ausländerbehörde der LAB NI: „“Immer wenn wir früher eine Duldung aus sonstigen Gründen“ oder „Unzulässigkeitsentscheidungen (in sog. Dublin- & Drittstaatenfälle) ausgestellt haben, müssen wir heute eine Abschiebebescheinigung ausstellen auch wenn keine Abschiebung eingeleitet ist“.
Außerdem, so Strübing, werden Duldungen zunehmend mit auflösenden Bestimmungen versehen (z.B. “Erlischt bei Passerteilung”), was z.B. den Übergang in Bleibeperspektiven noch schwieriger macht. Die Folgen für die Betroffenen: Bleiberechtsperspektiven werden für immer weniger Menschen eine realistische Option. Häufig führt nur noch die Stellung eines Härtefallantrags (in manchen Bundesländern auch Petitionsverfahren) zu einer Duldung mit Arbeitserlaubnis. Aus- & Wiedereinreisen werden teilweise notwendig, wobei allerdings Ausländerbehörden kaum Vorabzustimmungen zur Wiedereinreise ausstellen (selbst z.B., wenn Ausbildungsverträge vorliegen). Im Alltag stellen diese Fantasiepapiere die Betroffenen vor große Probleme, kommen sie doch meist mit einem Arbeitsverbot einher.
Den zweiten Tag eröffnete RA Sven Adam, seines zeichens einer der wenigen Anwälte deutschlandweit, die sich trotz aller Unbill, trotz gravierender Unterfinanzierung und massiver Arbeitsüberlastung nach wie vor den Sozialrechten Geflüchteter (und anderer Hilfeberechtigter) widmet. Angesichts der Komplexität des Themenfeldes und der unzähligen Rechtsverstösse seitens der Sozialbehörden regte Sven Adam nach seinem Vortrag an, Vorlagen für Widersprüche in Kooperation mit den Kolleg*innen vom Flüchtlingsrat anzufertigen, die wir demnächst auf dieser Homepage zur Verfügung stellen werden. Schwerpunkt hierbei rechtswidrige Leistungskürzungen und mangelhafte Bescheide. (Die Präsentation zu seinem Vortrag folgt zeitnah).
Zum Abschluss der diesjährigen WIR Fachtagung ordneten Jara Al-Ali von der Refugee Law Clinic Hamburg und Hannah Franz (beide Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen an der Juristischen Fakultät Hamburg) die Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht in den aktuellen Trend im Abbau der Rechtsstaatlichkeit ein. Dabei konzentrierten sie sich auf Binnengrenzkontrollen und Zurückweisungen an deutschen Grenzen, das 2 AsylbLG und die „Social Card“, Abschiebungen und Abschiebungshaft sowie die Ausweitung der Haftarten durch die GEAS-Umsetzung.
Zum Thema Binnengrenzkontrollen betonten die Referentinnen, dass die temporäre Wiedereinführung EU-rechtlich nur unter Nennung einer konkreten Bedrohungen für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit geboten ist und auch nur für 6 Monate und max. auf insg. 3 Jahre zu verlängern sind. Dabei betonten Franz und Al-Ali, dass bisher keine der ausgerufenen nationalen Notlagen vom EuGH
bestätigt wurde, ja auch noch nicht einmal Maßstäbe für eine offizielle Notlage abschließend geklärt, geschweige denn eine „Notlage“ offiziell ausgerufen wurde. Kein Wunder also, dass sowohl nationale als auch europäische Urteile unterstreichen, dass Grenzkontrollen im Schengenraum zumindest teilweise rechtswidrig sind. Doch wo keine Kontrollinstanz, da auch kein*e Richter*in. Erschreckend auch, so die Referentinnen, dass allein in den ersten Wochen der Kontrollen 729 Pushbacks vollzogen wurden. Die Geschichtsvergessenheit, die hinter diesen Verstößen gegen das Refoulment-Verbot zum Vorschein kommt, macht betroffen. Zu bedenken gibt zudem die Tatsache, dass in Deutschland noch nicht einmal im EU-Maßstab (nach der mit GEAS in kraft tretenden Migration Managemnet Verordnung „Risk of Migratory Pressure“ („Gefahr von Migrationsdruck“) besteht, geschweige denn „Migratory Pressure“ („Migrationsdruck“) oder Deutschland sich in einer „Significant Migratory Situation“, in einer „ausgeprägten Migrationslage“ befindet. An den Beispielen Syrien, Gaza und geschlechtsspezifischer Verfolgung in der Türkei, dem Irak und Afghanistan verdeutlichten die Referent*innen die Bigotterie der Entwicklung in der Asylrechtssprechung.
Eine weitere Facette der Unterminierung rechtsstaatlicher Mindeststandards skizzierten Franz und Al-Ali mit er Beleuchtung der Kürzungen im Asylbewerberleistungsrecht. Denn ungeachtet der verfassungsgerichtlichen Entscheidung von 2012, dass menschenwürdige Mindestleistungen migrationspolitisch nicht zu unterschreiten seien, erhalten aus einem Dublinstaat weitergewanderte Schutzsuchende seit dem 31.10.2024 keine Sozialleistungen mehr. Hierzu umstrittene Rechtsprechung verlangt ebenso nach Widerspruch und Klageverfahren wie die Einführung der „Bezahlkarte“, die das verfügbare Bargeld auf 50 € p.P. reduziert und Überweisungen sowie Bankeinzüge zu bürokratischen Monstern werden lässt.
Zu schlechter letzt skizzierten die Referentinnen das „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ vom 27.02.2024, mit dem die Höchstdauer des Ausreisegewahrsam von 10 auf 28 Tagen ausgeweitet wurde, die Inhaftierung auch möglich wurde, wenn ein Asylantrag gestellt und die Durchführungsfrist der Abschiebung von 3 auf 6 Monate verlängert wurde. Zuletzt die Ausweitung der Haftgründe ergab die Begleitmusik zu einer Debatte um Abschiebungen, die angesichts der realen Zahlen politisch eine rein populistische Veranstaltung darstellt – für die Betroffenen aber nackte Gewalt ist!
Mit diesen bedrückenden Eindrücken schloß die diesjährige WIR-Fachtagung. Aufgrund der Unterbrechung der Projektlaufzeit wird es in 2026 leider kein Zusammenkommen in diesem Rahmen geben. Doch das Feedback der teilnehmenden war eindeutig: in 2027 sieht man sich wieder!
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