Bleiberechtsnetzwerk legt Empfehlungen für Übergang zum gesicherten Aufenthalt vor

Wie gelingt der Übergang vom Chancen-Aufenthaltsrecht zum gesicherten Aufenthalt?

Das Bleiberechtsnetzwerk der Landesflüchtlingsräte legt jetzt konkrete Empfehlungen vor – mit einem klaren Appell an Politik und Verwaltung. Das bundesweite Netzwerk, das aus Expert*innen besteht, die Schutzsuchende zur Aufenthaltssicherung beraten, appelliert damit an lösungsorientierte und entlastende Verfahren für Betroffene und Behörden.

Caroline Mohrs, Mitglied des Bundesnetzwerks und Referentin im Projekt „Wege ins Bleiberecht“ im Flüchtlingsrat Niedersachsen, betont die Dringlichkeit der Empfehlungen, da derzeit viele erteilte Chancen-Aufenthaltsrechte nach 18 Monaten auslaufen. Danach droht ein Rückfall in die Duldung, der nicht nur mit zahlreichen Einschränkungen beim Arbeitsmarktzugang, der Wahl des Wohnortes und in anderen Lebensbereichen verbunden ist, sondern die Betroffenen auch einer großen psychischen Belastung durch die drohende Gefahr einer Abschiebung aussetzt.

Eine Verlängerung der Regelung zum Chancen-Aufenthaltsrecht nach Dezember 2025 ist im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. Hier wurde eine große Chance vertan, um Personen, die bereits lange in Deutschland leben und einen wichtigen Teil zur Gesellschaft beitragen, eine Zukunftsperspektive zu geben. In der Begleitung und rechtlichen Beratung von Personen mit Duldung und mit Chancen-Aufenthaltsrecht im Rahmen des Projekts fällt aus, dass die gesetzlichen Regelungen besonders vulnerable Personen nicht ausreichend schützen. Frauen sind dabei einem größeren Risiko ausgesetzt.

Caroline Mohrs betont: “Langzeitgeduldete vulnerable Personen sind durch gesetzliche Regelungen nicht ausreichend geschützt, weil ein dauerhaftes Bleiberecht aktuell fast ausschließlich mit Nachweis von sogenannten „Integrationsleistungen“ möglich ist, die meist an die Erwerbstätigkeit und Sprachkompetenz anknüpfen. Besondere Herausforderungen wie Krankheiten und  Behinderungen oder die Situation von Alleinerziehenden oder Personen, die nicht alphabetisiert nach Deutschland kamen, werden nicht ausreichend berücksichtigt. Die Regelung muss dringend angepasst werden, damit auch besonders vulnerable Schutzsuchende eine faire Chance bekommen.”

Das vollständige Empfehlungspapier mit konkreten Praxisbeispielen und Handlungsoptionen des Bleiberechtsnetzwerkes finden Sie unter diesem Link.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen und das Bleiberechtsnetzwerk appellieren an alle Verantwortlichen, diese Lösungsvorschläge zu berücksichtigen. Dazu können auch die Ausländerbehörden vor Ort, im Rahmen der Ausübung des gesetzlich eröffneten Ermessens, einen großen Beitrag leisten. Eine gute Kommunikation zwischen Behörden, Betroffenen und Beratungsstellen ist dabei ein großer Vorteil.

Für Rückfragen steht Ihnen Caroline Mohrs vom Flüchtlingsrat Niedersachsen (cm@nds-fluerat.org) gerne zur Verfügung.

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