Knapp drei Wochen nach der Erschießung Lamin Tourays durch die Polizei enthüllen Recherchen der „taz“, dass der am Einsatz beteiligte Diensthundeführer auf Social Media extrem rechte Inhalte verbreitet hat.
Der Verdacht, dass rassistische oder rechtsextreme Einstellungen das Verhalten der Polizist:innen und den Verlauf des Geschehens beeinflusst haben könnten, lässt sich spätestens jetzt nicht mehr pauschal von der Hand weisen. Der Flüchtlingsrat betont, dass es ihm nicht um eine Vorverurteilung der beteiligten Polizist:innen, sondern um eine umfassende und lückenlose Aufklärung der Umstände geht, die zu den tödlichen acht Schüssen auf Touray geführt haben.
Der Flüchtlingsrat kritisiert, dass die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Verden geführt werden. Da Nienburg im Amtsbezirk der Staatsanwaltschaft Verden liegt, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Polizist:innen, auf deren Vertrauen und Zuarbeit sie täglich zwingend angewiesen ist. Um diesen Interessenskonflikt zu vermeiden, plädiert der Flüchtlingsrat dafür, eine andere Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen zu betrauen.
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Flüchtlingsrat Niedersachsen
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