Neue Weisung des BAMF: Bei Anträgen auf Familienasyl ( Kinder) wird grundsätzlich für die Stammberechtigten ein Widerrufsverfahren eingeleitet, sofern die Anerkennung des/der Stammberechtigten älter als 18 Monate ist. Ein Antrag auf Familiennachzug löst diese Wirkung noch nicht aus. Der Erlass liegt uns leider schriftlich nicht vor.
Ein Widerruf erscheint vor dem Hintergrund der bisherigen Entscheidungen des BAMF für die Hauptherkunftsländer derzeit noch unwahrscheinlich:
siehe tagesschau-Bericht
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