25 Organisationen fordern: Keine Erweiterung polizeilicher Befugnisse in der DNA-Analyse!

(Berlin, 25. April 2017) In größter Eile bemühen sich Sicherheitspolitiker:innen derzeit darum, noch in dieser Legislaturperiode die polizeilichen Befugnisse bei der DNA-Analyse drastisch zu erweitern. Mit dieser Stellungnahme protestieren 25 zivilgesellschaftliche Organisationen gegen diesen äußerst bedenklichen Vorstoß. Sie bemängeln eine fehlgeleitete Informationspolitik, die Verletzung von Datenschutzrechten und befürchten rassistische Stimmungsmache.

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Am 27.04.2017 wollen sich Vertreter:innen der Koalition über die endgültige Version des Entwurfs des „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ einigen, der schon im Mai durch den Bundestag beschlossen werden soll. Mit dem Gesetz soll es der Polizei erlaubt werden, bei Massengentests Rückschlüsse auf die DNA von Verwandten einer Probengeber_in zu ziehen. Außerdem kamen aus dem Bundesrat weitere Forderungen, nämlich im Rahmen dieses Gesetzes auch die Vorhersage von Augen-, Haar und Hautfarben über DNA-Analysen sowie die Tests so genannter „biogeographischer Herkunftsmarker“ zu legalisieren.

Susanne Schultz, Vorstandsmitglied des Gen-ethischen Netzwerks sagt dazu: „Diese Analysen erlauben keine eindeutigen Aussagen, es geht hier um Wahrscheinlichkeitsberechnungen. Diese sind nicht nur methodisch hochproblematisch. Mit der Verwandtensuche wird das Prinzip der Freiwilligkeit bei Massengentests verletzt.“ Weiterhin erklärte sie, infolge der technisch fragwürdigen Analyse körperlicher Merkmale und Herkunftsmarker könnten diskriminierte Gruppen Opfer von Hetzkampagnen werden. Die Organisationen protestieren gegen diese geplanten Erweiterungen und fordern die Verantwortlichen auf, von den Plänen Abstand zu nehmen.

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