Kompromiss zum Zuwanderungsrecht ist Erfolg für die Union

Anbei die Stellungsnahme der CDU/CSU zur geplanten gesetzlichen Bleiberechtsregelung und weiteren geplanten gesetzlichen ßnderungen, die in der öffentlichen Berichterstattung bislang kaum zur Kenntnis genommen wurden.

gez. Kai Weber

Pressemitteilung der CDU/CSU vom 13.03.2007

Familiennachzug wird gesteuert – Integrationsverweigerung wird sanktioniert – Sozialsysteme werden entlastet

Zur gestern erzielten Einigung beim Zuwanderungsrecht erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB, der Obmann im Innenausschuss des Deutschen Bundestages, Ralf Göbel MdB, und der zuständige Berichterstatter, Reinhard Grindel MdB:

Wir begrüßen die Einigung beim Bleiberecht, weisen allerdings darauf hin, dass es sich hierbei nur um einen Teil des Gesamtpakets zur Novelle des Zuwanderungsrechts handelt. Von besonderer Bedeutung für die CDU/CSU Fraktion sind dabei die effektivere Steuerung des Familiennachzugs, die Verbesserungen bei der Integration, die wirksamere Bekämpfung der Zwangsehen. Außerdem haben wir Konsequenzen aus den missglückten Kofferbombenanschlägen gezogen. Im Einzelnen heben wir folgende wichtige Neuerungen des Zuwanderungspakets hervor: 1. Familiennachzug wird gesteuert:

  • Jedes Jahr wandern im Rahmen des Ehegattennachzugs Zehntausende nach Deutschland (43.000 im Jahr 2006). Diese Menschen sind meist gering qualifiziert, sprechen kaum Deutsch, nehmen Sozialhilfeleistungen in Anspruch und vergrößern die Parallelgesellschaften in unseren Großstädten. Diese integrationsfeindliche Entwicklung werden wir stoppen:
  • Von nachziehenden Ausländern, die ihre Ehe in Deutschland führen wollen, erwarten wir einfache deutsche Sprachkenntnisse.
  • Ein Familiennachzug wird nicht zugelassen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme begründen, dass einer der Ehegatten zur Eingehung der Ehe genötigt wurde (Zwangsehe). o Ist offensichtlich, dass die Ehe nur eingegangen wird, um in Deutschland leben zu können (Scheinehe), kann die Einreise verweigert werden. Dies gilt erst recht, wenn eine solche Ehe mit einem deutschen Sozialhilfeempfänger eingegangen wird. 2. Integrationsverweigerung wird sanktioniert:
  • Wer zu einem Integrationskurs verpflichtet wurde, muss diesen erfolgreich abschließen. Bloße Teilnahme genügt nicht (Fördern und Fordern).
  • Wer sich verweigert, dem droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro oder er läuft Gefahr, Deutschland wieder verlassen zu müssen.
  • Sozialleistungen von Hartz IV Empfängern, die am Integrationskurs nicht ordnungsgemäß teilnehmen, werden um 30% gekürzt.
  • Integrationsprobleme können nur gelöst werden, wenn sie den zuständigen Behörden bekannt sind. Um Integration durchsetzen zu können, sollen Sozial,- Arbeits- und Jugendbehörden Integrationsdefizite melden.
  • Jugendliche Intensivtäter können nicht mehr mit einem dauerhaften Aufenthaltsstatus rechnen und schon gleich gar nicht eingebürgert werden.
  • Heranwachsende Serientäter können leichter ausgewiesen werden (sog. „Mehmet-Klausel“).
  • Wer sich nicht integrieren will oder andere davon abhält, kann ausgewiesen werden. Das Gleiche gilt für diejenigen, die andere zur Eingehung der Ehe nötigen.
  • Ausländische Frauen werden durch Festlegung eines Mindestalters beim Ehegattennachzug von 18 Jahren besser vor Zwangsehen geschützt. 3. Die missglückten Kofferbombenanschläge haben zu Konsequenzen geführt:
  • Es wird Terroristen schwerer gemacht, sich als Studenten zu tarnen.
  • Die Fingerabdrücke aller Antragsteller nationaler Visa werden erhoben und ausgewertet.
  • Vor Visumerteilung wird das Umfeld der Antragsteller (Einlader, Bürgen) auf Sicherheitsbedenken überprüft. 4. Sozialsysteme werden entlastet:
  • Wer als Geduldeter weniger als 6 Jahre in Deutschland lebt, wer nicht integrationswillig ist, wer kriminell geworden ist oder die Behörden getäuscht hat, bleibt weiterhin ausreisepflichtig und kann abgeschoben werden.
  • Wer sich aber durch Arbeit integriert, darf auf Dauer hier bleiben.
  • Dabei wird sichergestellt, dass die Bleiberechtsregelung bis zur Arbeitsaufnahme zu keinen höheren Sozialleistungen führt. Elterngeld wird erst dann gezahlt, wenn diese Ausländer Arbeit aufgenommen haben.
  • Die abgesenkten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dürfen erst ein Jahr später (also erst nach dem 4. Jahr) auf Sozialhilfeniveau erhöht werden.

Ralf Göbel
Reinhard Grindel
Dr. Hans-Peter Uhl

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

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