Irakische Pässe der “S”-Serie ab 1.4.07 nicht mehr anerkannt
Das BMI wird ab dem 01.04.2007 die irakischen Pässe der Serie “S” nicht mehr als gültig anerkennen. Ab dem 01.04.2007 werden also irakische Staatsangehörige, die in Besitz eines irakischen Passes der Serie “S” sind, als Personen ohne gültigen Pass eingestuft.
Dies betrifft insbesondere auch alle irakischen Pässe der S-Serie, die seit Wiedereröffnung der Irakischen Botschaft in Berlin im Jahr 2004 bis in die jüngste Zeit ausgestellt worden sind.
Irakische Staatsangehörige mit einem irakischen Pass der Serie “S”, die vom Ausland aus nach Deutschland einreisen wollen oder nach Deutschland zurückkehren wollen, müssen deshalb ab dem 01.04.2007 damit rechnen, dass ihnen die Einreise von der Bundespolizei verweigert wird.
Auch irakische Staatsangehörige mit deutschem Aufenthaltstitel, die in Besitz eines irakischen Passes der Serie “S” sind, wie sie bisher von der Irakischen Botschaft in Berlin ausgestellt wurden, müssen damit rechnen, ab dem 01.04.2007 als Person ohne gültigen Pass eingestuft zu werden.
Diese “Passlosigkeit” kann zu vielfachen Schwierigkeiten führen, z. B.
- eine Verzögerung von Einbürgerungsverfahren bewirken;
- ein Hindernis für die Eheschliessung und die Beurkundung von Kindesgeburten bilden;
- zur Verzögerung bei der Ersterteilung und der Verlängerung des Aufenthaltstitels führen;
- ein Hindernis für grenzüberschreitendes Reisen bilden.
Bisher waren die Dokumententräger des irakischen Passes der neuen Serie “G” bei der Irakischen Botschaft in Berlin nicht verfügbar. Anscheinend will das BMI auf die irakischen Stellen Druck ausüben, dass nunmehr nur noch die als fälschungssicher geltende Serie “G” verwendet wird.
Die Ausstellung von irakischen Pässen der Serie “G” kann sich möglicherweise noch erheblich verzögern.
Mit meinem Schreiben vom 15.03.2007 habe ich die Irakische Botschaft um eine Stellungnahme gebeten, inwieweit zumindest diejenigen Iraker, die bereits von der Irakischen Botschaft einen Pass der Serie “S” erhalten haben, in der Zukunft mit der Ausstellung eines Passes der Serie “G” rechnen können.
Anmerkung: In Deutschland leben ca. 74.000 irakische Staatsangehörige(laut Auskunft der Bundesregierung im August 2006 auf eine Kleine Anfrage im Bundestag). Mit der Anordnung des BMI werden viele Tausend Iraker, die einen Pass der Serie “S” besitzen, ab dem 01.04.2007 als Personen ohne gültigen Pass eingestuft.
Diese Massnahme des BMI ist aus meiner anwaltlichen Sicht völlig unverhältnismässig. Allein die vermehrte Feststellung von Passfälschungen rechtfertigt es nicht, die redlichen Passbesitzer pauschal in Bausch und Bogen in Mitleidenschaft zu ziehen, indem alle bisher ausgestellten irakischen Pässe der Serie “S” als ungültig eingestuft werden. Damit werden insbesondere die verstärkten Bemühungen der Irakischen Botschaft in Berlin missachtet, die in jüngerer Zeit eine besonders sorgfältige Prüfung der Passerteilungsvoraussetzungen mit einer speziellen Arbeitskommission praktiziert hat.
Aus völkerrechtlicher Sicht ist auch fraglich, ob das BMI berechtigt ist, in die Passhoheit der Republik Irak in der Weise einzugreifen, dass sämtliche Pässe der Serie “S” pauschal nicht mehr anerkannt werden.
Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass jede örtliche Ausländerbehörde bei der Irakischen Botschaft in Berlin durch Rücksprache prüfen kann, ob ein irakischer Pass der Serie “S” wirklich dort ausgestellt wurde. Die irrtümliche Anerkennung von Fälschungen durch die deutschen Behörden kann so vermieden werden.
Das BMI hat selbst mitgeteilt: “Wegen Unzulänglichkeiten in der Verwaltung können aber nur verzögert G-Pässe ausgestellt werden”. Dies ist die diplomatische Umschreibung dafür, dass im Irak wegen der Bürgerkriegssituation und der Zerstörung vieler Archive häufig keine kurzfristige Prüfung von Personendaten durchführbar ist.
Allein aus der Zahl der in Deutschland lebenden Iraker ist erkennbar, dass es verwaltungstechnisch nicht in kurzer Zeit möglich ist, alle Anträge auf Ausstellung eines G-Passes kurzfristig zu bearbeiten.
Es ist zu befürchten, dass eine Vielzahl der in Deutschland lebenden Iraker wegen der ab 01.04.2007 nach den Bewertungen des BMI gegebenen “Passlosigkeit” über längere Zeit erhebliche Schwierigkeiten mit den deutschen Behörden haben wird.
gez. Rechtsanwalt M. Ton, Dresden
Schreiben des Bundesministeriums des InnernBMI) an die Bundespolizeidirektion Koblenz vom 06.03.2007 - M I 3 - 125 231 IRQ/1 - betreffend die Versagung der Anerkennung ausländischer Pässe und Passersatzpapiere (hier als PDF lesen)


Bamini schrieb am 24. März 2007 um 17:11 Uhr
SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN HIERMIT MOCHTE ICH IHNEN SAGEN DASS IM JULY NACH IRAK GEFLOGEN BIN UND MEINEN FREUND IN KURDISTAN GEHEIRATET HABE UND JETZT VERSUCH ICH DURCH DIE DEUTSCHE BOTSCHAFT IN ANKARA EINEN VISUM ZUM BESORGEN UND DAS PROBLEM JETZT IST ER HAT SICH EINEN S SERIE PASS BESORGT MIR WURDE NICHT GESAGT DASS MEIN MANN EINEN G SERIE BRAUCHT .MEIN MANN HAT 5 JAHRE IN DEUTSCHLAND GELEBT UND WIR HABEN EINEN GEMEINSAMEN SOHN ICH WERDE MICH FREUEN WENN SIE MIR RAT GEBEN KOENNTEN WIE MEIN MANN DEN G SERIEN PASS BESORGEN KANN UND WIE TEUER SO EIN PASS KOSTET
1MIT FREUNDLICHEN GRUESSEN
BAMINI PIRANAVANATHAN
hersh faik schrieb am 27. März 2007 um 21:41 Uhr
seher geherte damen und herren ich habe nur einen ferage wan bekommen sie die nene pässe bitte schreiben sie zurück mit vielen grüsse.vielen dank
2Ahmad, Arazu schrieb am 28. März 2007 um 22:41 Uhr
Sehr geeherte Damen und Herren,
hier mit möchte ich sie gerne mitteilen bzw.fragen, dass ich im Juli 2006 im Irak (Kurdistan) meinen Freund geheiratet habe, der einen Irakischen pass mit der Serie-S besizt und ich die Deutsche Staatsangehörigkeit.Nun hat mein Mann im November 2006 in der Deutsche Botschaft in Ankara die Familienzusammenführung beantragt. Am 19.03.07 wurde mir von der Ausländeramt mitgeteilt das sein Pass mit der Serie-S anerkannt wurde. Jetzt habe ich auf ihre Internet Seite gelesen, dass die Irakischen Pässe mit der Serie-S micht mehr anerkannt werden. Da mein Mann noch nicht in Deutschland ist, möchte ich sie gerne um eien rat bitten, ob er sich jetzt die Serie-G besorgen soll ??? Wenn Ja, ist es sicher das es ab 01.04.07 die Pässe mit der Serie-G anerkannt werden.
Mit freundlichen Grü?en
Ahmad, Arazu
3karim alwasiti, flüchtlingsrat schrieb am 30. März 2007 um 15:40 Uhr
Wir haben beim Auswärtigen Amt, beim BMI sowie bei der irakischen Botschaft in Berlin weiterrecherchiert und konnten Folgendes in Erfahrung bringen:
Nach Angaben des Servicebüros des Auswärtigen Amtes ist die Einreise von irakischen Staatsbürgern, die einen Pass der Serie S besitzen, weiterhin in das Bundesgebiet möglich, wenn im Pass ein Aufenthaltstitel der Bundesrepublik eingetragen ist oder die Einreisevoraussetzungen gemäß Schengener Abkommen vorliegen. Allerdings wird ab 1.4.2007 in diesen Fällen der Pass bei der Einreise ungültig gestempelt.
4Das Bundesinnenministerium erklärte auf Nachfrage, “dass eine Aussage zu der Frage wann mit der Erteilung irakischer Reisepässe der Serie G durch die zuständigen irakischen Behörden zu rechnen ist, von hier nicht getroffen werden kann, da dies in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der irakischen Seite fällt”. Von der irakischen Botschaft in Berlin war zu erfahren, dass neue Pässe der Serie G derzeit nur zentral (im Irak) ausgestellt werden können. Die Kosten betragen ca. 80 Euro. Die irakischen Botschaften werden trotz der Ankündigung des BMI bis auf Weiteres nur Pässe der Serie S ausstellen. Die Kosten für einen solchen Pass betragen 17 Euro.
Schwierigkeiten haben insbesondere solche irakischen Staatsbürger zu erwarten, die noch keinen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik besitzen und z.B. im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland kommen wollen. Hierzu erklärte das BMI auf Anfrage: “In Fällen der Familienzusammenführung weise ich auf das erforderliche Visumverfahren hin. Bei der Beantragung eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung kann über die zuständige deutsche Auslandsvertretung eine Ausnahme von der Passpflicht vor der Einreise beantragt werden. Inhaber ungültiger Reisepässe der Serie “S” sind gehalten, einen neuen Reisepass bei den zuständigen irakischen Behörden zu beantragen.”
gez. karim alwasiti
haval dargalay schrieb am 30. März 2007 um 17:36 Uhr
Neuichkeiten
für die irakischen pässe mit seri´´S´´ hat
Jeder kann ein und ausreisen wenn der einen aufenthalts auf ihrem irakischen pass eingetragen hat möglicheweise mit einen bescheinigung von der ausländerbehörde für die polizei kontrolen vor zuliegen damit der keinen schwerichkeiten bekommt…
Mit freundlichen Grüßen
haval dargalay.
5Nadya schrieb am 3. April 2007 um 11:48 Uhr
Ich hab da auch mal eine Frage. Mein Freund ist Iraker aus Kurdistan und war 6 Jahre hier geduldet. Dez06 ist er wegen eines Todesfalles freiwillig zurück in den Irak. Er ist im Besitz eines Irakischen S Passes aus Berlin. Man hat ihn aber nicht über die Syrische Grenze einreisen lassen( mit dem Auto ) Denn er beantragt ein Ehevisum für Deutschland weil wir heiraten möchten. Jetzt hat er am 15.4 nochmalst einen Termin auf der Deutschen Botschaft in Syrien. Seine Behörde in Erbil hat ihm einen neuen Pass ausgestellt auch mit dem S!!!! JETZT MEINE FRAGE: DARF ER TROTZDEM NACH SYRIEN EINREISEN UND DEN TERMIN WAHR NEHMEN UND KANN IHM AUCH TROTZ DES S PASSES DAS EHEVISUM ERTEILT WERDEN????? Denn die G Pässe gibt es anscheinend nur in Bagdad und die Bearbeitungszeit dauert wieder ewig.
6Danke
Karim Alwasiti, Flüchtlingsrat schrieb am 3. April 2007 um 16:30 Uhr
Hallo
ich nehme Bezug auf Ihren Kommentar vom 3.4.07 auf unserer Website und teile Ihnen mit, dass die irakischen Pässe Serie S z.Z von Belgien, Niederland, Luxemburg, Vereinigtes Königreich, Schweiz, Schweden und Slowakei nicht mehr anerkannt werden. Deutschland wird diese Pässe nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkennen. Von Syrien wissen wir dies nicht genau, aber ich nehme an dass diese Pässe immer noch für die Einreise in dieses Land gültig sind .
Die Erteilung eines Visums zum Zweck der Heirat durch die deutsche Botschaft kann mit den Pässen (Serie S ) problematisch sein, benötigt wird für solche Erteilung ein neuer Pass der Serie G. Daher wäre es am besten, wenn Ihr Freund einen Pass Serie G in Arbiel bzw. Bagdad beantragt.
Grüße
Karim Alwasit
7Nadya schrieb am 4. April 2007 um 11:35 Uhr
Der neue Reisepass wurde schon beantragt und ist auch in bearbeitung. Doch der Pass kommt einige Tage nach dem Termin den mein Freund in Syrien hat. Habe gestern mit der deutschen Botschaft in Syrien telefoniert. Er kann mit dem S Pass den Antrag für das Ehevisum stellen ( steht auch auf der Hompage der Botschaft ) muß aber bei Visumserhalt dann den G Pass haben.
8Trotzdem danke für die Antwort
Ali, Hülya schrieb am 15. April 2007 um 23:45 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich erstmal bei ihnen bedanken das Sie über eine Website uns erkundigen können.
Ich habe eine frage an Sie und zwar mein mann ist ein IRAKER er besitzt einen “S” Serie Pass. Wir haben uns einen Urlaub ausgebucht für monat august die nach Türkei geht.
Aber leider nach der Buchung haben wir erfahren durch die Familie das es leider mit der Ausreise nicht gehen wird wegen “S” Pässe. Mein Mann hat es aus dem irakischen konsulat ausgestellt bekommen.Was können wir jetzt nun machen Finanziell und Rechtlich ob er eine Reisepass bekommen kann durch die Ausländerbehörde.Bitte um Ihre hilfe wir wissen leider nicht mehr weiter.
Bedanke ich mich im Vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
9Hülya Ali
Karim Alwasiti, Flüchtlingsrat Niedersachsen schrieb am 16. April 2007 um 12:29 Uhr
Hallo Frau Ali,
die Einreise und die Ausreise mit dem Irakischen Pass Serie S ist nicht problematisch, so lange, eine Aufenthalterlaubnis für die BRD in dem Pass eingetragen ist. Allerdings wird der Pass ( nach unseren Informationen ) bei der Wiedereinreise in die BRD als ungültig gestempelt.
Daher rate ich Ihnen vor der Ausreise mit der zuständigen Ausländerbehörde zu sprechen.
Die neuen irakischen Pässe Serie G werden zur zeit nur zentral ausgestellt, und das heißt dass die Irakischen Botschaften noch nicht in der Lage sind solche Pässe auszustellen.
Bis die irakische Botschaft in Berlin die neuen Pässe ausstellt bzw. die neuen Anträge annimmt können sie nichts machen.
Freundliche Grüße
Karim Alwasiti
10Monika schrieb am 29. April 2007 um 21:57 Uhr
Hallo alle Miteinander!!!
11Ich bin mit einem Iraker verheiratet und mein Mann hat leider auch einen Reisepass der Serie “S”. Die Tatsache, dass der Reisepass als ungültig benannt wurde ohne die Iraker mit den neuen Reisepässen zu versorgen finde ich als Menschensverachtung ,Diskriminierung und Einschränkung!!!Sogar Haustiere können sich freier in der Welt bewegen als die Iraker heutzutage!!! Wieviel muss noch ein irakischer Staatsbürger ertragen? Bei sich zu Hause im Irak werden Iraker unmenschlich behandelt und im Ausland haben sie auch immer weniger Rechte!!!Wieso? Kann mir jemand das beantworten?Oder gibt es einen bestimmten Preis den man für einen Reisepass zahlen muss?
Gruß
Moni
Nadya schrieb am 30. April 2007 um 12:38 Uhr
Hallo Monika ich schließ mich deiner Meinung nach an. Ich bin mit einem Kurden verlobt und wir wollten schon längst eine Ehevisum beantragen weil wir in D heiraten wollen. Doch ständig lassen sich die Behörden was neues einfallen. Erst sollten die Nordiraker nach Damaskus um Visum zu beantragen und jetzt sollten sie nach Ankara. Doch ohne Pass kann mein Freund jetzt niergends den Antrag stellen. Ich find das eine große Schweinerei was man mit den Irakern macht. Bevor man eine sache beschließt sollte man auch sicher gehen das die Pässe überhaupt ausgestellt werden. Denn hier in D werden die noch nicht ausgestellt und in Bagdad ist das sehr schwer die zu bekommen. Alleine die Kosten (200§) Wir warten schon seit 3 Wochen auf den Pass und ich hoffe der kommt bald. MAN MUSS SICH ALS DEUTSCHE ECHT SCHÄMEN DAS MAN DEUTSCHE IST. Was die Regierung mit Menschen treibt ist nicht mehr normal
12raja helfert schrieb am 2. Mai 2007 um 19:48 Uhr
Hallo Nadya! ich habe deine E.mail an Monika gelesen.Ich binn Irakerin binn mit einem Deutschen Mann verheiratet.Mein Pass ist auch mit einem S versehen güldigkeit biss 03.08,ist ess überhaubt möglich zu Arbeiten? Mein Mann ist richtig sauer auf Deutsche Politiger und auf Irakische Botschaft.Ess ist eine sauerei wie mann mit Menschen umgeht EUROPA schaut weg. GR:R.H.
13Laura schrieb am 3. Mai 2007 um 13:03 Uhr
Hallo,
14mein freund und ich möchten auch heiraten.
uns wurde gesagt den reisepass kann man in berlin beantragen.Wer kann uns helfen und hat ein pass schon da bekommen?
Wir wollen nur wissen wie ihr es gemacht habt.
oder wo bekomen wir einen solchen antrag für den reisepass?
Mammone schrieb am 3. Mai 2007 um 15:58 Uhr
d ist wirklich ein frechheit Irakishe brurger so wie d letze dreck zu behandlen ich bin d meinung das sie auf uns fixiert sind bin seit 8 jahre in deutschland hab ein wiesse weste und war gar nicht arbeitslos und vor allem zahle ich mein steure regelmässig für d bin ich gut genung ich glaube d war d grüsste fehler d land zur betretten beim allen respect zur d ehrlichen deutschen.es schaut so aus als wären wir wirklich unfähig hier zu leben wenn Ihre eure gestzt durcführen wollen na bitte aber bitte redet nicht mehr von menschenrechte weil Ihre das gegen teil macht Ihre wiederspricht eure eigene grundgesetzt es ist echt traurig wie tief ist das land gesunken.vebrecher d jahre lang im knast hocken leben danach wie könige und wir sind trotz allem unerwünscht.mir ist egentlich igal ob die die pässe im grussen mass gefälscht haben ich habe mein ausweiss ordnunggemäß beantragt und bekommen warum solllte ich für d par idoiten d ihre leben nicht auf d reihe kriegen leiden.es gibt eigendlich so viel zur schreiben aber ob d was bringt d weisss nur d liebe gott eins ist sicher ARMES DEUTSCHLAND
15karim Alwasiti, Flüchtlingsrat niedersachsen schrieb am 3. Mai 2007 um 17:13 Uhr
Hallo Lura,
Die irakische Botschaft in Berlin stellt weiterhin die passe Serie S für die IrakerInnen die bis jetzt keinen gültigen irakischen Pass besitzen .
Ich denke solange ihr Freund in der Bundesrepublik lebt, wird der Pass der Serie S erst einmal ausreichen, um die Heirat standesamtlich registrieren zu lassen.
Der irakische Pass wird nur dann ausgestellt, wenn die folgenden irakischen Dokumente der Botschaft vorliegen
- irakischer Personalausweis
- Irakischer Staatsangehörigkeitausweis .
Es wäre am besten, wenn Sie erst einmal einen Termin wegen dieser Angelegenheit bei der Botschaft vereinbaren.
Einen solchen Termin bekommt man nicht früher als vor 2 Monaten.
Grüße
16Karim Alwasiti
Kares schrieb am 4. Mai 2007 um 12:57 Uhr
Hallo Leute,
Kann mir bitte jemand sagen ob diese Ungültikeit der irakischhe pässe der serie “S” international ist? Ich meine ob alle Länder es nicht anerkennen oder sind es nur bestimmte länder? Ich möchte nähmlich im Juli nach Iran und habe Angst dass ich dort Ärger bekomme!!!!!!!!!!
Grüße
Kares
17karim alwasiti, Füchtlingsrat Niedersachsen schrieb am 4. Mai 2007 um 14:13 Uhr
Hallo Kares,
nein, diese Ungültigkeit ist nicht international
s. bitte unsere Antwort vom 3.April
Grüße
18karim Alwasiti
Nadya schrieb am 8. Mai 2007 um 20:59 Uhr
Also das mit dem Pass ist der größte Misst den sich die deutschen Behörden ausgedacht haben. Seit Wochen macht mein Freund jetzt schon rum das er endlich den Pass bekommt. Aber irgendwie wird er von seinen eigenen Landsleuten angelogen. Ich bin am verzweifeln, unsere Papiere liegen auf dem Standesamt und mein Freund kann seinen Antrag zum Ehevisum nicht stellen weil er ohne den scheiß G Pass nirgendswo einreisen kann. WAS SOLL DENN DIE SCHEISSE???? Welcher Idiot hat das beschlossen das die Iraker sich einen neuen Pass zulegen sollen??? Die sollen lieber mal schauen was hier in Deutschland abgeht. Weil hier wird viel viel mehr gefäschlt und gefeilscht was das zeug hält, aber das will ja keiner sehen.
19Hellenic schrieb am 11. Mai 2007 um 11:09 Uhr
Ich verstehe nicht was der standesamt damit zutun hat den neuen pass kann man dann nachreichen oder nicht hauptsache unsere papiere laufen nicht ab denn dann muss man wieder alles von vorne machen DEUTSCHLAND ist bekloppt die haben nichts anderes zu tun und machen nur problemE:Es muss eine lösung schnellst möglich von den DEUTSCHEN gefunden werden bis die neue Pässe eingeführt werden so gibt es nur probleme mit den Leuten
20Nadya schrieb am 13. Mai 2007 um 13:29 Uhr
Das Standesamt ist nicht das Problem, eher die Botschaft!!! Die Botschaft braucht den neuen Reisepass. Ohne Reisepass keine Einreise ohne Einreise keine Antragsstellung. Und seit tagen wir die Stadt im Nordirak wo mein Freund lebt bombadiert bzw es gab Anschläge. WAS SAGT DA DIE REGIERUNG DAZU???? MEIN FREUND IST DA UNTEN UND ICH MUSS MIT ANSEHEN WIE ALLES KAPUTT GEHT!!!
21Ich werde zum Anwalt gehen und klagen
k.weber schrieb am 16. Mai 2007 um 09:07 Uhr
Nachfolgend ein Erlass des MI Rheinland-Pfalz zum Thema “irakische Pässe”
Sehr geehrter Herr Wolf,
22das Bundesministerium des Innern hat die Gültigkeit der als Übergangslösung gedachten Reisepässe der Serie “S” der Republik Irak durch Allgemeinverfügung mit Wirkung vom 1. April 2007 widerrufen. An deren Stelle sollen die Reisepässe der Serie “G” treten. Die ADD ist darüber unterrichtet worden.
Dieses wirft für die Praxis eine Reihe von Probleme auf, die dem BMI aus dem Kreis der Länder vorgetragen wurden, die jedoch noch nicht abschließend geklärt werden konnten, weshalb eine Unterrichtung der Ausländerbehörden zurückgestellt werden musste.
Für Personen, die sich bereits rechtsmäßig in der Bundesrepublik aufgehalten haben, sind Pässe der Serie “S” für den Aufenthalt gleichwohl als ausreichend anzusehen, bis der im Pass enthaltene und zu einem Aufenthalt in Deutschland berechtigtende Aufenthaltstitel bzw. ein entsprechendes Visum abläuft oder ein Aufenthalt, der am 31. März 2007 rechtmäßig war, endet.
Problematisch ist jedoch, dass einige Bundesländer bereinstimmend berichtet haben, dass seitens der irakischen Auslandsvertretungen auch weiterhin nur Pässe der Serie “S” ausgestellt werden und eine Ausstellung von Pässen der Serie “G” offensichtlich noch nicht erfolgt und unklar ist, ab wann überhaupt damit gerechnet werden kann.
Die Ausländerreferentenbesprechung hat sich bezüglich des Vollzugs der Bleiberechtsregelung dafür ausgesprochen, dass bei irakischen Staatsangehörigen vor diesem Hintergrund nicht von einem Verstoß gegen die Passpflicht ausgegangen werden kann, wenn beispielsweise ein Pass der Serie “S” vorgelegt wird, sondern die Aufenthaltserlaubnis beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen zu erteilen ist.
Eine abschließende Rückäußerung des BMI, wie bei dieser Sachlage
passrechtlich konkret zu verfahren ist, steht jedoch noch aus, ist aus hiesiger Sicht aber erforderlich. Um Rechtsnachteile für die betroffenen Personen zu vermeiden, bitte ich in allen aktuell zur Entscheidung anliegenden Fällen einen Ausweisersatz auszustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Horst Muth
Ministerialrat
Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
Leiter des Referates 316 - Ausländer und Asylrecht
Tel: 06131/16-3373
Fax: 06131/16-3390
Horst.Muth@ism.rlp.de
Laura schrieb am 16. Mai 2007 um 13:02 Uhr
Hallo,
23wir haben schon im April einen pass beantragt und bis jetzt noch nichts gehört.
Können sie mir sagen wie ich die irakische botschaft in Berlin telefonisch erreichen kann?
Was braucht man wenn eine deutsche einen irakischen Staatsbürger hier in deutschland heiraten will?
bitte um antwort
danke
Ahmed Ameri schrieb am 18. Mai 2007 um 09:16 Uhr
Hallo
Ich bin Irakisch Student hier in Deutschland,ich bin verheiratet von deutsche Frau, ich habe Pass ‘S’,in dieser pass habe ich Ficktionbescheinigung bis September 2007, ich habe mit Irakische Botschaft telefoniert, die Botschaft haben keine Pass ‘G’und die Botschaft weissen nicht wann sie bekommen diese neue Pässe ‘G’ von Bagdad. Meine Frage was soll ich machen? wenn die Botschaft haben keine Pässe ‘G’ bis sepetember 2007
Ich Freue mich für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Ahmed Ameri
24karim Alwasiti, Flüchtlingsrat Niedersachsen schrieb am 18. Mai 2007 um 15:01 Uhr
Hallo Laura,
die irakische Botschaft in Berlin ist sehr schwer telefonisch zu erreichen, aber Sie müssen öfters versuchen
Um die Heirat von irakischen Staatsbürgern standesamtlich registrieren zu lassen, müssen die folgenden Dokumente dem Standesamt vorgelegt werden:
-Irakische Geburtsurkunde
-Ledigkeitsbescheinigung
-National Pass
Grüße
25Karim Alwasiti
Karim Alwasiti, Flüchtlingsrat Niedersachsen schrieb am 18. Mai 2007 um 15:28 Uhr
Hallo Herr Ameri,
wenn die irakische Botschaft bis dahin nicht in der Lage ist, die Pässe der Serie G auszustellen, müssen Sie eine Bescheinigung von der Irakischen Botschaft der zuständigen Ausländerbehörde vorlegen.
Die Bescheinigung können die Betroffenen per Post bekommen(das haben wir durch unser Telefonat mit Konsularabteilung der Botschaft erfahren), wenn Sie eine Kopie Ihres Passes mit einem Schreiben und einem frankierten Briefumschlag an die Botschaft schicken.
Die Botschaft stellt diese Bescheinigung nur dann aus, wenn sie selbst den Pass ausgestellt hat.
Freundliche Grüße
26karim Alwasiti
iman schrieb am 19. Mai 2007 um 09:38 Uhr
sehr geeherter Herr Alwasiti,
ich bin eine irakerin 21 jahre alt! lebe seit 6 Jahre in deutschland als Flüchtlinge!
vor 6 Monat, musste ich mein blauen pass abgeben! nun hab ich nur ein Bescheinung bis sep. 07
ich möchte eine Irakischen pass beantragen! das Problem ist:
( irakischer Personalausweis
- Irakischer Staatsangehörigkeitausweis ) hab ich leider nicht! durch der flucht hab ich sie verloren!!!
ich hab gehört, ohne diese Dokumente, kann ich keinen Pass haben!
was soll ich jetzt machen?
ich hab auch versucht, meine bekannten, nachbaren im Irak zu erreichen, aber leider die können mir nicht helfen!!
manche sind ums leben gekommen, manche sind auch in anderem Länder geflüchtet!
Bitte ich brauche einen Rat!!
Vielen Dank im Voraus…
Iman Faisal
27Nadya schrieb am 19. Mai 2007 um 19:21 Uhr
Hallo an alle zusammen,
28mein Freund hat seinen G-Pass endlich bekommen. Hat mit abgabe ungefähr 1 Woche gedauert!!!! Ist eben Irak und nicht Deutschland!!!
AOL schrieb am 22. Mai 2007 um 15:28 Uhr
Sehr geehrter Damen und Herren
Ich bin ein Irakische Bürger der in D seit 1999 wohnt. Ich habe im Januar dieses Jahr die Deutsche Einbürgerung beantragt, laut neue D erlassene Gesetze, mir wurde gesagt, dass ich erst einen Irakischesn Pass und das habe ich gemacht. In der mitte April 2007, habe ich den bekommen. War ich aber blöd überrascht, als mir die deutsche Ausländerbehörde, wegen ungültigkeit des Irakischen Passes serie-S- informiert hatte. :(
Meine Frage ist so: Fals ich einen -G- Serie von auserhalb Deutschland bekomme, als beispiel; Irakische Botschaft in Frankreich, Belgien…etc. wird dies auch für Deutschland gültig? wird diese Pass von den D Behörden akzeptiert und angenommen?
im voraus bedankt
Omar
29Laura schrieb am 23. Mai 2007 um 12:01 Uhr
Kann man mit den papieren auch ohne reisepass auf ein Standesamt heiraten?
Unter wlche nummer kann man denn die Botschaft erreichen?
Vielen Dank
30Garcelia schrieb am 23. Mai 2007 um 13:01 Uhr
Sehr geehrter Herr Alwasiti,
Mein Mann ist irakischer Kurde, wir haben am 23 Febr. diesen Jahres geheiratet. Er hat auch letztes Jahr in der Irkischen Botschaft in Berlin einen Pass der Serie S erhalten. Durch unsere Heirat und die Aufentahltsgenemigung die noch bis Sept 07 gültig ist, ist doch somit der Pass meines Mannes jetzt noch als gültig anzuerkennen?
Können wir denn jetzt schon einen schriftlichen Antrag auf einen neuen Gültigen Pass der Serie G in der irakischen Botschaft in Berlin beantragen, in dem wir eine Kopie des jetzigen Passes der Aufenthaltsgeneigung und die Heiratsurkunde mitschicken um rechtzeitig darüber Auskunft zu bekommen wenn im Sept. 07 immer noch keine G Pässe ausgestellt werden können, was mein Mann dann machen muss damit seine Aufenthaltsgenemigung von der hiesigen Ausländerbehörde auch wieder verlängert wird.
Vielen Dank im Voraus
Mfg
Garcelia
31Karim Alwasiti, Flüchtlingsrat Niedersachsen schrieb am 24. Mai 2007 um 14:45 Uhr
Hallo Frau Faisel,
ohne Vorlage der o.g irakischen Dokumente wird die Botschaft leider keinen Pass ausstellen.
Mir ist bewusst, dass solche Dokumente aus dem Irak heutezutage verdammt schwerig zu beschaffen sind, aber Sie müssen es weiterhin versuchen.
Wenn irgendwelche weitere Dokumente vorhanden sind, wäre es einen Versuch wert, dass sie nochmals mit der Botschaft darüber sprechen.
Freundliche Grüße
Karim Alwasiti
32Karim Alwasiti, Flüchtlingsrat Nidersachsen schrieb am 25. Mai 2007 um 13:31 Uhr
Sehr geehrter Herr Omar,
Ja, ich nehme an, dass den Pass von den deutschen Behörden akzeptiert wird
Aber soweit ich informiert bin, wird z. Z keine irakische Botschaft im Ausland solche Pässe( Serie-G) ausstellen.
Grüß
33Karim Alwasiti
Karim Alwasiti, Flüchtlingsrat Nidersachsen schrieb am 25. Mai 2007 um 13:58 Uhr
Sehr geehrte Frau Garcelia,
der Pass Ihres Ehemannes ist bis zum Ende der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis, die darin steht, gültig, solange er aus dem EU Gebiet nicht ausreist.
Falls bis zum Zeitpunkt der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis seitens der Botschaft weiterhin keine Pässe der Serie G ausgestellt werden können( die Ausländerbehörden werden durch die zuständigen Innenministeriums darüber ständig informiert), dann wird die Aufenthaltserlaubnis Ihres Ehemannes auf einem vorübergehenden Ausweisersatz verlängert, bis ein Pass-Serie G ausgestellt werden kann.
Zusätzlich können Sie die entsprechende Bescheinigung der Botschaft auch vorlegen, aber das ist nicht notwendig
Freundliche Grüße
Karim Alwasiti
34Steffi schrieb am 26. Mai 2007 um 20:51 Uhr
Mein Verlobter ist Iraker und besitzt einen Pass der S-Serie und ist geduldet (Duldung klebt im Pass). Die Duldung muß am 26.7.07 verlängert werden, was dann? Wird sein Pass dann ungültig. Unser Eheschließungsverfahren läuft schon 1 Jahr. Wir müssen noch eine Überbeglaubigung nachholen, dass kann noch 3 Monate dauern.
OlG verlangt immer aktuellen Stand der Duldung. Müssen wir Probleme befürchten.
Gruß Steffi
35karim Alwasiti, Flüchtlingsrat niedersachsen schrieb am 29. Mai 2007 um 14:35 Uhr
Hallo Steffi,
wenn die irakischen Pässe der Serie G seitens der Botschaft bis dahin nicht ausgestellt werden können
(und davon gehen wir aus), dann wird der Pass bei der Verlängerung der Duldung nicht ungültig. Darüber hinaus müssen Sie keine Probleme befürchten.
Gruß
36Karim Alwasiti
Steffi schrieb am 5. Juni 2007 um 09:44 Uhr
Sehr geehrter Herr Awasati,
haben heute erfahren, daß bei Ablauf seiner Duldung die im Paß
klebt, sein Pass (S-Serie/Irak)von der AB einbehalten wird und er nur einen Duldungsausweis erhält. Heiraten ohne Paß? Hilfe
Muß noch hinzufügen, daß wir uns im Bundesland Bayern befinden.
Gruß
37Steffi
Karim Alwasiti, Flüchtlingsrat Niedersachsen schrieb am 5. Juni 2007 um 14:37 Uhr
Hallo Steffi,
das Einbehalten der Pässe der geduldeten Iraker seitens der Ausländerbehörden ist nicht neu ( manche Ausländerbehörden praktizieren das seit einigen Zeiten). Das bedeutet allerdings nicht, dass der Pass ungültig ist.
Wie gesagt, wenn bis zum Zeitpunkt, an dem Ihre Heiratspapiere vollständig sind, keine irakische Pässe Serie –G ausgestellt werden können, sollte der Pass der Serie S ausreichen .
Wenn in Ihrem Fall der Pass einbehalten wird und Sie heiraten möchten, dann müssen Sie sich bei der Ausländerbehörde bestätigen lassen, dass ein gültiger Pass dort vorliegt.
Diese Informationen beruhen auf unseren bisherigen Kenntnissen für Niedersachsen.
Für die genauen Information vor Ort (Bayern) wenden Sie sich bitte an den bayerischen Flüchtlingsrat (Tel. 089/762234 oder e-mail: bfl@ibu.de)
Grüße
38Karim Alwasiti
Steffi schrieb am 5. Juni 2007 um 18:57 Uhr
Sehr geehrter Herr Alwasati,
vielen Dank für die Informationen. Haben uns schon per e-mail an den Bayerischen Flüchtlingsrat gewandt und auch schon Antwort erhalten.
Danke und Viele Grüße
39Steffi
sanaa schrieb am 12. Juni 2007 um 14:11 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin eine Schüler und habe einen Pass der S-Serie und will gerne mit meine Elern nach Iran und Irak reisen.Das Problem ist aber dass ich Angst habe, das ich nicht mehr zurück nach Deutschland kommen kann.Könnte irgend jemand mir bitte helfen und mich darüber informieren?
Mit freundlichen Grüßen
40Sanaa
Karim Alwasiti schrieb am 14. Juni 2007 um 15:53 Uhr
Hallo Sanaa,
die Einreise und die Ausreise mit dem Irakischen Pass Serie S ist nicht problematisch, so lange, eine Aufenthalterlaubnis für die BRD in dem Pass eingetragen ist. Allerdings wird der Pass ( nach unseren Informationen ) bei der Wiedereinreise in die BRD als ungültig gestempelt.
Daher rate ich Ihnen unbedingt vor der Ausreise mit der zuständigen Ausländerbehörde zu sprechen.
Freundliche Grüße
41Karim Alwasiti
sanaa schrieb am 18. Juni 2007 um 09:54 Uhr
Sehr geehrte Herr Alwasiti,
danke für die Informationen aber heute war ich bei der Ausländerbehörde und habe mit Ihnen gesprochen aber leider haben sie mir gesagt, dass sie nichts dagegen machen können und das ich mich bei der Konsulat melden muss und die Konsulat dieses Problem lösen muss und das ist voll kompliziert.:(
Mit freundlichen Grüße
42Sanaa
Steffi schrieb am 18. Juni 2007 um 15:39 Uhr
Sehr geehrter Herr Alwasiti,
ich habe eine Frage die nicht irakische Pässe betrifft.
Wir haben vor über vier Wochen seinen Familienregisterauszug nach Irak zur Überbeglaubigung zurückgeschickt. Leider ist dieser bis jetzt nicht angekommen.
Gibt es im Irak Anwälte oder Personen die uns bei der Beschaffung einer neuen Urkunde und Überbeglaubigung helfen können? Sein Bruder behauptet er bekomme keine neue Urkunde mehr. Verzweiflung - ohne überbeglaubigten Familienregisterauszug dürfen wir nicht heiraten.
Viele Grüße
43Steffi
Ommer schrieb am 18. Juni 2007 um 20:02 Uhr
ich möchte wissen wan die pässe “G” in IRagische botschaft Eingestellt??
44Claudia schrieb am 19. Juni 2007 um 10:40 Uhr
Hallo Karim Alwasiti
Ich habe eine frage an sie. Mein freund ist kurde aus kurdistan und er lebt auch in kurdistan. ich bin deutsche und ich möchte meinen freund in kurdistan heiraten. welche papiere braucht man um in kurdistan heiraten zu können, und welchen pass braucht mein freund dafür um zu heiraten. Ich hoffe sie können mir diese frage beantworten. Und wie kann er dann von kurdistan nach deutschland einreisen? Und wo muss man das visum beantragen in welcher stadt.
Viele Grüße
45Claudia
Karim Alwasiti schrieb am 19. Juni 2007 um 15:06 Uhr
Hallo Herr Ommer,
Die irakische Botschaft schreibt in ihrer Homepage, dass in den kommenden Wochen die Formulare und das bearbeitende Personal für die Ausstellung der neuen Serie der irakischen Pässe nach Deutschland kommen wird
Gruß
Karim Alwasiti
46Karim Alwasiti schrieb am 19. Juni 2007 um 15:08 Uhr
Hallo Steffi,
die deutsche Botschaft in Bagdad hat eine Liste von Anwälte, die im Auftrag der Botschaft für die Beglaubigung von irakischen Dokumente zuständig sind, die von Deutschland zur Beglaubigung nach Irak geschickt werden.
Fragen Sie bei der Botschaft unter der folgenden E-adresse an
Zerg@bagd.auswaertiges-amt.de
Freundliche Grüße
47Karim Alwasiti
Karim Alwasiti schrieb am 21. Juni 2007 um 14:52 Uhr
Hallo Claudia,
in Kurdistan können sie Ihren Freund heiraten (für die Heirat brauchen sie u.a unbedingt ihre Ledigkeitsbescheinigung) und haben damit grundsätzlich ein Recht auf Familienzusammenführung. Für die Einreise Ihres Freundes nach Deutschland benötigt er aber ein Visum, das lediglich in der deutschen Botschaft in Syrien oder Ankara ausgestellt werden kann.( die beide Botschaften sind für die Bearbeitung der Anträge auf Familiernzusammenführuung für die Menschen aus dem Nordirak zuständig sind)
Es wäre jetzt unbedingt notwendig, dass sich Ihr Freund möglichst schnell einen Pass der Serie G besorgt, der z.Z. nur zentral im Irak ausgestellt wird. Diesen braucht er für die Erteilung des Visum zwecks der Familienzusammenführung.
Mit dem Pass der Serie S kann ihr Freund nach Syrien oder Ankara einreisen und sich nach der Beantragung das Visum bei der deutschen Botschaft vorstellen.
Freundliche Grüße
48Karim Alwasiti
Claudia schrieb am 23. Juni 2007 um 20:01 Uhr
Sehr geehrter Herr Alwasiti vielen dank für ihre antwort. Wie lange dauert es dann bis mein freund sein visum bekommt. Wie viele wochen oder monate. können sie es mir sagen wie lange es dauert? Mit freundlichen Grüßen Claudia
49karim Alwasiti, Flüchtlingsrat Niedersachsen schrieb am 26. Juni 2007 um 13:41 Uhr
Hallo Claudia,
das Familienzusammenführung-Verfahren dauert fast 8 Wochen.
Viele Grüße
Karim Alwasiti
50Kassim schrieb am 27. Juni 2007 um 13:12 Uhr
Hallo,
ich hab auch ein Problem. ICh hab vor 1 woche mein Abitur geschafft und am montag wäre die Abitur Fahrt nach Spanien angesagt und ich hab die “S” Serie. Ich war gesten beim Ausländeramt aber die haben mir keine Beischeinigung oder ähnliches gegeben damit ich keine Schwierigkeiten am Flughafen bekomme. Niederlassungserlaubnis ist ebenfalls vorhanden.
Ich weiß nicht was ich tun soll, hat jemand eine Ahnung???
Danke
mfg.
51Kassim
Karim Alwasiti schrieb am 28. Juni 2007 um 16:07 Uhr
Hallo,
die Ein-Ausriese innerhalb der Eu sind nicht problematisch
fg
Karim Alwasiti
52Claudia schrieb am 3. Juli 2007 um 15:01 Uhr
Sehr geehrter Karim Alwasiti,
wie lange dauert es bis er dann nach Deutschland einreisen kann. Wenn er alles beantragt hat. Ich hoffe sie können mir diese Frage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia
53Karim Alwasiti schrieb am 4. Juli 2007 um 15:51 Uhr
Hallo Claudia,
wie ich am 26.Juni Ihnen geschrieben habe,
dauert das Familienzusammenführung -Verfahren fast 8wochen , dann wird man das Visum bekommen.
Freundliche Grüße
Karim Alwasiti
54Claudia schrieb am 6. Juli 2007 um 17:28 Uhr
muss mein freund das ticket für das flugzeug selber bezahlen wenn er nach deutschland fliegen will? oder bezahlt das dass Konsulat in irak.
Mit freundliuchen Grüßen
Claudia
55karim Alwasiti, Flüchtlingsrat Niedersachsen schrieb am 10. Juli 2007 um 13:51 Uhr
im Irak gibt es nur ein deutsches Konsulat in der kurdischen Stadt Arbiel . Dieses Konsulat ist nur ein Honorarkonsulat und hat mit solchen Angelegenheiten nichts zu tun.
Selbstverständlich muss Ihr Freund selbst die Kosten der Tickets bezahlen.
Gruß
Karim Alwasiti
56Ommer schrieb am 11. Juli 2007 um 23:15 Uhr
hallo herr Karim Alwasiti können sie mir villeicht jetzt sagen ob die pässe mit der serie “g” in der Irakischen botschaft zu bekommen sind?
Danke!
57Karim Alwasiti schrieb am 12. Juli 2007 um 11:58 Uhr
Hallo Ommer
als Antwort verweise ich in diesem Zusammenhang an den Folgenden Link der irakischen Botschaft in Berlin.
http://www.iraqiembassy-berlin.de/docs/arabic/anzeige156_ar.php
58Salma Salih schrieb am 14. Juli 2007 um 13:00 Uhr
Halllo Herr Alwasiti,
ich lebe seit 8 Jahren in Deutschland und besitze die Niederlassungserlaubnis, habe aber den S-Pass.
Im April hab ich die Einbürgerung beantragt und mein Sachbearbeiter meinte, dass alle Voraussetzungen für eine (positive) Entscheidung vorliegen würden, wäre da nicht das Passproblem.
Meine Frage ist nun, ob es möglich wäre, das Verfahren ohne den Pass abzuschließen, da es ja keinen Sinn macht einen zu holen und den dann gleich wieder abzugeben.
Vielen Dank
Salma Salih
59karim Alwasiti schrieb am 16. Juli 2007 um 16:18 Uhr
Hallo Frau Salih,
ja, das ist möglich
Bitte nennen Sie uns das Bundesland in dem Sie leben, damit wir Ihre Frage genauer antworten können.
Grüße
60Karim Alwasiti
Salma Salih schrieb am 17. Juli 2007 um 22:19 Uhr
Sehr geehrter Herr Alwasiti,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich lebe in NRW. Wie kann ich meinen Sachbearbeiter davon überzeugen? Kann mir die Botschaft irgendwie weiterhelfen?
Freundliche Grüße
Salma Salih
61Karim Alwasiti schrieb am 18. Juli 2007 um 15:28 Uhr
Hallo Frau Salih,
versuchen Sie folgendes:
Besorgen Sie sich eine Bestätigung von der Botschaft in der enthalten ist, dass z.Z Pässe der Serie G nicht ausgestellt werden können. Diese Bestätigung sollte auf einer Kopie Ihres Passes Serie S stehen ( siehe meine Antwort vom 18.Mai an Ameri) und legen Sie diese der Einbürgerungsstelle vor.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte vor Ort an den Flüchtlingsrat NRW
Tel: 0201- 899 08-0
E-Mail: info@frnrw.de
Freundliche Grüße
62Karim Alwasiti
melanie maier schrieb am 25. Juli 2007 um 02:58 Uhr
sehr geehrte damen und herren,
ich würde gerne erfahren ob es eigentlich möglich ist und erlaubt das ein naher verwanter im irak einen pass der serie G für meinen freund holen kann ?
da es den G pass in deutschland ja nicht gibt.
über eine antwort wäre ich sehr dankbar.
63viele grüße melanie maier
k.Alwasiti, Flüchtlingsrat Niedersachsen schrieb am 25. Juli 2007 um 15:47 Uhr
laut den Angaben der irakischen Botschaft in Berlin: Dies ist schon möglich wenn der Verwandte im Irak bevollmächtigt ist, das Formular für die Ausstellung des Passes aus dem Irak dem Antragsteller zuzuschicken. Das Formular muss von dem Antragsteller unterschrieben werden und mit notwendigen irakischen Dokumente in den Irak dem Bevollmächtigter zugeschickt.
64Diese Prozedur ist oft nicht problemlos, weil Fehler bei der Eintragung des Namens und der Unterschrift des Antragstellers auftreten können.
Jede eventuell nötige Korrektur ist nur im Irak am Ort der Passausstellung möglich, weil die irakische Botschaft in BRD den Pass nicht zuständig ist, weil sie ihn nicht ausgestellt hat.
Grüße
Karim Alwasiti
Steffi schrieb am 9. August 2007 um 22:10 Uhr
Sehr geehrter Herr Alwasiti,
kann es sein daß das Außenministerium in Baghdad Probleme bei der Überbeglaubigung eines Familienregisterauszugs macht, weil das Dokument im irakischen Kurdengebiet ausgestellt wurde?
Gruß
65Steffi
Karim Alwasiti schrieb am 13. August 2007 um 11:24 Uhr
Hallo Steffi,
nein, solche Fälle sind uns nicht bekannt.
Gruß
66Steffi schrieb am 20. August 2007 um 14:11 Uhr
Sehr geehrter Herr Alwasiti,
hab in einem Forum gelesen, daß aufgrund eines irakischen S-Passes die Eheschließung verweigert werden muß, da der Pass nicht mehr anerkannt ist (die Auskunft gab ein Herr der Standesamtsaufsicht). Der Pass ist seiner meiner Meinung nach, nicht mal mit einem abgelaufen Pass gleichzustellen. Die Allgemeinverfügung zur Nichtanerkennung der irakischen Pässe durch das BMI lasse kein Ermessen zu.
Traue mich gar nicht unseren Standesbeamten zu fragen.
Unser Eheschließungverfahren läuft schon länger und wir warten nur noch auf die Überbeglaubigung des Registerauszugs. Nicht auszudenken, wenn alles umsonst war.
Wissen Sie vielleicht genaueres?
Gruß
67Steffe
zuher schrieb am 23. August 2007 um 23:11 Uhr
ich wohne seit 1999 in Deutschland und ich habe bis jetzt nicht meine famielea sehen,ich habe eine Reisse Ausweiss Urlaubniss Aufenthalt ich möchte meine Bruder einladen in hear.
können sie mir hälfen ?
Danke
23.08.2007
68Karim Alwasiti schrieb am 5. September 2007 um 11:52 Uhr
Hallo Steffi,
von diesem Forum haben wir noch nicht erfahren.
Laut der Antwort des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann auf die Anfrage einer Landtags Abgeordneten kann bei irakischen Staatsangehörigen, bei denen die Befristung des rechtmäßigen Aufenthalts abgelaufen ist und deren Pass der Serie „S” bei Verlängerung nicht mehr länger anerkannt ist, eine Ausnahme von der Erteilungsvoraussetzung der Erfüllung der Passpflicht im Inland zugelassen werden, sofern keine Anhaltspunkte für eine Fälschung des Passes vorhanden sind.
Der Aufenthaltstitel kann in diesen Fällen auf Antrag der irakischen Staatsangehörigen als Ausweisersatz erteilt werden.
Im Allgemeinen soll die Nicht-Ausstellung der neuen Pässe der Serie G seitens der irakischen Botschaft keine Nachteile für die Betroffenen verursachen.
In Bayern soll die Gültigkeit der Pässe bis zum 1.10.07 verlängert werden , wenn der Aufenthaltstitel bis zu diesem Zeitpunkt gültig ist.
Fragen Sie dazu den zuständigen Standesbeamten, es soll einen gewissen Ermessensspielraum geben
Gruß
69Karim Alwasiti
Karim Alwasiti, Flüchtlingsrat Niedersachsen schrieb am 5. September 2007 um 11:54 Uhr
Hallo Zuher,
Sie können Ihren Bruder zu Besuch nach Deutschland einladen , wenn Sie arbeiten und über ausreichenden Wohnraum verfügen. Allerdings müssen Sie für die Kosten des Aufenthaltes Ihres Bruder während des Besuches aufkommen.
Grüße
70karim Alwasiti
Mustafa schrieb am 25. September 2007 um 15:50 Uhr
Hallo Herr Alwasiti
wissen sie wie es ist wenn man den s-pass bereits hat und später den g pass beantragen will, welche papiere man braucht ? Weil von den dokumenten (staatsbürgerschaftsurkunde) habe ich nur noch kopien, aber pass und personalausweis sind orginal.
Vielen dank im voraus
71Karim Alwasiti schrieb am 11. Oktober 2007 um 18:32 Uhr
Hallo Herr Mustafa,
für die Beantragung des neuen Passes G müssen Sie die Staatsbürgerschaftsurkunde und den Personalausweis im Original der Botschaft vorliegen bzw. zuschicken . In diesem Zusammenhang spielt keine Rolle ob Sie den Pass-S besitzen oder nicht.
Grüße
72Ali schrieb am 22. Oktober 2007 um 21:04 Uhr
Sehr geehrte damen und herren ich habe da ne frage
73ich besitze irakische pass mit dm serie “S” und habe aufenthaltserlaubnis fur 1 jahr und vor ein paar tagen bin ich damit nach schweden
gefahren (mit dem schiff) habe aber die ausländer behörde nichts gesagt, jetzt will ich mit flugzeug zuruck nach deutschland und wollt wissen ob das möglich ist.
vielen dank mit freundliche grussen
k.weber schrieb am 25. Oktober 2007 um 08:59 Uhr
Neue Regelung zur Ausstellung irakischer Pässe der Serie G siehe:
http://www.iraqiembassy-berlin.de/docs/de/anzeige75_de.php
74karim Alwasiti, Flüchtlingsrat Niedersachsen schrieb am 26. Oktober 2007 um 11:53 Uhr
Hallo Herr Ali,
es wird kein Problem bei der Wiedereinreise über den Flughafen geben , solange Ihre Aufenthaltserlaubnis gültig ist, und Ihre Reise innerhalb der EU erfolgt.
75Es kann sein,dass Ihr Pass bei der Wiedereinreise als ungültig gestempelt wird - das ist aber auch nicht problematisch, denn Sie werden gleichzeitig eine Bescheinigung auf die Befreiung von der Passpflicht bekommen.
PEG schrieb am 7. Dezember 2007 um 22:15 Uhr
Ich möchte erfahren, was für Dokumente ein iraqischer Mann (Flüchtling) braucht um in D heiraten zu können?
76Mit grosser Sorge lese ich hier solche Begriffe wie Geburtsurkunde, Staatsangehörigkeitsurkunde, Personalausweis, Passport, Ehefähigkeitszeugnis, etc.
Wie kann man solche Dokumente aus Iraq besorgen?
Wer stellt und nach welchen Angaben z.B. Geburtsurkunden aber auch andere Dokumente aus, wenn die Leute nicht einmal wissen, wann sie geboren sind? Verlassen sich die Behörden auf Aussagen der Familienmitglieder und ehemaligen Nachbarn? Werden Dokumente ausgestellt, wenn die betreffende Person gar nicht dort sein kann? Gehört Kirkuk nun zum Kurdistan und damit zum syrisch / türkischen Konsularbezirk oder zur Zentralregion / Baghdad? Und wer riskiert sein Leben auf dem langen Weg für einen Stempel in Baghdad? Alles scheint sehr kompliziert zu sein.
Vielen Dank im voraus. Freundliche Grüsse
peg
Karim Alwasiti, Flüchtlingsrat Niedersachsen schrieb am 21. Dezember 2007 um 15:52 Uhr
Um die Heirat von irakischen Staatsbürger standesamtlich in Deutschland zu
registrieren, verlangen die deutschen Behörden folgende irakische
Dokumente
1- einen irakischen Ausweis ( Hawiet Al Ahwal Almadanie )
2-eine Ledigkeitsbescheinigung ( vom Amtsgericht des Wohnortes im Irak)
3-eine Ledigkeitsbescheinigung vom islamischen Gericht ( Sharia) des Wohnortes
im Irak
4-einen gültigen irakischen Pass der Serie G
Die Ledigkeitsbescheinigungen müssen zur Beglaubigung durch das
zuständige Standesamt über das Auswärtige Amt zur deutschen Botschaft in
Bagdad geschickt werden. Diese gibt die Papiere an irakische Anwälte weiter. Für die Beglaubigung eines jedes dieser Dokumente sind ca. 250 Euro zu zahlen! Die Gültigkeit der oben genannte Dokumente beträgt lediglich sechs Monate.
Um einen irakischen Pass bei der irakischen Botschaft zu beantragen,
benötigt man die irakische Staatsbürgerschaftsurkunde( shahadet Aljensiah) und einen irakischen
Ausweis. Wenn diese Dokumente nicht vorhanden sind, muss die betroffene Personen in den Irak reisen, um die Papiere persönlich zu beantragen. Von Deutschland aus ist eine Beantragung unmöglich.
Diese gewaltigen Hindernisse machen vielen Irakern die standesamtliche Registrierung unmöglich. Leider wird diese Problematik von den irakischen und deutschen Behörden fast vollständig ignoriert.
Laut der Angaben eines sachkundigen Anwaltes besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit, von der Vorlage bestimmter Dokumente befreit zu werden. Dazu muß die Person in einem gerichtliches Verfahren nachweisen, dass ihm die Beschaffung der Papiere nicht zuzumuten sind. Ein derartiges Verfahren nimmt aber eine lange Zeit in Anspruch.
Verwaltungmäßig gehört z.Z Kirkuk zur Zentralregion
Freundliche Grüße
77Karim Alwasiti
Andaaz Darin schrieb am 9. Februar 2008 um 00:25 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herre,
ich habe seit 1 jahre große problem mit mein sachbearbeite von Ausländer behörde, ich habe 2007 niederlassing beantragt, und genau nach 1 monat habe ich zusage bekommen, und ich geh hin mein niederlasung aufentahlt beantrgane, kommt nexte problem sie sagen mir mein irakisch pas ist nicht mehr gültig in deutschlan weil S ist. Ich soll neu pas beantgaren G ,kümisch das mein freunden haben selbe pass (s) unde sind bei gleiche ausländerbehörde aber ander sachbearbeite, haben alle unbefistete aufentahlt bekommen auf pass S,SEHR KÜMISCH habe vile versucht mit sach bearbeite sowas erklären und erfolg,naja jede zimmer hat eingen gesetzt und regel, bestimmt mann mus 100 strafe haben dann haben sie respkt von leute,gute leute hier kein chance,MFG
78Karim Alwasiti, Flüchtlingsrat Niedersachsen schrieb am 21. Februar 2008 um 11:33 Uhr
Laut Angaben der irakischen Botschaft in Berlin können im Ausland lebende Iraker nicht durch eine von ihnen ausgestellte Vollmacht im Irak die Staatsangehörigkeiturkunde (shahdet al-djnseia) beantragen.
79Ahmed schrieb am 11. Mai 2008 um 14:00 Uhr
Hallo!
ich habe deutsche pass ,ich wohne in München,ich möchte Fragen
wie kann ich meine tochter von meine gestorbne Frau im irak nach deutschland bringen,und habe neue Neu Frau dort geheratet.
welche dukomente und woraussetzsungen brauche zu haben bis Tochter und meine frau hier bringen?
schöne Grüße
80leyla schrieb am 7. Juni 2008 um 23:37 Uhr
hallo
kannst mir bitte die nr von deer deutschen UN geben wer sehr nett von dir !!!!
81kurdin schrieb am 24. Juli 2008 um 19:28 Uhr
Hallo alle zusammen,
ich habe eine frage und zwar möchte ich mein freund heiraten der in KURDISTAN lebt, könnte ich problemlos ihn nach DE. holen?
Ich hab null ahnung von der ganzen sache mit pässen der series `S´ oder `G´ und wie lange dauert so etwas bis man den person bei sich hat?
PS: Ich besitze einen Dt. pass und bin schülerin.
Ich bin sehr dankbar wenn ich einen antwort bekomm.
Mit Freundlichen Gruß
82k.weber schrieb am 15. August 2008 um 11:26 Uhr
Liebe Leute,
dieses Brett ist nicht geeignet, um eine persönliche Beratung in allen aufenthaltsrechtlichen fragen schriftlich zu ermöglichen. bitte sucht euch doch die passende Adresse des jeweiligen zuständigen Flüchtlingsrats und klärt dort, wo ihr angemessen und qualifiziert vor ort beraten werden könnt. die Adressen der Flüchtlingsräte findet ihr unten auf der Seite:
http://www.nds-fluerat.org/infomaterial/andere-quellen/
gez. Kai Weber
83Honey schrieb am 1. September 2008 um 22:18 Uhr
Hallo zusammen, kann mir vll jemand sagen ob das stimmt das der jenige den man nach DE. holen möchte Deutsch sprechen muss ? oder möchten die nur ein zeugnis das der sich die mühe gemacht hat sich im ausland ein sprach-kurs zunehmen?? ich meine es gibt ausländer in DE. die seit jahren hier leben und nichtso gut deutsch sprechenwie soll dann ein ausländer der noch im ausland lebt gute deutsch kenntnisse besitzt ??
PS: mit nach deutschland holen ist gemeint mit einem antrag auf Familienzusammenführung
84Honey schrieb am 1. September 2008 um 22:19 Uhr
besitzen* srry
85rehab schrieb am 18. September 2008 um 13:22 Uhr
Hallo
Ich brauche die nummer von der Irakischen Bootschaft in Berlin
Danke
86Honey schrieb am 29. September 2008 um 16:59 Uhr
auf diser seite stehen telefon & fax nr. (rechten seite) http://www.iraqiembassy-berlin.de/docs/de/faq_de.php
87Eva schrieb am 18. November 2008 um 21:52 Uhr
ich habe meinen Mann in Arbil geheiratet 2007
88unser Antrag auf FZF Visa in Ankara ist abgelehnt worden man könne die Echtheit der Dokumente nicht bestätigen und Ermessensausweisung §55 Abs.2 Nr1a noch nachgeschoben worden???
Wir haben alles rechtmäßig gemacht und verstehen die Welt nicht mehr.
Nicht nur das alles lange raus gezögert wird- dann auch noch das
was können wir tun? vom Standesamt Berlin 1 bekam ich die Antwort generell würden die Urkunden aus dem Nordirak nicht mehr anerkannt?
wir möchten zusammen leben- aber wie?
Wir haben Auszug aus dem Personenstandsregister und Heiratsurkunde von allen Seiten beglaubigen lassen von kurdischer Seite als auch von Bagdad vom Aussenministerium
was sollen wir denn noch tun? eidesstattliche Erklärung für die Eheschließung beim deutschen Notar und und
goethezertifikat hat er gemacht dafür ist er extra nach Damaskus - er war noch nie hier in D und hat sich nichts zu schulden kommen lassen- ich auch nicht- wir wollen zusammen leben
wo gibt es Hilfe?
solin alrekani schrieb am 4. Februar 2009 um 22:54 Uhr
Hallo, ich habe meinen Aufenthalt in Deutschland durch die einreise in den Irak verloren. Jetzt habe ich eine
89Duldung mein Mann ebenfals. Jetzt wollen wir zurück in Irak. Wir beide haben aber keinen Irakischen pass und das Ausländeramt gibt uns auch keinen einreise Papier, damit wir zurück nach Irak fliegen können.Um den Irakischenpass zu beantragen wird es lange dauern.Deshalb habe ich jetzt eine frage wo bekomme ich einen einreise papier um nach Irak gehen zu kommen.
Gina schrieb am 13. April 2009 um 20:11 Uhr
Guten Abend habe auch ein Heiratsproblem, mein Freund ist aus Kurdistan lebt aber schon einige Jahre in Deutschland hat aber leider nur eine Duldung wollen gerne in Deutschland Heiraten. Hat leider keine Papiere mehr wie und wo kann er diese beantragen das es von Deutschland auch glaubwürdig anerkannt wird.Hatten schon Papiere wurden aber als Fälschung abegestempelt und mussten strafe zahlen.Wer kann mir bitte weiter helfen ist sehr wichtig für mich möchte endlich auch schriftlich mit ihm zusammen Leben.Komme aus Nürnberg
90sena schrieb am 10. Juni 2009 um 17:28 Uhr
ich bin 16jahre alt und bin mit meine verlobter 3jahre zusammen und weis nicht wie ich ihn hierher holen kann.kann mir jemand helfen bitte hab viele probleme bitte hilft mir sonst müssen wir uns trennen danke tshau
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