Irakische Pässe der “S”-Serie ab 1.4.07 nicht mehr anerkannt

Das BMI wird ab dem 01.04.2007 die irakischen Pässe der Serie “S” nicht mehr als gültig anerkennen. Ab dem 01.04.2007 werden also irakische Staatsangehörige, die in Besitz eines irakischen Passes der Serie “S” sind, als Personen ohne gültigen Pass eingestuft.

Dies betrifft insbesondere auch alle irakischen Pässe der S-Serie, die seit Wiedereröffnung der Irakischen Botschaft in Berlin im Jahr 2004 bis in die jüngste Zeit ausgestellt worden sind.

Irakische Staatsangehörige mit einem irakischen Pass der Serie “S”, die vom Ausland aus nach Deutschland einreisen wollen oder nach Deutschland zurückkehren wollen, müssen deshalb ab dem 01.04.2007 damit rechnen, dass ihnen die Einreise von der Bundespolizei verweigert wird.

Auch irakische Staatsangehörige mit deutschem Aufenthaltstitel, die in Besitz eines irakischen Passes der Serie “S” sind, wie sie bisher von der Irakischen Botschaft in Berlin ausgestellt wurden, müssen damit rechnen, ab dem 01.04.2007 als Person ohne gültigen Pass eingestuft zu werden.

Diese “Passlosigkeit” kann zu vielfachen Schwierigkeiten führen, z. B.

  • eine Verzögerung von Einbürgerungsverfahren bewirken;
  • ein Hindernis für die Eheschliessung und die Beurkundung von Kindesgeburten bilden;
  • zur Verzögerung bei der Ersterteilung und der Verlängerung des Aufenthaltstitels führen;
  • ein Hindernis für grenzüberschreitendes Reisen bilden.

Bisher waren die Dokumententräger des irakischen Passes der neuen Serie “G” bei der Irakischen Botschaft in Berlin nicht verfügbar. Anscheinend will das BMI auf die irakischen Stellen Druck ausüben, dass nunmehr nur noch die als fälschungssicher geltende Serie “G” verwendet wird.

Die Ausstellung von irakischen Pässen der Serie “G” kann sich möglicherweise noch erheblich verzögern.

Mit meinem Schreiben vom 15.03.2007 habe ich die Irakische Botschaft um eine Stellungnahme gebeten, inwieweit zumindest diejenigen Iraker, die bereits von der Irakischen Botschaft einen Pass der Serie “S” erhalten haben, in der Zukunft mit der Ausstellung eines Passes der Serie “G” rechnen können.

Anmerkung: In Deutschland leben ca. 74.000 irakische Staatsangehörige(laut Auskunft der Bundesregierung im August 2006 auf eine Kleine Anfrage im Bundestag). Mit der Anordnung des BMI werden viele Tausend Iraker, die einen Pass der Serie “S” besitzen, ab dem 01.04.2007 als Personen ohne gültigen Pass eingestuft.

Diese Massnahme des BMI ist aus meiner anwaltlichen Sicht völlig unverhältnismässig. Allein die vermehrte Feststellung von Passfälschungen rechtfertigt es nicht, die redlichen Passbesitzer pauschal in Bausch und Bogen in Mitleidenschaft zu ziehen, indem alle bisher ausgestellten irakischen Pässe der Serie “S” als ungültig eingestuft werden. Damit werden insbesondere die verstärkten Bemühungen der Irakischen Botschaft in Berlin missachtet, die in jüngerer Zeit eine besonders sorgfältige Prüfung der Passerteilungsvoraussetzungen mit einer speziellen Arbeitskommission praktiziert hat.

Aus völkerrechtlicher Sicht ist auch fraglich, ob das BMI berechtigt ist, in die Passhoheit der Republik Irak in der Weise einzugreifen, dass sämtliche Pässe der Serie “S” pauschal nicht mehr anerkannt werden.

Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass jede örtliche Ausländerbehörde bei der Irakischen Botschaft in Berlin durch Rücksprache prüfen kann, ob ein irakischer Pass der Serie “S” wirklich dort ausgestellt wurde. Die irrtümliche Anerkennung von Fälschungen durch die deutschen Behörden kann so vermieden werden.

Das BMI hat selbst mitgeteilt: “Wegen Unzulänglichkeiten in der Verwaltung können aber nur verzögert G-Pässe ausgestellt werden”. Dies ist die diplomatische Umschreibung dafür, dass im Irak wegen der Bürgerkriegssituation und der Zerstörung vieler Archive häufig keine kurzfristige Prüfung von Personendaten durchführbar ist.

Allein aus der Zahl der in Deutschland lebenden Iraker ist erkennbar, dass es verwaltungstechnisch nicht in kurzer Zeit möglich ist, alle Anträge auf Ausstellung eines G-Passes kurzfristig zu bearbeiten.

Es ist zu befürchten, dass eine Vielzahl der in Deutschland lebenden Iraker wegen der ab 01.04.2007 nach den Bewertungen des BMI gegebenen “Passlosigkeit” über längere Zeit erhebliche Schwierigkeiten mit den deutschen Behörden haben wird.

gez. Rechtsanwalt M. Ton, Dresden

Schreiben des Bundesministeriums des InnernBMI) an die Bundespolizeidirektion Koblenz vom 06.03.2007 – M I 3 – 125 231 IRQ/1 – betreffend die Versagung der Anerkennung ausländischer Pässe und Passersatzpapiere (hier als PDF lesen)